Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 278

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 278 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 278); 278 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 31. März 1965 2. planmäßige Gewinnteile bzw. Neltogewinnteile entsprechend den Bestimmungen über die Planung der Gewinnverwendung; 3. planmäßige Zuführungen aus der Umverteilung von Amortisationen durch den Wirtschaftsrat des Bezirkes; 4. verzinsliche Investitionskredite gemäß § 5. (4) Im Investitionsfinanzierungsplan volkseigener Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft sind die nachstehei den Finanzierungsquellen wie folgt einzusetzen : 1. planmäßige Zuführungen aus der Umverteilung von Amortisationen durch den zuständigen örtlichen Rat; 2. Haushaltsmittel. (5) Im Investitionsfinanzierungsplan der Bürov für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, der Wirlschaftsbetriebe der Regierung, des VEB Staalsdruckerei, des VEB Maschinelles Rechnen, der volkseigenen Betriebe des kommunalen Verkehrs sowie der volkseigenen Kreditinstitute und Versicherungsanstalten sind die nachstehenden Finanzierungsquellen wie folgt einzusetzen: 1. Amortisationen bis zur vollen Höhe des planmäßigen betrieblichen Aufkommens bzw. bis zu der durch das übergeordnete Organ feslgelegten Begrenzung; 2. planmäßige Gewinnteile bzw. Nettogewinnteile entsprechend den Bestimmungen über die Planung der Gewinnverwendung (nur für die volkseigenen Kreditinstitute und Versicherungsanstalten); 3. Haushaltsmittel. (6) Im Investitionsfinanzierungsplan der Kreisbetriebe für Landtechnik sind für die geplante Neuanschaffung von Maschinen, die der beauflagten Reservehaltung dienen, sowie für die geplante Neuanschaffung von Ausrüstungen zur Durchführung von Experimenten auf Grund bestätigter Experimentierprogramme als Finanzierungsquelle Haushaltsmittel einzusetzen. (7) Im Investitionsfinanzierungsplan volkseigener Betriebe, die nicht unter die Absätze 1 bis 5 fallen, sind die nachstehenden Finanzierungsquellen wie folgt einzusetzen: 1. Amortisationen bis zu" vollen Höhe des planmäßigen betrieblichen Aufkommens bzw. bis zu der durch das übergeordnete Organ festgelegten Begrenzung; 2. planmäßige Gewinnteile bzw. Nettogewinnteile entsprechend den Bestimmungen über die Planung der Gewinnverwendung; 3. verzinsliche Investitionskredite gemäß §5. Diese Finanzierungsquellen sind auch im Investi-1 ionsfinanzierungsplan der Kreisbetriebe für Landtechnik einzusetzen, soweit es sich bei ihren geplanten Investitionen nicht um die im Abs. 6 aufgeführten Neuanschaffungen handelt. (8) Im Investitionsfinanzierungsplan der dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden volkseigenen Kombinate sind die nachstehenden Finanzierungsquellen wie folgt einzusetzen: 1. Mittel des Amortisationsverwendungsfonds; 2. Mittel des Gewinnverwendungsfonds; 3. verzinsliche Investitionskredite gemäß §5. (9) Für die im § 28 Abs. 5 der Investitionsverordnung genannten Investitionen sind im Investitionsflnanzie-rungsplan der in den Absätzen 1 bis 3 und 7 aufgeführten volkseigenen Betriebe sowie der dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden volkseigenen Kombinate anstelle anderer Finarzierungsquellcn unverzinsliche Investitionskredite gemäß § 6 einzusetzen, wenn mit der Bestätigung der Technisch-ökonomischen Zielstellung die Finanzierung durch unverzinsliche Investitionskredite festgelegt worden ist. § 3 Die Planung der Finanzierungsquellen fiir die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen der WB (Zentrale) und anderer nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitender wirtschaftsleitender Organe (Zentrale) Im Investitionsfinanzierungsplan der WB (Zentrale) und anderer nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitender wirtschaftsleitender Organe (Zentrale) sind die nachstehenden Finanzierungsquellen wie folgt einzusetzen: 1. Mittel des Amortisationsverwendungsfonds; 2. Mittel des Gewinnverwendungsfonds; 3. verzinsliche Investitionskredite gemäß § 5. § 4 Die Amortisationsverwendung im Bereich der volkseigenen Wirtschaft (1) Die im § 2 Absätzen 1 bis 3 genannten volkseigenen Betriebe haben ihre Amortisationen, soweit sie für die Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung ihrer Investitionen planmäßig nicht vorgesehen sind, an das übergeordnete wirtschaftsleitende Organ abzuführen. (2) Die volkseigenen Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft haben ihre Amortisationen in voller Höhe an den Sonderfonds für Amortisationen der örtlichen Versorgungswirtschaft beim zuständigen örtlichen Rat abzuführen. (3) Das Amortisationsaufkommen der im § 3 genannten Zentralen ist in voller Höhe an den Amortisationsverwendungsfonds abzuführen. (4) Die Abführungen nach Absätzen 1 bis 3 erfolgen monatlich oder in einem kürzeren Zeitraum; die Termine für die Abführungen werden durch das übergeordnete wirtschaftsleitende bzw. staatliche Organ festgelegt. (5) Die dem übergeordneten wirtschaftsleitenden bzw. staatlichen Organ gemäß Absätzen 1 bis 3 zufließenden Amortisationsteile, die nach erfolgter Umverteilung für die im § 2 Absätzen 1 bis 4 genannten Zuführungen an die volkseigenen Betriebe bzw. für die im § 3 geregelte Verwendung planmäßig nicht eingesetzt werden, sind an den zuständigen Haushalt abzuführen, soweit nicht in besonderen gesetzlichen Bestimmungen abweichende Festlegungen getroffen werden. (6) Die im § 2 Absätzen 5 und 7 genannten volkseigenen Betriebe sowie die dem Ministerium für Bau-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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