Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 280

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 280 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 280); 280 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 31. März 1965 nisch-ökonomischen Zielstellung die Kreditfinanzierung gemäß § 28 Abs. 5 der Investitionsverordnung besonders festgelegt wird. Diese Kredite werden durch die Deutsche Investitionsbank bzw. für den volkseigenen Bereich der Landwirtschaft durch die Deutsche Bauern-Bank ausgereicht. (2) Das Kreditinstitut schließt mit dem Betrieb über die gesamte Krcditlaufzeit einen Kreditvertrag ab. Grundlage für den Abschluß des Kreditvertrages sind der bestätigte betriebliche Investitionsplan, der Investitionsfmanzierungsplan, die bestätigte Aufgabenstellung, die Wirtschaftsverträge. Der Kreditvertrag ist auf der Grundlage der bestätigten Technisch-ökonomischen Zielstellung abzu-sehließen, wenn festgelegt wird, daß diese gemäß §15 Abs. 4 der Investitionsverordnung als bestätigte Aufgabenstellung gilt. Der Kreditvertrag kann auch mit dem Leiter des übergeordneten, nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden wirtschaftsleitenden Organs abgeschlossen werden. (3) Für die Vorbereitung der gemäß § 28 Abs. 5 der Investitionsverordnung zu finanzierenden Investitionen wird der unverzinsliche Investitionskredit auf Grund eines vorläufigen Kreditvertrages gewährt. (4) Im Kreditvertrag sind die Hauptkennziffer des ökonomischen Nutzens, deren Erreichung für die Abdeckung des Kredits gemäß Abs. 5 maßgebend ist, die Termine und die Form der Nachweise über die Aufnahme der Hauptkennziffer und der übrigen bestätigten Kennziffern des ökonomischen Nutzens in die Belriebsplanung, der Termin und die Form der Nachweise für die Erreichung der Hauptkennziffer des ökonomischen Nutzens sowie der übrigen bestätigten Kennziffern des ökonomischen Nutzens festzulegen. (5) Der unverzinsliche Investitionskredit wird gemäß § 28 Abs. 5 der Investitionsverordnung bei Nachweis der Erreichung der Hauptkennziffer des ökonomischen Nutzens aus Mitteln des Staatshaushalts abgedeckt. (6) Wird die im Kreditvertrag festgelegte Hauptkennziffer nicht voll erreicht, so wird der Investitionskredit aus Mitteln des Staatshaushalts nur anteilig abgedeckt, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Hauptkennziffer erfüllt wurde. Der verbleibende Restkredit wird in dem gleichen Maße abgedeckt, in dem sich die Erfüllung der Hauptkennziffer verbessert. (7) Der Restkredit ist zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt 3,6 % jährlich. Zur verstärkten Einwirkung auf die Erwirtschaftung des Nutzens kann das Kreditinstitut den Zinssatz für den Restkredit jeweils nach Ablauf eines Jahres um weitere 1,8% erhöhen. Die Zinsen sind nicht planbar und nicht kalkulierbar. Das Kreditinstitut ist berechtigt, dem Kreditnehmer die Zinsen ganz oder teilweise zurückzuerstatten, wenn dieser die Rückstände bei der Erfüllung des ökonomischen Nutzens aufholt. (8) Die Absätze 1 bis 7 gelten nicht für die im § 2 Absätzen 4 und 5 genannten volkseigenen Betriebe. § 7 Die Gewährung von Krediten für bauvorbereitende Maßnahmen (1) Volkseigene Betriebe und die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden wirtschafts- leitenden Organe können zur Bezahlung von bauvorbereitenden Maßnahmen, die gemäß § 13 Abs. 6 der Investitionsverordnung ohne Vorhandensein einer bestätigten Aufgabenstellung in Auftrag gegeben wurden, Kredite aufnehmen. Diese Kredite werden durch die Deutsche Investitionsbank bzw. für den volkseigenen Bereich der Landwirtschaft durch die Deutsche Bauern-Bank ausgereicht. (2) Nach Bestätigung der Aufgabenstellung ist dieser Kredit aus den geplanten Investitionsfinanzierungsquellen zurückzuzahlen. Wird die Aufgabenstellung nicht bestätigt oder erweisen sich die durch Kredit finanzierten Aufwendungen als Mehrkosten, so ist der Kredit entsprechend § 29 der Investitionsverordnung aus nicht planbaren und nicht kalkulierbaren Kosten zurückzuzahlen. Der Kredit ist nach den für Zwischenkredite geltenden Kerditbestimmungen zu verzinsen. § 8 Die Gewährung von Zwischenkrediten an volkseigene Betriebe Zur Finanzierung der Investitionen vor dem planmäßigen Aufkommen der im Investitionsfinanzierungsplan vorgesehenen Mittel erhalten die volkseigenen Betriebe als Investitionsträger Zwischenkredite nach den Grundsätzen über die Gewährung kurzfristiger Kredite. Diese Kredite werden durch das für die kurzfristige Kreditgewährung zuständige Kreditinstitut ausgereicht. § Die Bereitstellung der finanziellen Mittel, auf den Sonderbankkonten „Investitionen“ (1) Die Investitions- und Planträger der volkseigenen Wirtschaft haben Sonderbankkonten „Investitionen“ einzurichten. Uber diese Sonderbankkonten hat die Bezahlung der Lieferungen und Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der planmäßigen Investitionen gemäß §§ 26 und 27 der Investitionsverordnung zu erfolgen. (2) Für Investitionen, für deren Kontrolle die Deutsche Investitionsbank zuständig ist, werden die Sonderbankkonten „Investitionen“ bei den Filialen der Deutschen Notenbank am Sitz der Niederlassung der Deutschen Investitionsbank geführt. Für Investitionen, für deren Kontrolle die Deutsche Bauern-Bank zuständig ist, werden die Sonderbankkonten „Investitionen“ bei dieser geführt. Die Sonderbankkonten „Investitionen“ werden durch die Deutsche Investitionsbank bzw. die Deutsche Bauern-Bank gemäß § 17 freigegeben. (3) Die im § 2 Absätzen 4, 5 und 6 genannten volkseigenen Betriebe als Investitionsträger bzw. ihre zuständigen Planträger sind berechtigt, in Höhe der für die Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen geplanten Haushaltsmittel im Laufe des Monats über die Sonderbankkonten „Investitionen“ zu verfügen. Die zu Lasten der geplanten Haushaltsmittel in Anspruch genommenen Beträge werden am Ende des Monats aus dem zuständigen Haushaltskonto refinanziert. (4) Auf die Sonderbankkonten „Investitionen“ sind auf Grund des bestätigten Investitionsfinanzierungsplanes zu übertragen: die geplanten Amortisations- und Gewinnteile bzw. Nettogewinnteile, sofern das geplante Gesamtaufkommen an Amortisationen und Gewinnen bzw. Nettogewinnen erwirtschaftet wurde, bzw.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Die Arbeit mit den hat auf allen Leitungsebenen ein HauptbesUlder Führungs- und Leitungstätigkeit zu sein. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die.

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