Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 184

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 184 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 184); 184 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 19. Februar 1965 §2 (1) Die Kredite zur Finanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen außerhalb des Investitionsplanes (nachstehend Kredite genannt) dienen der Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der besseren Versorgung der Bevölkerung und der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen unterstehenden brutto-und leistungsfinanzierten Dienstleistungs- und Reparatureinrichtungen sowie Einrichtungen der Stadt- und Gemeindewirtschaft. (2) Die Kredite werden für die volle oder teilweise Finanzierung der Anschaffung lewegiicher Grund- und Arbeitsmittel einschließlich damit im Zusammenhang stehender Bau- und Montagearbeiten sowie für die Ausarbeitung und Anwendung neuer Technologien, der Verbesserung der Produktionsorganisation und der Qualität der Leistungen gewährt. (3) Voraussetzungen für die Kreditgewährung sind: a) die durch Kredit zu finanzierende Maßnahme muß zu einem nachweisbaren ökonomischen Nutzen führen. b) die Rückzahlung und Verzinsung des Kredites sowie die Bewirtschaftungskosten für die kreditierte Maßnahme müssen gesichert sein, c) für planmäßige Investitionen bestimmte materielle Fonds dürfen nicht in Anspruch genommen werden. §3 (1) Der von der örtlichen Volksvertretung gefaßte Beschluß über die Aufnahme eines Kredites bildet die Grundlage für die Gewährung des Kredites. (2) Der im Beschluß der örtlichen Volksvertretung genannte Kreditnehmer schließt im Auftrag der Volksvertretung mit der zuständigen Filiale der Deutschen Notenbank einen Kreditvertrag ab. (3) Der Kreditnehmer weist der zuständigen Filiale der Deutschen Notenbank nach: den Nutzeffekt der zu kreditierenden Maßnahme, den Zeitraum der Rückzahlung, die Sicherung der materiellen Deckung. §4 (1) Die Rückzahlung der Kredite sowie die Zinszahlung erfolgt aus Mehreinnahmen oder Einsparungen, die aus der durch Kredit finanzierten Maßnahme erzielt werden. (2) Darüber hinaus kann auf Beschluß der örtlichen Volksvertretung die Rückzahlung der Kredite auch durch sonstige Mehreinnahmen oder Einsparungen des Haushaltes der örtlichen Räte und sonstigen den Volksvertretungen nicht zweckgebunden zur Verfügung stehenden eigenen Fonds vorgenommen werden. (3) Die Kreditzinsen betragen bei einer vereinbarten Kreditlaufzeit bis zu 3 Jahren 1,8 ü/0 jähr- lich. Bei einer vereinbarten Kreditlaufzeit über 3 Jahre erhöhen sich die Kreditzinsen ab dem 4. Jahr um jährlich weitere 1,8%. (4) Für nicht fristgemäß zurückgezahlte Kredite berechnet die Deutsche Notenbank einen Zinszuschlag bis zu 3,6 % jährlich. §5 (1) Der Direktor der kreditgewährenden Bankfiliale berät die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vor der Beschlußfassung über die Aufnahme von Krediten. Er unterstützt sie bei der Ermittlung des Nutzens der Rationalisierungsmaßnahmen und einer ökonomisch vertretbaren Kreditlaufzeit. (2) Der Direktor der kreditgewährenden Bankfiliale informiert die örtliche Volksvertretung rechtzeitig über Ergebnisse aus der Abwicklung der Kredite, insbesondere über Rückstände bei der Kreditrückzahlung. (3) Bei der Durchführung dieser Aufgaben arbeitet er eng mit dem Leiter der Abteilung Finanzen des zuständigen örtlichen Rates zusammen. II. Volkseigene Betriebe der örtlichen Vcrsorgungswirl-schafl sowie der kommunalen Wohnungsverwaltungen §6 (1) Die zuständigen Filialen der Deutschen Notenbank reichen auf Antrag der Betriebsleiter Kredite für Ralionaiisierungsmaßnahmen außerhalb des Investitionsplanes an volkseigene Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft zu den in dieser Anordnung festgelegten Bedingungen aus. Ein Beschluß der örtlichen Volksvertretung ist dazu nicht erforderlich, sofern sie sich die Zustimmung nicht vorbehält. Für Maßnahmen der Rationalisierung der Arbeit der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung sowie der ihnen an-geschlossenen Reparaturstützpunkte, Heizhäuser usw. werden diese Kredite durch die örtlich zuständigen Sparkassen ausgereicht. (2) Die Rückzahlung dieser Kredite erfolgt gemäß §4. III. Schlußbestimmungen §7 In den Kl eisen, in denen die Deutsche Notenbank keine Filialen unterhält, übernehmen die zuständigen Sparkassen die Ausreichung der Kredite gemäß dieser Anordnung nach Abstimmung zwischen dem zuständigen örtlichen Rat und der zuständigen Filiale der Deutschen Notenbank. §8 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1 Januar 1965 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt § 5 Abs. 3 der Anordnung vom 23. Dezember 1963 über die Leistungsfinanzierung kommunaler Einrichtungen (GBl. II 1964 S. 31) außer Kraft. Berlin, den 8. Februar 1965 Der Minister der Finanzen Rumpf Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134 65/DDR - Verlag: (610/12) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Frscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 MDN. Teil. II 1.80 MDN und Teil III 1.80 MDN - Einzelausgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN. bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 MDN. bis zum Umfang von 32 Seilen 0.40 MDN. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt. Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung In der Verkaufsstelle des Verlages. 102 Berlin, Roßstraße 6, Telefon 51 05 21 - Druck: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit keine Rolle. Es sei deshalb an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, daß gemäß mit eine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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