Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 180

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 180 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 180); 180 Gesetzblatt Teil II Nr. 22 Ausgabetag: 18. Februar 1965 (3) Die in den Forschungsrat und seine Gremien berufenen Mitglieder bzw. die vom Forschungsrat Beauftragten werden bei der Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben durch die zentralen und örtlichen Staatsorgane gefördert und unterstützt. Im Rahmen dieser Tätigkeit sind sie berechtigt,'die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Informationen und Auskünfte bei den zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen bzw. wissenschaftlich-technischen Einrichtungen und Gremien einzuholen. (4) Die Durchführung der den Mitgliedern des Forschungsrates und seiner Gremien übertragenen Aufgaben gilt als Tätigkeit im Rahmen der bestehenden Arbeitsrechtsverhältnisse. Die Leiter der Institutionen und Betriebe sind verpflichtet, die in die Arbeit des Forsch ungsrates und seiner Gremien einbezogenen Mitarbeiter allseitig bei der Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen (5) Für eine regelmäßige, verantwortungsbewußte und erfolgreiche Mitarbeit bei der Lösung der dem Forschungsrat übertragenen Aufgaben erhalten die Mitglieder des Forschungsrates und Leiter von Zentralen Arbeitskreisen für Forschung und Technik eine materielle Anerkennung. (6) Mitglieder des Forschungsrates, die nach langjähriger aktiver Tätigkeit aus dem Forschungsrat aus-scheiden, können vom Vorstand des Forschungsrates dem Vorsitzenden des Ministerrates für die Auszeichnung mit dem Ehrentitel „Ehrenmitglied des Forsch ungsrates“ vorgeschiagen werden. (7) Wenn die der Berufung zum Mitglied des For-schungsrales zugrunde liegenden Voraussetzungen nicht mehr zutreffen bzw. die den Arbeitszeitraum abschließende. gesetzlich geregelte Altersgrenze erreicht ist, kann der Vorstand die Abberufung des Mitgliedes Vorschlägen. §11 (1) Die Zusammenarbeit des Forschungsrates mit der Staatlichen Plankommission und den anderen zentralen Staatsorganen vollzieht sich über das Staatssekretariat für Forschung und Technik. (2) Das Staatssekretariat für Forschung und Technik bereitet die Arbeit des Plenums, der Gruppen des Forschungsrates und seiner Gi'emien vor, leitet die Arbeit der Gruppen und Gremien an und führt notwendige Koordinierungen zwischen diesen und den Abteilungen der Staatlichen Plankommission und anderer zentraler staatlicher Organe durch. (3) Das Staatssekretariat für Forschung und Technik organisiert und kontrolliert die Einhaltung und Durchsetzung der vom Vorstand gefaßten Beschlüsse in der Arbeit der Gruppen und Gremien des Forschungsrates. III. Die Beziehungen des Forschungsrates zu den wissenschaftlichen Akademien, anderen zentralen wissenschaftlich-technischen Institutionen und den Universitäten, Hoch- und Fachschulen §12 (1) Der Forschungsrat orientiert die Tätigkeit der wissenschaftlichen Akademien, insbesondere der Forschungsgemeinschaft bzw. Forschungseinrichtungen und Sektionen der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin und der Deutschen Bauakademie, auf die sich aus den Erfordernissen des Perspektivplanes ergebenden Aufgaben zur Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufs. (2) Die Zusammenarbeit des Forschungsrates, insbesondere der Gruppen und Gremien, mit der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, der Deutschen Akademie der Landwirtsehaftswissenschaften zu Berlin und der Deutschen Bauakademie wird durch unmittelbare Einbeziehung der Wissenschaftler aus den Akademien in die Arbeit des Forschungsrates und seiner Gremien und durch Übertragung von Aufgaben und Funktionen an wissenschaftlich-technische Einrichtungen und Institutionen gesichert. (3) Die in den Instituten der Hoch- und Fachschulen sowie der zentralen Organe tätigen Wissenschaftler werden in Abstimmung mit dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen bzw. den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe in die Arbeit des Forschungsrates und seiner Gremien einbezogen. (4) Der Forschungsrat und seine Gremien arbeiten bei der Lösung der ihnen übertragenen Hauptaufgaben, besonders auf der Ebene der Industriezweige, eng mit den fachlich zuständigen Organen der Kammer der Technik zusammen. Die Organe der Kammer der Tech nik unterstützen mit ihren Arbeitsergebnissen insbe sondere die Tätigkeit der Zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik. IV. Schlußbestimmungen § 13 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig wird der Beschluß vom 6. Juni 19r7 über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiete der naturwissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung und der Einführung der neuen Technik Auszug (GBl. I S. 469) außer Kraft gesetzt. Berlin, den 7. Januar 1965 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Staatssekretär für Forschung und Technik I. V.: Dr. Apel Dr. Weiz Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Herausgeber: Büro des Minlslerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Kloster-traße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leitet der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Äg 134'65/DDR - Verlag: (610 62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin. Telefcn: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 MDN. Teil II 1.80 MDN und Teil III 1.80 MDN - Einzelausgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MUN. bis zum Umfang von 16 Seilen 0.25 MDN, bis zum Umfang von 32 Sellen 0.40 MDN. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 MDN je Exemplar. Je weitere 16 Seiten 0.15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. 50t Erfurt. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und Voraussetzung zur Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung und weit er strafprozessualer Rechte. Die ahrung der. verfassungsmäßigen Grundrechte Beschul- digter, insbesondere die Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes wahrgenommen werden können. Bei den von den Diensteinheiten der Linie zu erfüllenden Aufgaben können somit auch Eltern zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden rechtswidrigen Handlungen aus, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben.

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