Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 297

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 297 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 297); 297 h Jr, { \ GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 14. April l%5 Teil II Nr. 42 Tag Inhalt Seite 18. 3. 65 Beschluß über die Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in der volkseigenen Wirtschaft im Jahre 1965 297 Berichtigungen 299 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 299 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 299 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik 300 Beschluß über die Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in der volkseigenen Wirtschaft im Jahre 1965. Vom 18. März 1965 Auf der Grundlage des Gesetzes vom 14. Januar 1965 über den Volkswirtschaftsplan 1965 (GBl. I S. 41) wird zur Anwendung der mit dem Beschluß des Ministerrates vom 30. Januar 1964 bestätigten Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben der Industrie und des Bauwesens und in den WB im Jahre 1964 (GBl. II S. 80) und der vom Ministerrat dazu erlassenen Ergänzungen vom 23. Juli 1964 (GBl. II S. 749) beschlossen: 1. Die Leiter der zuständigen zentralen und örtlichen staatlichen Organe sowie die Generaldirektoren der WB haben auf der Grundlage der Planaufgaben 1965 und unter Beachtung des Abschnittes II Ziff. 4 der mit dem Beschluß des Ministerrates vom 30. Januar 1964 bestätigten Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben der Industrie und des Bauwesens und in den WB im Jahre 1964 (nachstehend Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds genannt) die Wirksamkeit der Kennziffern, insbesondere der Zusatzkennziffern, für die Zuführungen zum einheitlichen Prämienfonds zu überprüfen und erforderlichenfalls neu festzulegen. Die Auswahl der Zusatzkennziffern ist so vorzunehmen, daß die Verbindung der im Plan gestellten Aufgaben der Zweige mit dem Gewinn und dem Prämienfonds gesichert wird. In der Konsumgüterindustrie ist als Zusatzkennziffer die Erfüllung des Planteils „Versorgung der Bevölkerung“ festzulegen. 2. Die' Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates und der Minister für Bauwesen haben in ihren Anweisungen die Bedingungen für die zusätzlichen Zuführungen zum Prämienfonds aus der Übererfüllung des geplanten Gewinns 1965 gemäß Abschnitt II Ziff. 8 der Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds differenziert festzulegen, so daß sie auf die Ausschöpfung aller noch vorhandenen Reserven in den Betrieben gerichtet sind. Ergebnisverbesserungen durch Ausschöpfung von Reserven und Kosteneinsparungen, die bis zum 30. April 1965 zusätzlich in den Volkswirtschaftsplan 1965 aufgenommen sind, werden wie Übererfüllungen behandelt. Es kann dafür der Höchstsatz , von 30°'n der Ergebnisverbesserung als zusätzliche Zuführung zum Prämienfonds im Rahmen der Gewinnverwendung geplant werden. Die Begrenzung für die Höhe des Prämienfonds wird in diesen Fällen auf das 2fache des planmäßigen Prämienanteils gemäß Abschnitt II Ziff. 9 der Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds festgelegt. 3. Der mit den Grundsätzen für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds geschaffene materielle Anreiz zur Aufstellung und Erfüllung optimaler Pläne wird auch für die Ausarbeitung der Planvorschläge zum Volkswirtschaftsplan 1966 beibehalten. Die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates und der Minister für Bauwesen haben mit der Übergabe der Orientierungsziffer Gewinn den WB die Bedingungen bekanntzugeben, von denen die Höhe der Zuführungen zum Prämienfonds abhängig ist. In der Konsumgüterindustrie muß bei Überbietung der Orientierungsziffern für das Betriebsergebnis die Einhaltung des Planteils „Versorgung der Bevölkerung“ gesichert sein. Die Differenzierung der zusätzlichen Zuführungen zum Prämienfonds aus der Überbietung der Orientierungsziffer Gewinn gemäß Abschnitt II Ziff. 6 der Grundsätze für die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds muß auf die Ausschöpfung aller Reserven in den WB und Betrieben gerichtet sein. 4. Der Minister für Bauwesen, die Leiter der Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates, die Generaldirektoren der WB, die Leiter der Bezirksbauämter und die Vorsitzenden der Wirtschafts- Blbllothek Taohn.-Phys. Inst, I Unlv, Jena Eing. - MAI IHf';
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere der Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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