Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 388

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 388 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 388); 388 Gesetzblatt Teil II Nr. 57 Ausgabetag: 31. Mai 1965 (2) In den Investitionsleistungsverträgen sind Preis-zu- und -abschläge für die über- und Unterschreitung der in der Aufgabenstellung festgelegten Kennziffern zu vereinbaren. (3) Für die Verkürzung des Zeitraumes der Invesli-tionsdurchl'ührung sollen Preiszuschläge vereinbart werden. Das gleiche gilt, wenn durch verspätete Übergabe der Unterlagen der Investitionsvorbereitung die planmäßige Investitionsdurchführung behindert wird. In diesen Fällen soll gleichzeitig vereinbart werden, ob oder in welchem Umfang der Preiszuschlag bei Nichteinhaltung der vereinbarten Leistungszeit zu gewähren ist. §19 Nachweis der Funktions-, Leistungs- und Nutzungsfähigkeit (1) Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die Funktions- bzw. Leistungs- oder Nutzungsfähigkeit der durchgeführten Investition vor der Abnahme nachzuweisen, soweit es deren Eigenart erfordert oder es in anderen gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist. Ist ein anderer als ein Auftragnehmer Verfahrensträger, so ist dieser zur Mitwirkung verpflichtet. (2) Die Funktionsfähigkeit aller Aggregate, Maschinen und Sicherheitseinrichtungen und deren funktionelles Zusammenwirken ist nach abgeschlossener Montage durch die Funktionsprobe nachzuweisen (3) Die Nutzungs- und Leistungsfähigkeit einer Anlage entsprechend der bestätigten Aufgabenstellung ist unter betriebsüblichen Bedingungen durch den Probebetrieb nachzuweisen. (4) Die Nutzungsfähigkeit des bautechnischen Teils der Investition ist durch eine Begehung festzustellen. (5) Die Mitwirkungshandlungen der beteiligten Betriebe, insbesondere die Bereitstellung des zukünftigen Bedienungspersonals für den Probebetrieb, sind vertraglich zu vereinbaren. Die technischen und organisatorischen Einzelheiten der Funktionsprobe und des Probebetriebes können in einem Erprobungsprogramm festgelegt werden. §20 Grundsätze der Abnahme (1) Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber an, daß die Investitionsleistung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ausgeführt wurde und keine Mängel aufweist, die die Funktions- bzw. Leistungs- oder Nutzungsfähigkeit beeinträchtigen. Erfüllt eine Investitionsleistung diese Voraussetzungen, so ist sie vom Auftragnehmer zu übergeben und vom Auftraggeber zu übernehmen. (2) Das Angebot zu der für die Vertragserfüllung notwendigen Abnahme setzt voraus, daß die Funktionsprobe oder sow'eit erforderlich der Probebetrieb erfolgreich durchgeführt sind, und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart ist, die sicherheitstechnische Abnahme durch staatliche Kontroll- und Überwachungsorgane erfolgt ist. Die sicherheitstechnische Abnahme kann auch in der Zeit zwischen dem Angebot zur Abnahme und der Abnahme durchgeführt werden. 3 (3) Die Abnahme hat auch dann zu erfolgen, wenn die Funktionsprobe bzw. der Probebetrieb aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können und die weiteren Voraussetzungen zur Abnahme vorliegen. (4) Die Abnahme von selbständig nutzbaren Teilvorhaben und Investitionsobjekten (Teilabnahmen) kann vertraglich vereinbart werden. (5) Eine Ingebrauchnahme vor der Abnahme gilt als Teil- oder Endabnahme, wenn dem keine gesetzliche Regelung entgegensteht oder die Partner nichts anderes vereinbart haben. Dem Auftraggeber stehen Forderungen wegen der bei der Ingebrauchnahme feststellbaren Mängel nur zu, wenn er diese innerhalb eines Monats nach der Ingebrauchnahme angezeigt hat. (6) Die Betriebe können zur Kontrolle der qualitätsgerechten Produktion Zwischenabnahmen vereinbaren. Sie bewirken keinen Gefahrenübergang und setzen die Garantiefrist nicht in Lauf. (7) Erfordert der Umfang oder die technische Kompliziertheit einer Investition die Bildung einer Abnahmekommission, so sollen deren Einsatz und ihre Rechte und Pflichten vereinbart werden. Zur Unterstützung der Abnahmekommission kann ein Anfahrstab eingesetzt werden. (8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber zum vereinbarten Termin oder, wenn eine Terminvereinbarung nicht getroffen wurde, bei der Abnahme die für den Betrieb und die Nutzung der Investition erforderliche Dokumentation zu übergeben. Der Umfang der zu übergebenden Dokumentation und die Anzahl der Ausfertigungen sind im Vertrag feslzu-legen. §21 Abnahmeverfahren (1) Das Angebot zur Abnahme hat spätestens 2 Wochen vor dem Abnahmetermin zu erfolgen, soweit nichts anderes festgelegt ist. (2) Über Zwischen- und Endabnahmen einschließlich Teilabnahmen sind Abnahmeprotokolle zu fertigen, die von den beteiligten Betrieben zu unterzeichnen sind. Den bei der Abnahmehandlung nicht anwesenden Betrieben ist das Abnahmeprotokoll durch den jeweiligen Vertragspartner zumindest auszugsweise zu übersenden. (3) Die Abnahmeprotokolle müssen die getroffenen Feststellungen enthalten. Insbesondere sind die fest-gestellten Mängel sowie die Art und Weise und die Frist ihrer Beseitigung aufzunehmen. Es ist des weiteren festzulegen, ob und wann die Nachbesserungsarbeiten abgenommen werden sollen. Garantie §22 (1) Für alle Investitionsleistungen ist Garantie zu gewähren. (2) Der Auftraggeber ist zur sachgemäßen Behandlung und Nutzung der Investition verpflichtet. Der Auftragnehmer garantiert nicht, wenn Mängel an der Investition durch die Verletzung dieser Pflicht verursacht worden sind. (3) Die Garantiepflicht entfällt auch dann, wenn der Mangel auf die vom Auftraggeber übergebene Dokumentation oder eine von ihm zur Verfügung gestellte Vorleistung zurückzuführen ist. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel bei zumutbarem Verhalten hätte erkennen können.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Peindes in den Bestand auszurichten ist. Dazu noch folgendes: Dieser Seite der inoffiziellen Arbeit ist künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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