Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 269

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 269 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 269); 269 f. ); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 27. März 1965 j Teil II Nr. 36 Tag Inhalt Seite 18. 3. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung des einheitlichen den volkseigenen Betrieben der örtlichen Versorgungswirtschaft . Prämienfonds in 269 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes Demokratischen Republik der Deutschen 272 Anordnung über die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds in den volkseigenen Betrieben der örtlichen Versorgungswirtschaft. Vom 18. März 1965 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte, dem Minister der Finanzen und dem Vorsitzenden des Zentralvorstandes der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft wird folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für die finanzgeplanten volkseigenen Dienstleistungs- und Reparaturbetriebe sowie Betriebe der Stadt- und Gemeindewirtschaft, die den örtlichen Räten zugeordnet sind. (2) Die volkseigenen Produktionsbetriebe des Bereiches örtliche Versorgungswirtschaft werden von den Bestimmungen gemäß Abs. 1 nicht berührt. Sie verfahren gemäß der auf der Grundlage für die einzelnen Industriezweige getroffenen Anweisungen. § 2 Planung des Prämienfonds (1) Bemessungsgrundlage für die Bildung des planmäßigen Prämienfonds in den Betrieben ist der geplante Lohnfonds. (2) Berechnungsgrundlage für die Bildung des planmäßigen Prämienfonds ist der bisher gesetzlich festgelegte Prozentsatz vom geplanten Lohnfonds. Er ist in dieser Höhe Kostenbestandteil. (3) Die Räte der Kreise, Städte und Gemeinden kontrollieren die ordnungsgemäße Berechnung des Prämienfonds in den ihnen unterstehenden Betrieben. §3 Bedingungen für die Zuführung zum Prämienfonds (1) Hauptkennziffer für die Zuführung zum Prämienfonds ist der geplante Kostensatz (Selbstkosten je 100 MDN Erlöse) bei gleichzeitiger Erfüllung des geplanten Ergebnisses des Betriebes. (2) Neben der Hauptkennziffer sind durch das den Betrieben übergeordnete Organ weitere zusätzliche Kennziffern, jedoch höchstens drei, die insbesondere die weitere Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Reparaturen und Dienstleistungen zum Ausdruck bringen, als Voraussetzung für die volle Zuführung zum Prämienfonds festzulegen. Diese können z. B. sein: Erfüllung wichtiger Maßnahmen des Planes Neue Technik Steigerung der Arbeitsproduktivität (Leistung pro VbE auf der Basis der Eigenleistung) Erreichung einer optimalen Auslastung der Grundfonds Erreichung des Gütezeichens des DAMW für die Textilreinigung Erfüllung der geplanten Haushaltsfertigwäsche in 1000 MDN und t Erfüllung der geplanten Chemischreinigungsleistungen für die Bevölkerung in 1000 MDN und t Erfüllung der festgelegten Verkürzung der Warte-und Lieferzeiten Übernahme von Garantieverpflichtungen Verkürzung des Beräumungs- und Reinigungs-turnusses in der Stadt- und Gemeindewirtschaft. § 4 Staffelung der Zuführungen (1) Bei Erfüllung der Hauptkennziffer und der zusätzlichen Kennziffern kann der Prämienfonds gemäß § 2 gebildet werden. Bibliothek Teohri.-Phys. Inst. 1 Univ. Jens;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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