Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 283

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 283 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 283); Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 31. März 1965 283 Durchführung der Investitionen fest, so haben sie die Pflicht, den Leiter des zuständigen vvirtschaftsleitenden oder staatlichen Organs zu unterrichten und das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrages zu verweigern, bis der Leiter die zur Beseitigung der Gesetzwidrigkeit notwendigen Maßnahmen veranlaßt und über die Zahlung entscheidet. (4) Die Kreditinstitute haben bei den durch Investitionskredite finanzierten Investitionen die Kontrolle darüber auszuüben, daß die ausgereichlen Investitionskredite planmäßig zurückfließen, die bestätigten Kennziffern des ökonomischen Nutzens in die Betriebspläne aufgenommen und termingemäß erfüllt werden. Bei Nichteinhaltung der für die ausgereichten Investi-tionskredite mit dem Kreditnehmer vertraglich vereinbarten Bedingungen hat das Kreditinstitut die in den §§ 5 und 6 feslgelegten Kreditsanktionen anzuwenden, von den verantwortlichen Leitern Maßnahmen zu fordern und ihnen Vorschläge zu unterbreiten, die die Beseitigung der aufgetretenen Unplanmäßigkeiten kurzfristig sichern. Stellen die Kreditinstitute bei Investitionen volkseigener Betriebe, die ohne Inanspruchnahme von Investitionskrediten finanziert werden, fest, daß die bestätigten Kennziffern des ökonomischen Nutzens nicht in den Betriebsplan aufgenommen bzw. nicht termingemäß erreicht worden sind, so haben sie ebenfalls die Pflicht, von den verantwortlichen Leitern Maßnahmen zu fordern und ihnen Vorschläge zu unterbreiten, die die Beseitigung der aufgetretenen Unplanmäßigkeiten kurzfristig sichern. Die verantwortlichen Leiter sind verpflichtet, das zuständige Kreditinstitut über die durchgeführten Maßnahmen und die Beseitigung der Unplanmäßigkeiten zu informieren. Handelt es sich dabei um Investitionen, deren Vorbereitung und Durchführung der Kontrolle des Ministerrates unterliegen, so sind der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission, die Leiter der zuständigen zentralen staatlichen Organe sowie der Minister der Finanzen über festgestellte Unplanmäßigkeiten und sonstige Mängel zu informieren. (5) Die für die Finanzierung der Investitionen zuständigen Kreditinstitute haben zu kontrollieren, daß die Grundmittel der volkseigenen Betriebe ordnungsgemäß aktiviert werden. Werden dabei Verstöße festgestellt, so haben die Kreditinstitute die verantwortlichen Leiter zu unterrichten und unter Terminstellung die Nachaktivierung zu verlangen. Die Kreditinstitute können die Betriebe mit Abführungen beauflagen. Die Abführungen können bis zur Höhe von 0,05% pro Tag auf den nicht aktivierten Betrag festgelegt werden. Diese Abführungen sind nicht planbar und nicht kalkulierbar. (6) Die Kreditinstitute sind verpflichtet, operative Kontrollen unmittelbar auf der Baustelle durchzuführen. Diese Kontrolltätigkeit ist besonders auf die Investitionen zu konzentrieren, deren Vorbereitung und Durchführung der Kontrolle des Ministerrates unterliegen oder bei denen die Bestätigung der Technisch-ökonomischen Zielstellung durch die Leiter der zuständigen zentralen staatlichen Organe erfolgt. (7) Die Präsidenten der Kreditinstitute regeln die Einzelheiten der Kontrolle in besonderen Direktiven; dabei sind die Besonderheiten der einzelnen Bereiche der Volkswirtschaft entsprechend zu berücksichtigen. V. Materielle Interessiertheit bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen § 18 Verwendung von Investitionsfinanzierungsquellen für die materielle Interessiertheit bei der Vorbereitung der Investitionen Im Stadium der Vorbereitung der Investitionen sind planmäßige Investitionsfinanzierungsmittel einzusetzen: für die Preiszuschläge, die von den Projektierungseinrichtungen gemäß § 16 Abs. 4 der Investitionsverordnung bei nachweisbarer Verbesserung der vorgegebenen Kennziffern berechnet werden können, für Vergütungen nach der Neuererverordnung vom 31. Juli 1963 (GBl. II S. 525) und den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen. §19 Verwendung von Einsparungen an planmäßigen Investitionsfinanzierungsmitteln (1) Eine Einsparung im Sinne dieser Anordnung ist eine durch nachweisbare Verbesserungen oder Vereinfachungen erzielte Minderinanspruchnahme der planmäßigen Finanzierungsmittel für die Durchführung von Investitionen der volkseigenen Wirtschaft sowie der staatlichen Organe und Einrichtungen. Eine Einsparung liegt nur vor, wenn durch sie die termin- und qualitätsgerechte Durchführung sowie die Erreichung der für die Investitionen festgelegten Technisch-ökonomischen Kennziffern nicht beeinträchtigt wird. (2) Aus der Einsparung sind zu zahlen: Vergütungen nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Neuererwesen, Annulierungs- und Änderungskosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einsparung stehen, Zuführungen zu Sonderfonds' entsprechend den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. (3) Der nach Abs. 2 verbleibende Teil der Einsparungen führt zur Freisetzung geplanter Investitionsfinanzierungsmittel. Die freigesetzten Mittel können entsprechend der Entscheidung des Planträgers durch die Investitionsträger für die Finanzierung weiterer Investitionen im Rahmen des Investitionsplanes bzw. für die vorfristige Tilgung verzinslicher Investitionskredite verwendet werden. (4) Die nach Abs. 2 gezahlten Beträge sind in den Bruttowert der betreffenden Inventarobjekte einzubeziehen. (5) Die Grundsätze gemäß Absätzen 1 und 2 können auch durch nichtvolkseigene Investitionsträger entsprechend dem Geltungsbereich der gesetzlichen Bestimmungen über das Neuererwesen angewendet werden. §20 Die Verwendung von Investitionsfinanzierungsmitteln für die Anerkennung kollektiver freiwilliger Arbeitsleistungen (1) Werden im kollektiven Einsatz freiwillige unentgeltliche Arbeitsleistungen außerhalb der Arbeitszeit an geplanten Investitionen volkseigener Investitionsträger durchgeführt, so ist der Gegenwert der Arbeitsleistungen dem Träger des kollektiven Einsatzes ent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, in allen Situationen rieh tig zu reagieren und zu handeln. Eine sachliche, kritische, kämpferische Atmosphäre in allen Kollektiven trägt entscheidend dazu bei, unsere Potenzen noch wirksamer im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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