Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 277

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 277 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 277); 277 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 31. März 1965 Teil II Nr. 38 Tag Inhalt Seite 17. 3. 63 Anordnung über die vorläufige Regelung der Finanzierung Durchführung der Investitionen der Vorbereitung und 277 Anordnung über die vorläufige Regelung der Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen. Vom 17. März 1965 Auf Grund des § 38 Abs. 1 der Investitionsverordnung vom 25. September 1964 (GBl. II S. 785) und in Ergänzung der Übergangsregelung vom 15. Dezember 1964 (GBl. II S. 1044) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe für die Zeit bis zur Festlegung langfristiger Normative gemäß § 28 der Investitionsverordnung zur Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen folgendes angeordnet: I. Die Finanzierung der Investitionen der volkseigenen Wirtschaft durch die Investitions- und Planträger § 1 Die Aufstellung von Investitlonsfinanzierungsplänen (1) Auf der Grundlage der bestätigten Investitionspläne sind jährlich durch die Vereinigungen Volkseigener Betriebe (im folgenden WB genannt) und die anderen wirtschaftsleitenden bzw. die staatlichen Organe sowie die volkseigenen Betriebe (Investitions- und Planträger der volkseigenen Wirtschaft) Investitionsfinanzierungspläne für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Rationalisierungsmaßnahmen, Ersatzinvestitionen und Rekonstruktionsmaßnahmen, Erweiterung bestehender Betriebe, Neuerrichtung von Betrieben, sonstigen Investitionen aufzustellen. (2) In den Investitionsfinanzierungsplänen der Investitions- und Planträger der volkseigenen Wirtschaft sind die nach den Bestimmungen dieser Anordnung als Finanzierungsquellen eingesetzten betrieblichen Amortisationen, betrieblichen Gewinnteile (bzw. Nettogewinnteile, soweit die Abführung einer Produktionsfondsabgabe angewiesen wurde), Zuführungen des übergeordneten wirtschaftsleitenden Organs, verzinslichen und unverzinslichen Investitionskredite gemäß §§ 5 und 6, Mittel der Sonderfonds gemäß § 14 sowie Versicherungsleistungen gemäß § 15, Haushaltsmittel gemäß § 2 Absätzen 4, 5 und 6 auszuweisen, die auf Grund der §§ 22, 26 und 27 der Investitionsverordnung für die Bezahlung der im Planjahr abzunehmenden Lieferungen und Leistungen erforderlich sind. (3) Die WB sowie die anderen wirtschaftsleitenden bzw. die staatlichen Organe haben bei der Aufstellung der Investitionsflnanzierungspläne festzulegen, wie die nach den geltenden Bestimmungen für die Umverteilung im eigenen Bereich vorgesehenen Finanzierungsquellen auf die Betriebe entsprechend ihren Planaufgaben differenziert werden. (4) Einzelheiten der Aufstellung der Investitionsfinanzierungspläne werden in den planmethodischen Bestimmungen zur Ausarbeitung des Staalshaushalts-und des Kreditplanes geregelt. § 2 Die Planung der Finanzierungsquellen für die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen der volkseigenen Betriebe und der dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden volkseigenen Kombinate (1) Im Investitionsfinanzierungsplan volkseigener Betriebe, die einer nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden WB unterstehen, sind die nachstehenden Finpnzierungsquellen wie folgt einzuselzen: 1. Amortisationen bis zur vollen Höhe des planmäßigen betrieblichen Aufkommens bzw. bis zu der durch die WB festgelegten Begrenzung; 2. planmäßige Gewinnteile bzw. Nettogewinnteile entsprechend den Bestimmungen über die Planung der Gewinnverwendung; 3. planmäßige Zuführungen aus dem Amortisationsfonds, Gewinnverwendungsfonds, Fonds für Sonderabschreibungen der WB; 4. verzinsliche Investitionskredite gemäß § 5. (2) Im Investitionsfinanzierungsplan volkseigener Betriebe, die einem anderen nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden wirtschaftsleitenden Organ unterstehen, sind ebenfalls die im Abs. 1 genannten Finanzierungsquellen einzusetzen. (3) Im Investitionsfinanzierungsplan volkseigener Betriebe, die dem Wirtschaftsrat des Bezirkes unterstehen, sind die nachstehenden Finanzierungsquellen wie folgt einzusetzen: 1. Amortisationen bis zur vollen Höhe des planmäßigen betrieblichen Aufkommens bzw. bis zu der durch den Wirtschaftsrat des Bezirkes festgelegten Begrenzung; Bibliothek Tohn.-Phys. Inst. 1 Univ. Jen Eing. 1 ■: PP;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden feindlichen Vorgehens, zur Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft im Umgang mit den. Verhafteten, zur ahr nehmung der Rechte und Durchsetzung dex Pflichten und zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der anzuwenden. Möglicherweise können Vergünstigungen auch ein Mittel zur Zersetzung von Tätergruppen sein, wenn sie differenziert und gezielt eingesetzt werden.

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