Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 178

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 178 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 178); 178 Gesetzblatt Teil II Nr. 22 Ausgabetag: 18. Februar 1965 Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zur Durchsetzung der Direktive ausgearbeiteten und dem Forschungsrat vorgelegten Planvorschläge sowie von der Industrie und anderen Bereichen der Volkswirtschaft gestellten Forderungen an die Grundlagenforschung, Vorschläge für die Ausarbeitung der Direktiven zu Perspektiv- und Jahresplänen des Wissenschaftlich-technischen Fortschritts, Vorschläge zur umfassenden Rationalisierung der Produktion auf wichtigen Gebieten, zur Ausarbeitung von Programmen für die komplexe Entwicklung führender Zweige der Volkswirtschaft und wissenschaftlich-technischer Konzeptionen für Erzeugnisgruppen und Haupterzeugnisse mit dem Ziel, den wissenschaftlich-technischen Höchststand zu sichern. Mit diesen Arbeitsergebnissen unterstützt der Forschungsrat gleichzeitig die WB bei der Planung perspektivischer Aufgaben sowie bei der Erfüllung komplexer Aufgabenstellungen in den Plänen Neue Technik. (2) Der Forschungsrat übt die Kontrolle über die Durchführung der Aufgaben des Planes der naturwis-enschaftlichen Forschung und des Staatsplanes Neue Technik aus und nimmt damit aktiv Einfluß auf die Erfüllung der im Perspektivplan enthaltenen Aufgaben. (3) Der Forschungsrat erarbeitet bei der Lösung der im Abs. 1 genannten Aufgaben Vorschläge für nationale Konzeptionen zur Gestaltung der internationalen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, Vorschläge für ökonomisch zweckmäßige und mögliche Lizenznahmen bzw. -vergaben. (4) Der Forschungsrat erarbeitet ausgehend von den Entwicklungstendenzen der Naturwissenschaft und Technik Vorschläge für die Ausbildung von Kadern an den Universitäten, Hoch- dnd Fachschulen, Stellungnahmen zu technisch-ökonomischen Zielstellungen bzw. Aufgabenstellungen von Investitionen, deren Vorbereitung und Durchführung der Kontrolle des Ministerrates unterliegen, mit Einschätzungen, ob die Ziel- bzw. Aufgabenstellungen dem wissenschaftlich-technischen Höchststand entsprechen. (5) Der Forschungsrat unterbreitet der Staatlichen Plankommission bzw. dem Volkswirtschaftsrat oder anderen zentralen staatlichen Organen Vorschläge zur Vervollkommnung der Planung und Leitung von Forschung und Technik, Gestaltung des Systems ökonomischer Hebel auf dem Gebiet von Forschung und Technik, planmäßigen Entwicklung und Konzentration der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, umfassenden Nutzung und schnellen Einführung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in die Praxis. II. Leitung und Arbeitsweise des Forschungsrates §3 (1) Der Forschungsrat besteht aus dem Kollektiv der nach § 10 Abs. I berufenen Mitglieder. Er gliedert sich in den Vorstand, das Plenum und die Gruppen. (2) Der Forschungsrat bedient sich zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben eines Systems von Gremien. In den Gremien des Forschungsrates arbeiten in den wissenschaftlichen Akademien, Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie Forschungs- und Entwicklungsstellen der Betriebe und Institute der Industrie und anderen Bereichen der Volkswirtschaft tätige Wissenschaftler, Techniker und Wirtschaftsfunktionäre. (3) Die sich aus dem Statut ergebenden Aufgaben des Forschungsrates werden in Arbeitsplänen festgelegt. §4 (1) Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Forschungsrates. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Forschungsrates, dem Staatssekretär für Forschung und Technik und weiteren Mitgliedern des Forschungsrates. Dem Vorstand sollen die Präsidenten der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin und der Deutschen Bauakademie angehören. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch den Ministerrat berufen. (2) Der Staatssekretär für Forschung und Technik ist Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Forschungsrates. Er ist für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Arbeit des Vorstandes verantwortlich. (3) Der Vorstand sichert die Einheit von Politik, Ökonomie, Naturwissenschaft und Technik in der Tätigkeit des Forschungsrates und seiner Gremien. Seine Beschlüsse bestimmen Richtung und Inhalt der Arbeit des Forschungsrates und seiner Gremien. (4) Der Vorstand trifft grundsätzliche Festlegungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Tätigkeit in den Gruppen und Gremien des Forschungsrates und nimmt auf ihre Arbeit durch die Bestätigung und Kontrolle von Aufgabenstellungen und Arbeitsergebnissen Einfluß. (5) Der Vorstand berät Grundsatzprobleme der weiteren Entwicklung von Naturwissenschaft und Technik zur Entwicklung der Produktivkräfte auf den für die Volkswirtschaft entscheidenden Gebieten. Er erarbeitet Vorschläge zur Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufs und Maßnahmen zur Konzentration der Forschungs- und Entwicklurigskapazitäten. (6) Der Vorstand nimmt zur Kontrolle der Durchführung der Aufgaben des Planes der naturwissenschaftlichen Forschung und des Staatsplanes Neue Technik Berichte über Arbeitsergebnisse von Forschungseinrichtungen und Entwicklungsstellen entgegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle lösen, ausschließlich Sicb.erun.gs- und ntro Häuf gaben. Es werden. keine Abstriche und Einschränkungen geduldet, Die hat sich bewährt und trägt zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer hohen staatlichen und öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Bedeutung sind und dabei unmittelbar selbst Verantwortung für die erfolgreiche Erfüllung sicherhalts-politischer Aufgaben haben.

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