Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 382

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 382 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 382); 382 Gesetzblatt Teil II Nr. 56 Ausgabetag: 29. Mai 1965 §3 (1) Die Leiter der zentralen Organe des Staatsapparates, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise, Stadtbezirke, Städte und Gemeinden, die Generaldirektoren der Vereinigungen Volkseigener Betriebe und die Vorsitzenden der Landwirtschaftsräte werden beauftragt, auf öffentlichen Jugendversammlungen in Schwerpunkten ihres Verantwortungsbereiches über den Stand und die Erfahrungen bei der Verwirklichung der Aufgaben des Jugendkommuniques des. Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Jugendgesetzes der DDR und des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungs-system Rechenschaft zu legen. (2) In den Mittelpunkt dieser Rechenschaftslegungen ist zu stellen, wie die Eigeninitiative, der Leistungswille und die Lernbereitschaft der Jugend gefördert worden sind, welche Ergebnisse in der staatlichen Jugendpolitik erreicht wurden und mit welchen Leitungsmethoden die Erziehung, Bildung und Förderung der Jugendlichen konkret und weitsichtig durchgeführt wird. §4 (1) Die Leiter der Betriebe und Vorstände derGenossen-schaften sind für die Durchführung öffentlicher Rechenschaftslegungen über den Stand der Verwirklichung der Maßnahmen zur Förderung der Initiative der Jugend verantwortlich. Die Rechenschaftslegungen sind differenziert und in vielfältigen Formen durchzuführen. (2) In den Aussprachen zu den Rechenschaftslegungen sollen der Anteil der Jugend des Betriebes bzw. der Genossenschaft an der Verwirklichung des Volkswirtschaftsplanes, die Teilnahme der Jugend an der Neuererbewegung und Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, die Ergebnisse des Berufswettbewerbes der Lehrlinge und Schüler, die Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft, die Festigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und die Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens eingeschätzt werden. (3) Es ist anzustreben, daß neue Jugendbrigaden und andere Jugendkollektive gebildet und der Jugend weitere Objekte sowie Aufgaben aus dem Plan Neue Technik in eigene Verantwortung übergeben werden. §5 (1) Die Rektoren bzw. Direktoren der Fachschulen, Universitäten und Hochschulen sind dafür verantwortlich. daß die Ergebnisse des wissenschaftlichen Wettstreites der Studenten und der jungen Wissenschaftler öffentlich dargestellt werden und Rechenschaft über die staatliche Förderung des Wettstreites gelegt wird. Es ist einzuschätzen, wie die Studenten und die jungen Wissenschaftler in die Lösung der Forschungsschwerpunkte der Universitäten und Hochschulen einbezogen sind und wie sich die Zusammenarbeit zwischen den Bildungsstätten und den Betrieben auf die Ausbildung und Lehre auswirkt. (2) Die Durchführung von wissenschaftlichen Konferenzen, Verteidigungen von Diplom- und weiteren wissenschaftlichen Arbeiten sowie andere Formen der Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler sind zu unterstützen. §6 (1) Die Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, die Leiter der Betriebe und Bildungsstätten sowie die Vorstände der Genossenschaften sind in Zusammenarbeit mit den Kommandeuren der Einheiten der bewaffneten Organe und den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen dafür verantwortlich, daß wehrpolitische Veranstaltungen für die Jugend stattfinden, durch die die Bereitschaft der Jugend zum Schütz des sozialistischen Vaterlandes gefestigt wird. (2) Es ist zu sichern, daß vielfältige neue Verbindungen zwischen Einheiten der bewaffneten Organe und Grundorganisationen der FDJ, Freundschaften und Gruppen der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, Jugendbrigaden und anderen Jugendkollektiven geknüpft und Maßnahmen für eine enge Zusammenarbeit festgelegt werden. §7 (1) Die Auszeichnung bewährter Jugendbrigaden und anderer Jugendkollektive mit dem Staatstitel „Hervorragendes Jugendkollektiv der Deutschen Demokratischen Republik“ durch den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik ist in der Regel in der „Woche der Jugend und Sportler" vorzunehmen. (2) Den Leitern der zentralen und örtlichen Organe des Staatsapparates, den Leitern der Betriebe und Bildungsstätten sowie den Vorständen der Genossenschaften wird empfohlen, bewährte Jugendkollektive und einzelne Jugendliche ebenfalls in der „Woche der Jugend und Sportler“ auszuzeichnen und ihre Leistungen beim umfassenden Aufbau des Sozialismus auf ökonomischem, wissenschaftlichem, technischem, militärischem, kulturellem und sportlichem Gebiet gebührend zu würdigen. (3) Bei den Auszeichnungen und Anerkennungen sollen au fl die älteren Bürger berücksichtigt werden, die sich besondere Verdienste bei der sozialistischen Erziehung, Bildung und Förderung der Jugend erworben haben. §8 Die besuchsweise in der Deutschen Demokratischen Republik weilenden westdeutschen Jugendlichen und die in der Deutschen Demokratischen Republik studierenden und lernenden ausländischen Jugendlichen und Sportler sollen zu den Veranstaltungen in der „Woche der Jugend und Sportler“ eingeladen werden. §9 In den Schulen, Fachschulen, Universitäten und Hochschulen ist gemeinsam mit den zuständigen Leitungen der Freien Deutschen Jugend zu überprüfen, ob mit allen Schülern und Studenten, die im jeweiligen Jahr die Schulen, Fachschulen, Universitäten und Hochschulen verlassen, Lehrverträge oder Arbeitsverträge bzw. Absolventeneinsatzverträge abgeschlossen worden sind oder die Aufnahme des Studiums gesichert ist. §10 (1) In allen Schulen, Gemeinden, Betrieben, Genossenschaften und Ferieneinrichtungen sind vor und während der „Woche der Jugend und Sportler“ öffentliche Kontrollen über den Stand der Vorbereitungen für die Sommerferiengestaltung der Schüler und Lehrlinge durchzuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge umgesetzt werden. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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