Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 341

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 341 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 341); Gesetzblatt Teil II Nr. 50 Ausgabetag: 10. Mai 1965 341 § 4 Leitung (1) Das Staatliche Komitee wird vom Vorsitzenden nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er ist für die gesamte politische, ökonomische und organisatorische Tätigkeit des Staatlichen Komitees persönlich verantwortlich und dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik rechenschaftspflichtig. Er ist Mitglied des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik und seiner Produktionsleitung. (2) Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees arbeitet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der Beschlüsse des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees hat im Rahmen und auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der ihm vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik erteilten Weisungen das Recht, alle Angelegenheiten des Staatlichen Komitees zu entscheiden. Bei seinen Entscheidungen ist er an die für das Staatliche Komitee geltenden Pläne gebunden. (4) Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees hat die regelmäßige Rechenschaftslegung der Hauptdirektoren der WB Forstwirtschaft und der Direktoren und Leiter der ihm unterstellten Betriebe, Institutionen und Einrichtungen zu gewährleisten. (5) Die Leiter der Abteilungen und der Leiter der Inspektion Jagd und Naturschutz sind für die Erfüllung der Aufgaben in ihren Arbeitsbereichen verantwortlich und dem Vorsitzenden des Staatlichen Komitees rechenschaftspflichtig. § 5 Zusammensetzung des Staatlichen Komitees (1) Vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik werden nach Zustimmung der Leiter der zuständigen Organe als Mitglieder des Staatlichen Komitees ernannt bzw. berufen: die Leiter der Abteilungen und der Inspektion des Staatlichen Komitees; der Direktor des Forstwirtschaftlichen Instituts; der Sekretär der Sektion Forstwesen der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin; ein Direktor eines Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes; zwei Vorsitzende von waldbesitzenden LPG; ein Vorsitzender einer Zwischengenossenschaftlichen Einrichtung Waldwirtschaft; ein Vertreter der Staatlichen Plankommission; ein Vertreter des Volkswirtschaftsrates; ein Vorsitzender des Rates eines Kreises; ein Vorsitzender eines Kreislandwirtschaftsrates; ein Vertreter des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Land und Forst; der Leiter des Zentralen Holzkontors; ein Vertreter der Landwirtschaftsbank; ein Revierförster; ein Brigadeleiter; ein Forstfacharbeiter. (2) Die Beratungen des Staatlichen Komitee* tind in der Regel vierteljährlich durchzuführen. §6 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Staatliche Komitee wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung durch einen von ihm schriftlich zu benennenden Stellvertreter vertreten. (2) Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees ist zur Einzelzeichnung befugt. Das gleiche gilt für den mit der Vertretung des Vorsitzenden beauftragten Stellvertreter. (3) Im Rahmen der ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht können auch andere Mitarbeiter und sonstige Personen das Staatliche Komitee im Rechtsverkehr vertreten. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel des Staatlichen Komitees bedürfen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung des Hauptbuchhalters oder seines Stellvertreters. § 7 Begründung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen (1) Die Hauptdirektoren der WB Forstwirtschaft werden auf Vorschlag des Vorsitzenden des Staatlichen Komitees vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik berufen und abberufen. (2) Die Leiter der Abteilungen und der Leiter der Inspektion Jagd und Naturschutz des Staatlichen Komitees, die Direktoren und Leiter der dem Staatlichen Komitee unmittelbar nachgeordneten Betriebe, Institutionen und Einrichtungen werden nach Zustimmung des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom Vorsitzenden des Staatlichen Komitees berufen und abberufen. (3) Die übrigen Mitarbeiter des Staatlichen Komitees werden vom Vorsitzenden des Staatlichen Komitees eingestellt und entlassen. § 8 Struktur Der Struktur- und Stellenplan wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt und bestätigt. § 9 Regelung des Arbeitsablaufes Der Arbeitsablauf sowie die Stellung und Pflichten der Mitarbeiter werden in einer Arbeitsordnung des Staatlichen Komitees geregelt, die vom Vorsitzenden des Staatlichen Komitees erlassen wird. § 10 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1965 in Kraft. Berlin, den 23. April 1965 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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