Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1965, Seite 145

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965, Seite 145 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, S. 145); Gesetzblatt Teil II Nr. 19 Ausgabetag: 12. Februar 1965 145 §7 Verwendung gesperrter Beträge (1) Bei der Verwendung der Beträge, die gemäß § 15 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1965 gesperrt worden sind, haben die örtlichen Volksvertretungen die Bestimmungen des § 13 Absätze 2 und 3 dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Werden die gesperrten Beträge im Laufe des Jahres 1965 nicht verwendet und sind sie am Ende des Jahres über den geplanten Kassenbestand hinaus vorhanden, so können diese Mittel dem Rücklagenfonds der Volksvertretung zugeführt werden. §8 Fonds des Nationalen Aufbauwerkes (1) Soweit durch die Mitarbeit der Bevölkerung, insbesondere in kollektiven NAW-Arbeitseinsätzen, bei der Durchführung von Investitionen finanzielle Mittel (Haushaltsmittel, Gewinnanteile, Amortisationen, Obligationen, Kreditmittel, Sonderfonds oder sonstige Mittel) eingespart werden, können die eingesparten Mittel auf die Fonds des Nationalen Aufbauwerkes der örtlichen Räte überwiesen werden. (2) Die nicht für das Nationale Aufbauwerk bestimmten 50 % der den Räten der Bezirke aus dem Zahlenlotto und der Berliner Bärenlotterie zufließenden Mittel sind entsprechend § 5 des Gesetzes vom 9. Januar 1958 über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues in der Fassung des § 22 Abs. 4 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1965 und entsprechend § 6 der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 26. Januar 1962 zum Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues (GBl. II S. 77) zu verwenden. Durchführung von Werterhaltungsmaßnahmen §9 Haushalt der Republik und Örtliche Haushalte (1) Zur Verbesserung der Werterhattung volkssige-ner Baulichkeiten können unter Beachtung des § 19 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1965 folgende Mittel eingesetzt werden: a) für die genannten Zwecke geplante Haushaltsmittel gemäß § 20 des Gesetzes, b) Mehreinnahmen und. Einsparungen gemäß § 13 des Gesetzes, c) Rücklagenfonds gemäß § 14 des Gesetzes, d) Mittel des Nationalen Aufbauw'erkes gemäß § 17 des Gesetzes, e) gesperrte Mittel gemäß § 15 des Gesetzes, f) Haushaltsreserve gemäß § 6 dieser Durchführungsbestimmung g) Wohnungsfonds gemäß Verordnung vom 24. Januar 1957 über die Verbesserung der Verwaltung volkseigenen Wohnraumbesitzes (GBl. I S. 89). (2) Die Mittel können den beteiligten Kollektiven und Bürgern für außerhalb von bestehenden Arbeitsrechtsverhältnissen durchgeführte Leistungen für Werterhaltungsarbeiten als Entgelt (gemäß der „Vorläufigen Richtlinie des Ministers für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte und des Ministers für Bauw'esen vom 14. Dezember 1964 für den Aufbau, die Aufgaben und die Arbeitsweise der Reparaturbrigaden“*) sowie in Form von Geld- und Sachprämien zur Verfügung gestellt werden. (3) Von den Entgelten sowie Geld- und Sachprämien für Werterhaltungsmaßnahmen an volkseigenen Baulichkeiten, die nach der im Abs. 2 genannten vorläufigen Richtlinie gewährt werden, werden keine Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben. § 10 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 22. Januar 1965 Der Minister der Finanzen Rumpf * Veröffentlicht in „Sozialistische Demokratie“ Nr. 52/1964, S. 7 Anordnung über die Erhebung von Verzugszuschlägen. Vom 19. Januar 1965 §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für a) die dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (WB) und deren volkseigene Betriebe sowie die VVB-Zen-tralen, b) die den Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates direkt unterstehenden volkseigenen Betriebe, soweit sie Zahlungen nicht über die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte leisten, c) die dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (WB) und deren volkseigene Betriebe sowie die VVB-Zentralen, d) die dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstehenden zentralgeleiteten Bau- und Montagekombinate und Spezialbaukombinate (Kombinate). (2) Für die den Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates gemäß Abs. 1 Buchst, b direkt unterstellten Betriebe sind die für WB geltenden Bestimmungen dieser Anordnung anzuwenden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 138 vom 31. Dezember 1965 auf Seite 928. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠ 1965, Nr. 1-138 v. 7.1.-31.12.1965, S. 1-928).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, sowie aus eigner. Initiative feindlich-negative Aktivitäten gegen die Deutsche Demokratische Republik,. ihre. Staats- und Gesellschaftsordnung insgesamt sowie spezieller Bereiche, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen.

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