Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 36

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 36 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 36); 36 Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 16. Januar 1665 § 12 Anforderung ausländischer Experten (1) Fachexperten aus der Sowjetunion oder anderen sozialistischen Staaten können zur Mitarbeit in Exper-tengruppen angefordert werden. Die Kosten für den Aufenthalt und die Betreuung des Experten trägt die anfordernde Stelle. (2) Das Verfahren für die Anforderung des Experten tm Ausland richtet sich nach den geltenden Bestimmungen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. § 13 Durchführung der Begutachtung (1) Die Begutachtung ist parallel zur Ausarbeitung der Unterlagen der Investitionsvorbereitung durchzuführen. Der Einsatz der Experten bzw. Expertengruppen muß zeitlich so erfolgen, daß die aus der Begutachtung der jeweils vorliegenden Teilergebnisse der laufende Vorbereitung einen Investition gewonnenen Erkenntnisse unverzüglich in der weiteren Vorbereitung berücksichtigt werden können. (2) Für die Arbeit der Expertengruppen gelten folgende Grundsätze: a) Die Arbeit der Expertengruppe wird von einem Vorsitzenden geleitet. Ein in der Expertengruppe als Sachverständiger mitarbeitender Angehöriger der zuständigen Gutachterstelle ist gleichzeitig Sekretär der Expertengruppe und Vertreter des Vorsitzenden. b) Die Mitglieder der Expertengruppe haben die Ergebnisse der von ihnen überprüften Teile der Unterlagen zur Vorbereitung von Investitionen schriftlich vorzulegen. c) Jeder selbständige Teil einer Begutachtung erfordert die kollektive Beratung und Abfassung der Empfehlungen der Expertengruppe. Abweichende Meinungen einzelner Experten sind mit Begründung protokollarisch festzuhalten. d) Zu wichtigen Beratungen der Expertengruppe, insbesondere der Abschlußbesprechung, sind die an der Vorbereitung und Durchführung der Investition beteiligten Institutionen hinzuzuziehen. Das für die Investitionsfinanzierung zuständige Kreditinstitut ist vom Termin der Abschlußbesprechung unter gleichzeitiger Übersendung des Beratungsmaterials rechtzeitig zu informieren und hat das Recht, daran teilzunehmen. § 14 Ergebnisse der Begutachtung (1) Die in den jeweiligen Abschnitten der Begutachtung gewonnenen Erkenntnisse sind schriftlich in Gut-, achten, Protokollen und anderen Unterlagen zu fixieren. Darin müssen Urteile zu den einzelnen Fragenkomplexen enthalten sein, die mit Vergleichen, Gegenrechnungen oder anderen Fakten und Daten zu begründen sind. In den abschließenden Gutachten zur Technisch-ökonomischen Zielstellung und zur Aufgabenstellung müssen darüber hinaus die Schlußfolgerungen für die Bestätigung enthalten sein. (2) Die Aussagen in den Gutachten sind Empfehlungen, die die zuständigen Stellen in die Lage versetzen, die zur weiteren gründlichen und schnellen Vorbereitung der Investition notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. §15 Information über die Ergebnisse der Begutachtung (1) Die in den einzelnen Phasen der Begutachtung auszuarbeitenden Teilgutachten usw. sind von der Gutachterstelle den für die Vorbereitung der Investition Verantwortlichen, der zuständigen Filiale der Deutschen Investitionsbank und soweit erforderlich anderen Staats- und Wirtschaftsorganen zu übermitteln: (2) Die Gutachten zur Technisch-ökonomischen Zielstellung und zur Aufgabenstellung sind Teile der zur Bestätigung vorzulegenden Unterlagen. Sie sind dem für die Vorbereitung der Investition Verantwortlichen zu übergeben. Abschnitt IV Mitwirkung bei der Bestätigung von Unterlagen der Investitionsvorbereitung § 16 (1) Zur Bestätigung der Technisch-ökonomischen Zielstellung und der Aufgabenstellung gemäß § 15 der Investitionsverordnung sind Vertreter der Gutachterstelle (gegebenenfalls auch Experten) hinzuzuziehen, die die zu bestätigenden Unterlagen begutachtet haben (2) Vertreter von Gutachterstellen sind berechtigt, an der Bestätigung auch solcher Unterlagen der Investitionsvorbereitung in ihrem Zuständigkeitsbereich teilzunehmen, die von ihnen nicht begutachtet wurden. (3) Die Gutachterstellen der übergeordneten Staatsund Wirtschaftsorgane haben gemäß § 15 Abs. 7 der Investitionsverordnung das Recht, gegen die Bestätigung begründet Einspruch mit aufschiebender Wirkung einzulegen. Das Einspruchsrecht SBBI ist im einzelnen im Statut des SBBI geregelt. (4) Die erforderlich werdende Einspruchsverhandlung ist vom Leiter des Organs zu führen, dessen Gutachterstelle den Einspruch eingelegt hat. Er hat zu sichern, daß alle Institutionen, die zur Klärung beitragen können, gehört werden; er entscheidet endgültig. Abschnitt V Schlußbestimmung §17 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 24. Dezember 1964 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Dr, A p e 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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