Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 282

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 282 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 282); 282 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 - Ausgabetag: 31. März 1965 § 13 Die Bereitstellung der finanziellen Mittel aut den Sonderbankkonten „Investitionen“ (1) Die Investitionsträger des komplexen Wohnungsneubaues und die zentral beigeordneten Betriebe mit staatlicher Beteiligung haben Sonderbankkonten „Investitionen“ einzurichlen; die staatlichen Organe und Einrichtungen haben Sonderbankkonten „Investitionen“ nur für Neubauten zu führen. Über diese Sonderbankkonten hat die Bezahlung der Lieferungen und Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der planmäßigen Investitionen gemäß §§ 26 und 27 der Investitionsverordnung zu erfolgen. (2) Für Investitionsträger des komplexen Wohnungsneubaues werden die Sonderbankkonten „Investitionen“ bei den Sparkassen geführt und von diesen gemäß § 17 freigegeben. In allen übrigen Fällen gilt für die Zuständigkeit der Kreditinstitute § 9 Abs. 2. (3) Die staatlichen Organe und Einrichtungen sind berechtigt, in Höhe der für die, Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen geplanten Haushaltsmittel im Laufe des Monats über die Sonderbankkonten „Investitionen“ zu verfügen. Die zu Lasten der geplanten Haushaltsmittel in Anspruch genommenen Beträge werden am Ende des Monats aus dem zuständigen Haushaltskonto refinanziert. (4) Die zur Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen geplanten Obligationen, Eigenmittel und Kreditmittel sind entsprechend dem Finanzbedarf auf die Sonderbankkonten „Investitionen“ zu übertragen. Für den komplexen Wohnungsneubau ergehen hierzu besondere Weisungen. III. Sonderfonds, Versicherungsleistungen, Nutzungsverhältnisse an Grundmitteln § 14 Die Verwendung der Sonderfonds Außer den in den Abschnitten I und II genannten Finanzierungsquellen können für die Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der geplanten Investitionen auch Mittel der Sonderfonds entsprechend den für ihre Verwendung jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden. § 15 Die Verwendung von Vcrsicherungsleistungen fiir aktivierungspflichtige Grundmittel durch die volkseigenen Betriebe, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden wirtschaftslcitcnden Organe sowie durch staatliche Organe und Einrichtungen (1) Die volkseigenen Betriebe, die WB und die anderen nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden wirtschaftsleitenden Organe sowie die staatlichen Organe und Einrichtungen haben ihnen zufließende Versicherungsleistungen zweckgebunden für die Schadensbeseitigung im Rahmen des Investitionsplanes zu verwenden. (2) Die Mittel sind übertragbar, wenn die Schadensbeseitigung im folgenden Planjahr begonnen wird. Andernfalls sind diese Mittel am Ende des Planjahres an den zuständigen Haushalt abzuführen. (3) Soweit die Schadensbeseitigung durch Generalreparaturen bzw. Hauptinstandsetzungen oder Repa- raturen erfolgt, sind die zufließenden Versicherungsleistungen den entsprechenden Fonds zuzuführen und zweckgebunden zu verwenden. § 16 Die Finanzierung der Investitionen bei Nutzungs-, Miet- und Pachtverhältnissen an Grundmitteln Zur Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen in volkseigene und nichtvolkseigene Grundmittel, die nicht vom Rechtsträger bzw. Eigentümer, sondern vom Nutzer als Investitionsträger durchgeführt werden, sind die gemäß Abschnitten I und II sowie § 14 für den Nutzer vorgesehenen Finanzierungsquellen einzusetzen. IV. Kontrolle der Investitionen durch die Kreditinstitute § 17 (1) Die Rechte und Pflichten der Kreditinstitute bei der Begutachtung der Unterlagen zur Vorbereitung von Investitionen regeln sich nach § 14 Abs. 2 der Investitionsverordnung und nach der Anordnung vom 24. Dezember 1964 über die Begutachtung von Unterlagen der Vorbereitung von Investitionen (GBl. II 1965 S. 33). (2) Die Kreditinstitute haben die Kontrolle darüber auszuüben, daß die Investitions- und Planträger über die Mittel des Investitionsfinanzierungsplanes zur Bezahlung der Aufwendungen für die Ausarbeitung der Technisch-ökonomischen Zielstellungen, soweit die Ausarbeitung nicht mit eigenen Kräften des Planträgers bzw. Investitionsträgers erfolgt, fertiggestellten und übergebenen Aufgabenstellungen, gemäß § 22 der Investitionsverordnung abgenommenen Lieferungen und Leistungen, zu finanzierenden, sonstigen mit der Durchführung der Investitionen verbundenen Aufwendungen nur verfügen, wenn die Investitionen entsprechend den geltenden Bestimmungen vorbereitet und durchgeführt wurden. Inhalt und Umfang der Kontrolle sind unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der Größe der Investitionen zu differenzieren. Die Kreditinstitute geben die Sonderbankkonten „Investitionen“ auf der Grundlage der Technisch-ökonomischen Zielstellung bzw. der bestätigten Aufgabenstellung und des bestätigten betrieblichen Investitionsplanes sowie des Investitionsfinanzierungsplanes frei. Anstelle der bestätigten Aufgabenstellung tritt im Stadium der Durchführung der Investitionen die bestätigte Technisch-ökonomische Zielstellung, wenn gemäß § 15 Abs. 4 der Investitionsverordnung festgelegt wird, daß diese als bestätigte Aufgabenstellung gilt. Die Kreditinstitute können vor Erteilung der Kontofreigabe die Vorlage der Protokolle über die Abnahme gemäß § 22 der Investitionsverordnung sowie die Einsichtnahme in weitere Unterlagen verlangen, soweit das aus Gründen der ökonomischen Kontrolle erforderlich ist. Diese Kontrolle führen die Kreditinstitute bei Investitionen der volkseigenen Wirtschaft sowie der staatlichen Organe und Einrichtungen unabhängig von den eingesetzten Finanzierungsquellen durch. (3) Stellen die Kreditinstitute Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Vorbereitung und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, die Auswahl geeigneter operativer Methoden, vor allem zur offensiven Einflußnahme auf Personen Personengruppen, ein vertretbares Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

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