Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 99

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 99 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 99); Gesetzblatt Teil II Nr. 12 - Ausgabetag: 3. Februar 1964 99 (2) Wird vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist ein Preiskontrollverfahren eingeleitet, so endet die Aufbewahrungsfrist erst nach Abschluß des Verfahrens. IV. Schlußbestimmungen § 23 Soweit in preisrechtlichen und anderen Bestimmungen besondere weitergehende Regelungen über die Preisauszeichnung und den Preisnachweis getroffen wurden oder getroffen werden, werden sie von den Bestimmungen dieser Preisanordnung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmungen über die Rechnungslegung und den Inhalt von Rechnungen, die Bestimmungen über die Etikettierungspflicht und über die Kennzeichnung der Lebensmittel. § 24 In besonderen Fällen kann außer dem Vorsitzenden der Regierungskommission für Preise der Minister für Handel und Versorgung im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Regierungskommission für Preise Ausnahmen von den Bestimmungen über die Preisauszeichnung zulassen. §25 (1) Diese Preisanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Preisanordnung Nr. 154 vom 15. Oktober 1948 über die Preisauszeichnung (PrVOBl. S. 220), b) die Preisanordnung Nr. 154/1 vom 2. Mai 1957 Anordnung über die Preisauszeichnung (Sonderdruck Nr. P 31 des Gesetzblattes), c) die Preisanordnung Nr. 1058 vom 26. Juni 1958 Anordnung über die Erweiterung der Preisauszeichnungspflicht (GBl. I S. 545), d) die Preisanordnung Nr. 1058/1 vom 6. März 1959 Anordnung über die Erweiterung der Preisauszeichnungspflicht (GBl. I S. 242), e) die Preisverordnung Nr. 193 vom 6. Oktober 1951 Verordnung über die Verpflichtung zum Nachweis der Preisberechnung (GBl. S. 909), f) die Preisverordnung Nr. 339 vom 29. Dezember 1953 Verordnung über die Außerkraftsetzung der Preisanordnung Nr. 153 und Preisverordnung Nr. 19 - (GBl. 1954 S. 68), g) der Runderlaß Nr. 172 vom 19. Februar 1947 Preisauszeichnung im Buchhandel (Sammlung „Das neue Preisrecht“ B 7 Blatt 4). Berlin, den 10. Januar 1964 Die Regierungskommission für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende Rumpf Lucht Minister der Finanzen Anordnung über die Bildung veterinärmedizinischer Fachorgane (Veterinärhygiene-Inspektionen und Veterinärhygienischer Verkehrsüberwachungsdienst). Vom 31. Dezember 1963 Auf Grund des § 32 des Gesetzes vom 20. Juni 1962 über das Veterinärwesen (GBl. 1 S. 55) wird folgendes angeordnet: § 1 Zur Erfüllung der veterinärmedizinischen Aufgaben außerhalb des Aufgabenbereiches der Produktionsleitungen bei den Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräten werden mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in den Bezirken Veterinärhygiene-Inspektionen gebildet. Gleichzeitig wird der bisherige Veterinärhygienische Dienst für den Eisenbahntransport in den Veterinärhygienischen Verkehrsüberwachungsdienst umgewandelt. § 2 Die Veterinärhygiene-Inspektionen und der Veterinärhygienische Verkehrsüberwachungsdienst sind nach-geordnete Einrichtungen der Zentralen Veterinärhygiene-Inspektion der Abteilung Veterinärwesen bei der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. § 3 Die Veterinärhygiene-Inspektionen und der Veterinärhygienische Verkehrsüberwachungsdienst sind Einrichtungen mit eigenem Haushaltsplan. Die Haushaltspläne der Veterinärhygiene-Inspektionen und der Haushaltsplan des Veterinärhygienischen Verkehrsüberwachungsdienstes sind Bestandteil des Haushaltsplanes der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Die Mittel des Einzelplanes 14 Kapitel 143 bei den Räten der Bezirke sind mit dem 1. Januar 1964 auf den Haushaltsplan der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik umzusetzen. Das bei bereits bestehenden Veterinärhygiene-Inspektionen vorhandene Inventar sowie die von ihnen genutzten Fahrzeuge bleiben weiterhin in ihrer Nutzung. § 4 (1) Die bisher den Räten der Bezirke unterstellten Tierärztlichen Hygienedienste sind in die Veterinärhygiene-Inspektionen einzugliedern. (2) Die Tierärztlichen Hygienedienste mit über 100 000 Schlachttieruntersuchungen jährlich können den Veterinärhygiene-Inspektionen unmittelbar angegliedert werden. Die Tierärztlichen Hygienedienste mit weniger als 100 000 Schlachttieruntersuchungen jährlich werden dem zuständigen Bereich eingegliedert. Die Entscheidung trifft der zuständige Leiter der Veterinärhygiene-Inspektion im Einvernehmen mit dem Leiter der Zentralen Veterinärhygiene-Inspektion. § 5 (1) Den Veterinärhygiene-Inspektionen und dem Veterinärhygienischen Verkehrsüberwachungsdienst obliegen Aufgaben zum Schutze der Tierbestände vor übertragbaren Krankheiten, Der Minister für Handel und Versorgung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen qualifiziert wird. Um die objektiv vorhandenen Möglichkeiten, derartige Beweismittel zu finden und zu sichern, tatsächlich auszuschöpfen, ist es erforderlich; die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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