Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 381

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 381 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 381); 381 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 29. Mai 1965 Teil II Nr. 56 Tag Inhalt Seite 17. 5. 65 Zweite Durchführungsbestimmung zum Jugendgesetz der DDR. Woche der Jugend 381 13. 5. 65 Anordnung über die Verrechnung der Abschreibungen in die Selbstkosten in den volkseigenen Betrieben der örtlichen Versorgungswirtschaft und die Bildung und Verwendung des einheitlichen Amortisationsfonds der örtlichen Versorgungswirtschaft bei den Räten der Gemeinden, Städte und Kreise. Amortisationsfonds-Anordnung 383 Zweite Durchführungsbestimmung* zum Jugendgesetz der DDR. Woche der Jugend und Sportler Vom 17. Mai 1965 Die Jugend der Deutschen Demokratischen Republik strebt danach, das in sie gesetzte Vertrauen und die ihr beim umfassenden Aufbau des Sozialismus übertragene Verantwortung auf politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, technischem, militärischem, kulturellem und sportlichem Gebiet zu rechtfertigen, zu zeigen was sie zu leisten vermag und in der Gemeinschaft Gleichgesinnter erlebnisreiche und frohe Stunden zu vollbringen. Diesem Wunsch entspricht die „Woche der Jugend und Sportler“. Zur Durchführung der §§ 40 und 46 des Jugendgesetzes der DDR vom 4. Mai 1964 (GBl. 1 S. 75) wird folgendes bestimmt: §1 (1) In den Betrieben, Genossenschaften, Bildungsstätten, Gemeinden und Städten sowie in den Einheiten der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik ist in jedem Jahr die letzte Woche des Monats Juni als „Woche der Jugend und Sportler“ zu begehen und zu einem Höhepunkt der Aktivität der Jugendlichen der verschiedensten Altersgruppen und Schichten auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu gestalten. (2) Die Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, die Generaldirektoren der Vereinigungen Volkseigener Betriebe, die Leiter der Betriebe, Bildungsstätten und kulturellen Einrichtungen sowie die Vorstände der Genossenschaften sind dafür verantwortlich, daß in der „Woche der Jugend und Sportler“ der gesamten Öffentlichkeit die Rolle der Ju- * 1. DB (GBl. II Nr. 43 S. 301) gend und ihre Leistungen beim umfassenden Aufbau des Sozialismus und die sozialistische Jugendpolitik der Deutschen Demokratischen Republik zur Erziehung, Bildung und Förderung der jungen Generation anschaulich dargestellt werden. Insbesondere sollen vielfältige kulturelle und sportliche Veranstaltungen stattfinden. §2 (1) Die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen der Freien Deutschen Jugend und ihrer Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, des Deutschen Turn- und Sportbundes, der Gesellschaft für Sport und Technik, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Jugendausschüsse sowie der Komitees für Touristik und Wandern in der „Woche der Jugend und Sportler“ sind durch die Staats- und Wirtschaftsorgane zu unterstützen. (2) Die Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, die Generaldirektoren der Vereinigungen Volkseigener Betriebe, die Leiter der Betriebe und Bildungsstätten sowie die Vorstände der Genossenschaften sorgen dafür, daß die Veranstaltungspläne für die „Woche der Jugend und Sportler“ gemeinsam mit den zuständigen Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland ausgearbeitet, koordiniert und publiziert werden. Sie sichern, daß Staats- und Wirtschaftsfunktionäre an den Veranstaltungen teilnehmen und vor der Jugend auftreten. (3) Die Mitarbeiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sollen besonders in Jugendbrigaden und anderen Jugendkollektiven. in Jugendobjekten, in Schulklassen und Seminargruppen der Studenten und Fachschüler, in Jugendklubs und Jugendheimen, in Jugendherbergen und auf Zeltplätzen, in FDJ- und Pioniergruppen mit jungen Sportlern und Künstlern persönliche Gespräche führen und mit den Jugendlichen darüber beraten, wie alle Jungen und Mädchen noch besser befähigt werden können, aktiv am umfassenden Aufbau des Sozialismus teilzunehmen. ö t b 11 o i n r*uhn.-P-ivg. * * nrr i juNi i%5;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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