Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 370

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 370 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 370); 370 Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 17. Mai 1965 4. die §§ 3, 4, 7 und 8 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 27. November 1951 zur Verordnung über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen (GBl. S. 1104) und 5. die Richtlinien über die Regelung des Verfahrens gemäß den §§ 3 und 4 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 17. Dezember 1951 zur Verordnung über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen (Änderung der Zweckbestimmung oder Kapazität oder Neueröffnung von Heimen) vom 1. August 1953 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung Nr. 14 1953 S. 119). Berlin, den 22. April 1965 Der Minister für Volksbildung I. V.: Lorenz Staatssekretär Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Statut der Zentralstelle für Spczialhcime der Jugendhilfe §1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Die Zentralstelle für Spezialheime der Jugendhilfe (nachstehend Zentralstelle genannt) ist ein Organ des Ministeriums für Volksbildung. (2) Sie ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Ihre finanziellen Mittel werden im Haushalt der Republik beim Ministerium für Volksbildung geplant. (3) Im Rechtsverkehr führt sie die Bezeichnung: Zentralstelle für Spezialheime der Jugendhilfe. (4) Der Sitz der Zentralstelle ist Berlin. (5) Der Zentralstelle werden unterstellt: Aufnahmeheime, Sonderheime, der geschlossene Jugendwerkhof. Diese Einrichtungen sind juristische Personen und Haushaltsorganisationen. Ihr Haushalt ist Bestandteil des Haushaltes der Zentralstelle. Die Struktur-, Stellen- und Haushaltspläne werden durch den Leiter der Zentralstelle bestätigt. (6) Entsprechend den Festlegungen des Ministeriums für Volksbildung können der Zentralstelle weitere wichtige Spezialheime der Jugendhilfe direkt unterstellt werden. §2 Aufgaben und Arbeitsweise (1) Die Zentralstelle ist das Organ des Ministeriums für Volksbildung zur Sicherung einer qualifizierten Arbeit in den Spezialheimen der Jugendhilfe. Sie leistet operative Hilfe gegenüber den Räten der Bezirke, Abteilung Volksbildung, und bei der Leitungstätigkeit in den Einrichtungen. Sie bereitet Grundsatzenlschei- I düngen auf dem Gebiet der Spezialheime der Jugend hilfe für das Ministerium für Volksbildung vor un bearbeitet Eingaben, die die Arbeit in Spezialheimel betreffen. (2) Im einzelnen obliegen der Zentralstelle folgend! Aufgaben: a) Leitung des Aufnahmeverfahrens für Kinder um Jugendliche, die auf Grund von Entscheidungei der örtlichen Organe der Jugendhilfe oder de: Gerichte eingewiesen werden müssen, b) Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der RäU der Bezirke, Abteilung Volksbildung, und dei Einrichtungen bei der Sicherung des Umerzie hungsprozesses, des allgemeinbildenden, poly technischen und berufsbildenden Unterrichts unc der produktiven Arbeit in den Spezialheimer der Jugendhilfe, c) Sicherung der pädagogischen Arbeit, der Kader-besetzung und der materiellen Situation in der zentral unterstellten Spezialheimen, d) Organisierung des Erfahrungsaustausches unc der Weiterbildung sowie Mitwirkung bei dei Ausarbeitung der speziellen pädagogisch-wissenschaftlichen Problematik im Bereich der Spezialheime der Jugendhilfe, e) Vorbereitung von Analysen, Grundsatzentscheidungen und Grundsatzmaterialien für das Ministerium für Volksbildung. (3) Die Mitarbeiter der Zentralstelle leisten vorwiegend operative Arbeit in den Bezirken und Einrichtungen. Sie haben das Recht, Maßnahmen, die den gesetzlichen Bestimmungen und Weisungen zuwiderlaufen, aufzuheben und sind verpflichtet, den gesetzlichen Zustand herzustellen. (4) Die Zentralstelle bildet Arbeitsgruppen aus erfahrenen Praktikern zur sachkundigen Beratung über spezielle Fragen der Heimarten. § 3 Leitung (1) Die Zentralstelle wird durch den Leiter der Zentralstelle nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung geleitet. (2) Der Leiter ist für die gesamte Tätigkeit der Zentralstelle verantwortlich und dem Leiter der Abteilung Jugendhilfe im Ministerium für Volksbildung gegenüber rechenschaftspflichtig. Auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der bestätigten staatlichen Aufgaben und der erteilten Weisungen durch den Leiter der Abteilung Jugendhilfe im Ministerium für Volksbildung hat er das Recht, alle Angelegenheiten der Zentralstelle zu entscheiden und den Mitarbeitern sowie den Leitern der direkt unterstellten Einrichtungen Weisungen zu erteilen. (3) Der Leiter der Zentralstelle wird im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Leiter vertreten. (4) Der innere Dienstablauf der Zentralstelle regelt sich nach den Dienstanweisungen des Leiters.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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