Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 397

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 397 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 397); Gesetzblatt Teil II Nr. 58 Ausgabetag: .12. Juni 1965 397 (2) Empfangene Nachrichten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen anzeigepflichtig sind, müssen sofort den zuständigen staatlichen Organen zur Kenntnis gebracht werden. (4) Abgeschlossene Tagebücher sind mindestens 1 Jahr aufzubewahren. §34 Zeitweilige Einstellung des Amateurfunkverkchrs (3) Funkstörungen sowie Verstöße gegen die Bestimmungen des Funkdienstes sind unverzüglich der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post unter Darstellung des Sachverhalts zu melden. §31 Güte der Aussendungen und ihre Überwachung (1) Die Amateurfunkstellen sind so zu betreiben, daß sie Rundfunk- und andere Fernmeldedienste nicht beeinflussen. (2) Die Güte der Aussendungen ist ständig zu überwachen. § 32 Mitarbeit bei anderen Amateurfunkstellen (1) Funkamateure können bei anderen vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen abgenommenen Amateurfunkstellen entsprechend der Klasse ihrer Genehmigung ohne besondere Genehmigung des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen mitarbeiten. (2) Bei den im Abs. 1 genannten Fällen ist dem Rufzeichen der benutzten Amateurfunkstelle das eigene Rufzeichen zuzufügen. (3) Funkamateure, die an nationalen oder internationalen Wettkämpfen im Amateurfunkdienst teilnehmen, sind berechtigt, eine andere Amateurfunkstelle entsprechend der Klasse ihrer Genehmigung unter dem Rufzeichen des für diese Amateurfunkstelle verantwortlichen Funkamateurs ohne Angabe des eigenen Rufzeichens zeitweilig zu betreiben. (4) Das zeitweilige Betreiben einer anderen Amateurfunkstelle gemäß Abs. 3 ist nur zulässig, wenn der für die Amateurfunkstelle verantwortliche Funkamateur die mit seiner Amateurfunkstelle am Wettkampf teilnehmenden Funkamateure mindestens 3 Tage vor dem Wettkampf der für ihn zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post schriftlich meldet. (5) Der für die Amateurfunkstelle verantwortliche Funkamateur hat sicherzustellen, daß die unbefugte Benutzung der Amateyrfunkstelle ausgeschlossen ist. §33 Funktagebuch (1) Bei jeder Amateurfunkstelle ist das Tagebuch der GST für Funkamateure zu führen. (2) Das Tagebuch muß folgende Angaben enthalten: 1. Anfangs- und Endzeit einer jeden Sendung auch CQ-Rufe und allgemeine Tests ; 2. Rufzeichen der Gegenfunkstelle; 3. Sendefrequenz / Sendeart; 4. verwendete Senderleistung; 5. Standortangabe; 6. Betriebsergebnisse; 7. besondere Bemerkungen; 3. Unterschrift des Funkamateurs mit Angabe des zugeteilten Rufzeichens. Ein Funkamateur, der länger als 3 Monate nicht am Amateurfunkdienst teilnimmt, hat dies der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Abschnitt VI Erlöschen der Genehmigung § 33 Endigungsgründe Eine Genehmigung zum Herstellen, Errichten und Betreiben einer Amateurfunkstelle gemäß § 4 Abs. 1 erlischt 1. durch Verzicht; 2. mit der Aufgabe des Wohnsitzes in der Deutschen Demokratischen Republik; 3. mit Ablauf eines Jahres seit Ausstellung der Genehmigungsurkunde, wenn die darin bezeichnete Amateurfunkstelle innerhalb dieser Frist nicht zur Abnahme gemeldet worden ist; 4. durch Widerruf des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen. §36 Maßnahmen bei Erlöschen einer Genehmigung (1) Erlischt eine Genehmigung, so ist die Genehmigungsurkunde vom Inhaber oder dessen Angehörigen unverzüglich der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post zurückzugeben. (2) Die Sendeanlagen der Amateurfunkstelle sind zu zerlegen. (3) Die Durchführung der im Abs. 2 geforderten Maßnahmen ist der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post sofort schriftlich zu melden und auf Anforderung nachzuweisen. Abschnitt VII Gebühre §37 Genehmigungs- und Prüfungsgebühren (1) Die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 betragen 3 MDN. (2) Für die Prüfung gemäß § 8 Abs. 2 sind Gebühren in Höhe von 5 MDN, für die Wiederholung der Prüfung sowie die Zusatzprüfung gemäß § 14 Abs. 2 in Höhe von 3 MDN zu entrichten. (3) Die Gebühren gemäß den Absätzen 1 und 2 werden von der für den Standort der Amateurfunkstelle zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post erhoben. (4) Die Genehmigungsurkunden werden erst nach Entrichtung der Gebühren ausgehändigt. Abschnitt VIII Übergangs- und Schlußbestimmungen §38 Übergangsregclung (3) In Ausnahmefällen ist der Funkamateur berechtigt, ein behelfsmäßiges Funktagebuch gemäß den Bestimmungen des Abs. 2 zu führen. (1) Vor Inkrafttreten dieser Anordnung ausgestellte Genehmigungsurkunden für die Klassen 1 und S behalten ihre Gültigkeit.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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