Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 325

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 325 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 325); Gesetzblatt Teil II Nr. 47 Ausgabetag: 27. April 1965 325 e) sie organisieren in ihrem Bereich die Mitarbeit von Berufskünstlern zur Entwicklung und Förderung der künstlerischen Talente, um sie als künstlerische Leiter für die Volkskunstgruppen und Zirkel1 zu gewinnen und das Schaffen neuer Werke der Literatur und Kunst, wie Lieder, Stücke und Tänze, mit Hilfe des Auftragswesens zu fördern, f) sie bedienen sich der besten Klubs und Kulturhäuser ihres Kreises als Konsultationsstützpunkte der Klubarbeit, g) sie versorgen die Klubs, Volkskunstgruppen und Zirkel mit methodischem und Repertoirematerial sowie Fachliteratur und schaffen die Möglichkeit, Tonbänder, Bildwerfer, Schallplatten, Kostüme und andere Materialien für die Klubarbeit auszuleihen. (2) Die Kreiskulturhäuser übernehmen nicht die Aufgaben der örtlichen staatlichen Organe. §6 Leitung (1) Das Kulturhaus wird vom Kulturhausleiter nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung geleitet. Der Kulturhausleiter stützt sich auf die Mitarbeit der Klubkommission (§ 7). (2) Der Kulturhausleiter wird von dem für das Kulturhaus zuständigen staatlichen Organ, Betrieb oder der Organisation eingestellt und entlassen. Die Einstellung und Entlassung des Leiters des Kreiskulturhauses bedarf der Bestätigung durch den Rat des Kreises und, sofern das Kulturhaus einer gesellschaftlichen Organisation untersteht, zugleich der Bestätigung durch die zuständige übergeordnete Leitung. (3) Der Kulturhausleiter ist für den Inhalt und die Organisation der Arbeit des Kulturhauses, insbesondere für die Aufstellung und Durchführung der Arbeits-, Veranstaltungs- und Haushaltspläne, sowie für den Zustand und die pflegliche Behandlung der Ausstattung dem Rat bzw. dem Rechtsträger verantwortlich. Der Kulturhausleiter handelt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretung und ihrer Organe sowie im Rahmen der betrieblichen und der Organisationsarbeit auf der Grundlage der Beschlüsse des Rechtsträgers bzw. der Organisation. Der Kulturhausleiter ist an die bestätigten Pläne des Kulturhauses gebunden. Der Kulturhausleiter führt ein Klubtagebuch über die Tätigkeit des Kulturhauses. (4) Der Kreiskulturhausleiter, dessen Kulturhaus sich in Rechtsträgerschaft eines Betriebes oder einer Organisation befindet, unterliegt für die Betriebs- oder Organisationsarbeit den Beschlüssen des Rechtsträgers. In der Tätigkeit als Leiter des Kreiskulturhauses ist er an die Beschlüsse und Weisungen des Rates des Kreises (entsprechend § 4 Abs. 3) gebunden. Er ist dem Rat des Kreises und im Rahmen der Betriebs- und Organisationsarbeit auch dieser übergeordneten Leitung rechenschaftspflichtig. (5) Der Stellvertreter des Kulturhausleiters, die politischen und künstlerischen Mitarbeiter werden auf Vorschlag des Kulturhausleiters von dem zuständigen staatlichen Organ oder dem Rechtsträger eingestellt und entlassen. (6) In Abstimmung mit der Klubkommission legt der Kulturhausleiter vor der gewählten Leitung und vor den Werktätigen des Trägerbetriebes bzw. der Bevölkerung periodisch Rechenschaft über die geleistete Arbeit und die Verwendung der finanziellen Mittel ab. Sie soll mit Leistungsschauen der Zirkel- und Volkskunstgruppen verbunden sein. §7 Klubkommission (1) In jedem Kulturhaus ist durch den. Kulturhausleiter eine Klubkommission ,zu bilden, die sich aus bewährten Fachleuten, Wissenschaftlern, Ingenieuren, Neuerern der Produktion, Mitgliedern sozialistischer Brigaden, Künstlern und Pädagogen sowie aus erfahrenen Organisatoren des kulturellen Lebens zusammensetzt. Die Klubkommissionen der Jugendklubhäuser sollen vor allem aus Jugendlichen bestehen. Die Klubkommissionen der Kulturhäuser von Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen sind Organe der gewählten Leitungen und werden durch diese bestätigt. (2) Jedes Kulturhaus außer Jugendklubhäusern, die nicht Kreiskulturhäuser sind bildet einen Jugendklubrat, der bei der Gestaltung eines interessanten, abwechslungsreichen und niveauvollen Jugendlebens im Kulturhaus mitwirkt. Er fördert ferner die Bildung und Arbeit der Jugendklubs im Bereich des Klubhauses. Der Vorsitzende des Jugendklubrates ist Mitglied der Klubkommission. (3) Die Klubkommission hat die Aufgabe: a) zur Entwicklung der schöpferischen Mitarbeit aller Schichten der Bevölkerung bei der inhaltlichen Gestaltung und Verwirklichung der Programme des Kulturhauses beizutragen, b) den Zirkeln und Volkskunstgruppen in der ständigen Vervollkommnung ihrer Arbeit zu helfen. c) an der Aufstellung und Durchführung der Arbeits- und Veranstaltungspläne sowie der Haushaltspläne des Kulturhauses mitzuarbeiten. (4) Die Klubkommission hat das Recht: a) von dem Klubhausleiter Bericht über seine Arbeit zu fordern und Vorschläge und Empfehlungen für sie zu unterbreiten, b) Berichte und Hinweise über die Arbeit des Kulturhauses'der Ständigen Kommission für Kultur der örtlichen Volksvertretungen und an die zuständige übergeordnete Leitung zu geben, c) die Rechenschaftslegung vor den Werktätigen des Trägerbetriebes und der Bevölkerung mitzuberaten und an ihr mitzuwirken, selbständige Aussprachen mit der Bevölkerung zu führen über den Inhalt und die weitere Verbesserung der Arbeit des Kulturhauses. (5) Die Klubkommissionen können zur Lösung ihrer Aufgaben Arbeitsgruppen bilden. §8 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Kulturhausleiter vertritt das Kulturhaus im Rechtsverkehr und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. Bei Kulturhäusern der Betriebe und der gesellschaftlichen Organisationen er-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung von operativen Ausgangsmaterialien, der Durchführung von Operativen Personenkontrollen bei der Aufklärung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen sowie der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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