Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 305

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 305 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 305); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 15. April 1965 305 (2) Die jeweiligen Leiter der Abteilungen der Räte der Kreise, der Kreislandwirt-chaftsräle und der Wirt-sehaftsräte der Bezirke für die Betriebe der bezirksgeleiteten Industrie sichern in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Kreismessen. Die Generaldirektoren der WB bzw. die Leiter der anderen übergeordneten Organe sichern die wirksame Beteiligung der zentralgeleiteten Betriebe und Einrichtungen an den Kreismessen. (3) Die produktions- und betriebsverbundenen Arbeiten der Schüler und Studenten der allgemeinbildenden Schulen, Fachschulen, Universitäten und Hochschulen werden im Bereich der einzelnen Wirtschaftszweige durch die betreffenden Betriebe und Wirtschaftsleitungen ausgestellt. Darüber hinaus muß das gesamte Bestreben der Kinder und Jugendlichen um die Erringung von Höchstleistungen beim Lernen, zur Vorbereitung auf den zukünftigen Beruf und bei der interessanten Gestaltung der Freizeit in besonderen Bereichen dargestellt werden. (4) Auf den Messen der Meister von Morgen in den Kreisen sind die Perspektiven der Kreise und ihre volkswirtschaftlichen Schwerpunkte, auf die die Jugend in ihrer beruflichen Entwicklung zu lenken ist, anschaulich darzuslellen. (5) Den Zeitpunkt der Durchführung der Kreismessen legen die Räte der Kreise in Übereinstimmung mit den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen nach eigenem Ermessen fest. Es wird empfohlen, die Kreismessen in der „Woche der Jugend und Sportler“ durchzuführen. Sie sind mit Aussprachen, Erfahrungsaustauschen, Beratungen zur Berufsfindung und anderen Veranstaltungen zu verbinden. (6) Die besten Leistungen der Teilnehmer an den Kreismessen werden von den jeweiligen Leitern der Abteilungen der Räte der Kreise bzw. Kreislandwirtschaftsräte nach Beratungen in den Fachkommissionen an die jeweiligen bezirklichen Organe zur Ausstellung auf den Bezirksmessen vorgeschlagen. Sie übergeben zugleich die für die Bewertung notwendigen Unterlagen. Die besten Leistungen der Jugendlichen aus den bezirksgeleiteten Betrieben, die auf den Kreismessen ausgestellt waren, werden durch die Wirtschaftsräte der Bezirke oder die entsprechenden anderen bezirklichen Organe nach Abstimmung in den Fachkommissionen für die Bezirksmessen ausgewählt. Die Arbeiten der Jugendlichen aus den zentralgeleiteten Betrieben werden durch die WB bzw. anderen übergeordneten Leitungen den Wirtschaftsräten der Bezirke bzw. den entsprechenden Fachabteilungen der Räte der Bezirke zur Ausstellung auf den Bezirksmessen vorgeschlagen. §7 Die Messen in den Bezirken (l) Die Bezirksmessen sind zu einer öffentlichen Bilanz der besten Leistungen, die von den Kindern "und Jugendlichen des Bezirkes auf wissenschaftlichem, technischem und 'ökonomischem Gebiet sowie beim Lernen und im Studium erreicht wurden, zu gestalten. Auf den Bezirksmessen ist sichtbar zu machen: die Mitarbeit der Jugend an der Lösung von Schwerpunktaufgaben des Volkswirtschaftsplanes und der Perspektivpläne der Bezirke; die Entwicklung der vielfältigen Initiative der Jugend zur Lösung wissenschaftlich-technischer und ökonomischer Aufgaben, die sich aus den Kooperationsbeziehungen zwischen der zentralgeleiteten und örtlichen Industrie als auch zwischen der Industrie und der Landwirtschaft ergeben; der Einfluß, die Mitarbeit und die Leistungen der . Jugend der Bezirke zur Sicherung der entscheidenden Investitionsvorhaben; die Vorbereitung der Schüler, Lehrlinge, Studenten und Fachschüler auf ihre zukünftige Tätigkeit in den volkswirtschaftlichen Schwerpunkten; die Initiative der Jugend bei der Lösung von Aufgaben zur Verbesserung der Dienst- und Reparaturleistungen, zur Versorgung der Bevölkerung und im Gesundheitswesen. (2) Die Leiter der Fachabteilungen der Räte der Bezirke, der Wirtschaftsräte der Bezirke, der Bezirkslandwirtschaftsräte und die Generaldirektoren der WB für die zentralgeleiteten Betriebe sichern in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Bezirksmessen. Die Wirtschaftsräte der Bezirke gewährleisten die Ausstellung der von den WB vorgeschlagenen Arbeiten. (3) Die produktions- und betriebsverbundenen Leistungen der Schüler der allgemeinbildenden Schulen und der Studierenden der Fachschulen, Universitäten und Hochschulen werden im Bereich der einzelnen Wirtschaftszweige durch die Betriebe und Wirtschaftsleitungen ausgestellt. (4) Die von Schülern, Studenten, Lehrern, Facharbeitern und Ingenieuren bei der Entwicklung moderner Lehrmittel und Unterrichtsmaschinen erreichten Ergebnisse sind in einem besonderen Bereich der Messe auszustellen. (5) Die Bezirksmessen sind im September durchzuführen und mit Vorträgen, Erfahrungsaustauschen, Beratungen zur Berufsfindung und anderen Veranstaltungen zu verbinden. (6) Die besten Leistungen der Teilnehmer an den Bezirksmessen werden von den jeweiligen Leitern der Abteilungen der Räte der Bezirke bzw. der Bezirks-landwirtschaftsräte nach Beratung in den Fachkommissionen an die übergeordneten zentralen Organe zur Ausstellung auf der zentralen Messe vorgeschlagen. Sie übergeben zugleich die für die Bewertung notwendigen Unterlagen. Die Leiter der Wirtschaftsräte der Bezirke schlagen die besten Leistungen der Jugendlichen aus der bezirksgeleiteten Industrie nach Beratung in den Fachkommissionen den zuständigen WB auf der Grundlage der Erzeugnisgruppen zur Ausstellung auf der zentralen Messe vor. §8 Die Messen in der Nationalen Volksarmee sowie im Bereich des Ministeriums des Innern (1) Auf den Messen zeigen die jungen Angehörigen der Nationalen Volksarmee und der Dienststellen und Einheiten des Ministeriums des Innern, wie sie ihre beruflichen Kenntnisse schöpferisch für die Verbesse-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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