Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 247

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 247 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 247); Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 20. März 1965 247 men des Zusammenlebens in unserem sozialistischen Staat und die Zusammenarbeit aller Kräfte des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus in der Nationalen Front des demokratischen .Deutschland kennen-zulernen. (5) Bei der Organisierung der politischen und kulturellen Arbeit wirken die Aufnähmeheime eng mit den in der Nationalen Front des demokratischen Deutsch-land vereinten Parteien und Massenorganisationen zusammen. §3 (1) Die Leiter der Aufnahmeheime haben unter Hinzuziehung leitender Mitarbeiter der Ämter für Arbeit und Berufsberatung der Bezirke in den Aufnahmeheimen individuelle Aussprachen mit diesen Bürgern über den vorzubereitenden beruflichen Einsatz bzw. die Berufsausbildung zu führen. Soweit erforderlich, sind dazu Vertreter der Fachorgane der örtlichen Räte bzw. der wirtschaftsleitenden Organe hinzuzuziehen. Die Ergebnisse dieser Aussprachen sind zusammen mit anderen Arbeitsunterlagen durch die Leiter der Aufnahmeheime den für die arbeits- und wohnungsmäßige Unterbringung verantwortlichen Räten der Kreise, Städte bzw. Stadtbezirke rechtzeitig schriftlich zu übermitteln. (2) Angehörige der Intelligenz bzw. Personen mit Spezialkenntnissen sind im Ergebnis der Aussprachen durch die Ämter für Arbeit und Berufsberatung der Bezirke, in deren Bereich die Aufnahmeheime liegen, in Verbindung mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen entsprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernissen in geeignete Aufgabengebiete zu vermitteln. (3) Um die Berufsberatung und die Bereitstellung des Arbeitsplatzes in Übereinstimmung mit den volkswirtschaftlichen Erfordernissen vorzubereiten, haben alle Ämter für Arbeit und Berufsberatung der Bezirke vierteljährlich Informationen über den Arbeitskräftebedarf an die Ämter für Arbeit und Berufsberatung der Bezirke zu übermitteln, in deren Bereich die Aufnahmeheime liegen. §4 Auf der Grundlage der übermittelten Unterlagen veranlassen die Leiter der Abteilungen Innere Angelegenheiten der Räte der Kreise und die Direktoren der Ämter für Arbeit und Berufsberatung der Kreise mit den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben bzw. den sozialistischen Genossenschaften, daß die erforderlichen vorbereitenden Vereinbarungen getroffen werden, um diesen Bürgern den unverzüglichen Abschluß eines Arbeits Vertrages zu ermöglichen. III. III. §5 Die örtlichen Räte haben gemeinsam mit den Leitern volkseigener und ihnen gleichgestellter Betriebe und den Vorständen der sozialistischen Genossenschaften im engen Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen, Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und unter Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiter die erforderlichen Bedingungen für die Vorbereitung und Durchführung der allseitigen Eingliederung dieser Bürger in das gesellschaftliche Leben, insbesondere in den Arbeitsprozeß, zu schaffen. §6 Verantwortlich für die Eingliederung dieser Bürger in das gesellschaftliche Leben, insbesondere für den Nachweis geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze, sowie für die Kontrolle und Durchführung der Eingliederung sind die Räte der Kreise und die Ämter für Arbeit und Berufsberatung der Kreise, in deren Bereich diese Bürger ihren Wohnsitz nehmen. Bei der Eingliederung ist den Jugendlichen besondere Unterstützung und Hilfe zu gewähren. §7 (1) Die Räte der Kreise haben zu sichern, daß diesen Bürgern am Tage ihrer Ankunft aus dem Aufnahmeheim Wohnraum zur Verfügung steht. (2) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sind für die Bereitstellung des Wohnraumes verantwortlich. (3) Soweit die wohnungsmäßige Unterbringung nicht unverzüglich erfolgen kann, ist diesen Bürgern vorübergehend Aufenthalt in einem Bezirksheim bzw. in einer Ausweichunterkunft zu gewähren. §8 (1) Die unmittelbare Hilfe für diese Bürger beim Einleben in die sozialistische Gesellschaftsordnung haben die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit Unterstützung der gesellschaftlichen Organisationen, der Ausschüsse der Nationalen Front des demokratischen Deutschland sowie der Haus- und Hofgemeinschaften zu organisieren. Bei der Eingliederung Jugendlicher in das gesellschaftliche Leben haben sie auf der Grundlage des Jugendkommuniques eng mit dem sozialistischen Jugendverband zusammenzuwirken. (2) Finanzielle Hilfe wird diesen Bürgern entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewährt. §9 (1) Die örtlichen Räte haben für die allseitige Eingliederung dieser Bürger in das gesellschaftliche Leben ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, die ihnen bei der Lösung der Aufgaben beratend und unterstützend zur Seite stehen. (2) Die örtlichen Räte haben die Erfahrungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter regelmäßig auszuwerten und sie bei der Lösung ihrer Aufgaben anzuleiten und zu unterstützen. § 10 (1) Die örtlichen Räte sowie die wirtschaftsleitenden Organe haben zu sichern, daß die Leiter ihrer Organe und unterstellten Einrichtungen die Eingliederung die-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten erfolgen.

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