Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 276

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 276 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 276); 276 Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 29. März 1965 2.1.2 Für die weiteren Aufgaben des Konsortiums als Generalauftragnehmer, wie Bildung und Verwaltung des Prämienfonds, die Erarbeitung des komplexen Planes der Neuen Technik, die Bildung des Fonds Neue Technik, die Unterbringung und Versorgung der Arbeitskräfte, ihre gesundheitliche und kulturelle Betreuung sowie für die weitere Qualifizierung gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 2.2 Konsortien als Hauptplanträger und Hauptinvestitionsträger 2.2.1 Bei der Bildung eines Konsortiums, welches die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Hauptplanträgers oder Hauptinvestitionsträgers wahrnimmt, sind zwischen den Beteiligten insbesondere zu regeln: die Höhe der Investitionen, die jeweils von den beteiligten Betrieben und staatlichen Organen in den einzelnen Jahren zur Verfügung zu stellen sind; die Verantwortlichkeit für die Ausarbeitung, Prüfung, Begutachtung und Bestätigung der Vorbereitungsunterlagen sowie Formen der gemeinsamen Beratung mit den beteiligten Betrieben und staatlichen Organen. 2.2.2 In der Regel soll die Planung der Arbeitskräfte, der Investitions-, Grund- und Umlaufmittel durch die jeweils am Konsortium beteiligten Betriebe und staatlichen Organe durchgeführt werden. 2.2.3 Für die weiteren Aufgaben eines Hauptplanträgers oder Hauptinvestitionsträgers gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Anordnung Nr. 2* über Nachtauf sicht in Internaten und Heimen. Aufsichtspflicht über Lehrlinge auf Baustellen Vom 16. März 1965 In Ergänzung und zur Änderung der Anordnung vom 22. Januar 1960 über Nächtaufsicht in Internaten und Heimen (GBl. I S. 99) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Volksbildung und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz folgendes angeordnet: § 1 (1) Werden Lehrlinge in geschlossenen Lernaktiven auf Baustellen außerhalb des Sitzes der Betriebsberufsschule zur praktischen Ausbildung eingesetzt und erfolgt ihre Unterbringung außerhalb eines Lehrlingswohnheimes, so ist zu sichern, daß die Lehrlinge nach Arbeitsschluß betreut werden und daß während der Nachtruhe ein für die Aufsicht Verantwortlicher anwesend ist. * Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1960 Nr. 10 S. 99) (2) Die Aufsicht ist durch den Einsatz von Heimerziehern, Lehrmeistern oder andere damit beauftragte Personen zu gewährleisten. § 2 Der Nachtbereitschaftsdienst gemäß § 3 Abs. 2 der Anordnung vom 22. Januar 1960 umfaßt in der Bauindustrie die Zeit vom Arbeitsschluß bis zum Wecken. § 3 Die gemäß § 5 Abs. 2 der Anordnung vom 22. Januar 1960 festgelegte Höchstzahl von 50 Nachtbereitschaftsstunden je Mitarbeiter im Monat gilt nicht für Baustellen, auf denen auf Grund der geringen Anzahl der Lehrmeister oder anderer geeigneter Kader, die Bereitschaftsstunden nachweislich überschritten werden müssen. Sind mehr als 50 Nachtbereilschaftsstunden zu leisten, ist die Zustimmung des Rates des Kreises, des Stadtbezirkes oder der Stadt, Abteilung Volksbildung, und der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung erforderlich. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. März 1965 Der Minister für Bauwesen I. V.: Schmiechen Staatssekretär Preisanordnung Nr. 716 4.* Widerstände Vom 18. März 1965 Zur Änderung der Preisanordnung Nr. 716 vom 2. Januar 1957 Anordnung über die Preise für Widerstände (Sonderdruck Nr. P 2 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 4 der Preisanordnung Nr. 716 wird aufgehoben. § 2 Diese Preisanordnung tritt am 1. April 1965 in Kraft. Berlin, den 18. März 1965 Die Regierungskommission für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Kaminsky I. V.: Böhme Erster Stellvertreter Stellvertreter des Ministers der Finanzen des Vorsitzenden * Preisanordnung Nr. 716/3 (Sonderdruck Nr. P 1626 des Gesetzblattes) Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen . Ag 134 65/DDR - Verlag: (610 62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

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