Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 978

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 978); 978 Gesetzblatt Teil II Nr. 121 Ausgabetag: 14. Dezember 1964 die Bestände an diesen Erzeugnissen einschließlich der entsprechenden Halbfabrikate der Aufnahme und Umbewertung. (2) Die Umbewertungsdifferenz für Hobelware ergibt sich zwischen den am 31. Dezember 1964 gültigen Preisen und den in der Preisanordnung Nr. 3055 vom 30. September 1964 festgesetzten Preisen für Schnittholz zuzüglich den in der Preisanordnung Nr. 639 vom 21. September 1956 Anordnung über die Preise für das maschinelle Spalten und Hobeln von Schnittholz im Lohn (GBl. I S. 840) festgesetzten Entgelten für die jeweils durchgeführten Leistungen. § 6 Zellstoff Auf Grund der Anweisung Nr. 61/64 vom 10. Juni 1964 über die Gewährung einer Preisstützung für Zellstoff an Verarbeitungsbetriebe aller Eigentumsformen* wurde an Verarbeitungsbetriebe, die nicht der WB Papier, Zellstoff und Pappe oder der WB Chemiefaser und Fotochemie unterstehen, eine Preisstützung für Zellstoff gezahlt. Stellen diese Betriebe unter Verwendung von Zellstoff Erzeugnisse her, für die am 1. Januar 1965 neue Preise in Kraft treten, entfällt die Zahlung der Preisstützung für Zellstoff. Diese Betriebe haben deshalb auch die Bestände an Zellstoff aus dem Geltungsbereich der Preisanordnung Nr. 3046 vom 23. Mai 1964 Papierzellstoff, Textilzellstoff und Zellstoff aus Baumwollintcrs (Sonderdruck Nr. P 3046 des Gesetzblattes) und die daraus hergestellten Erzeugnisse einschließlich der Halbfabrikate aufzunehmen und umzubewerten. § V Textilbetriebe (1) Textilwarenhersteller, die nach den Bestimmungen der Anordnung vom 25. Mai 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen für Chemiefaserstoffe (Faser und Seiden), Naturseide und Flockenbast durch Herstellungsbetriebe von Textilerzeugnissen (GBl. II S. 517), Anordnung Nr. 2 vom 2. Dezember 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen für Chemiefaserstoffe (Fasern und Seiden), Naturseide und Flockenbast durch Herstellungsbetriebe von Textilerzeugnissen (GBl. II Nr. 123), Anordnung Nr. 1 vom 2. Dezember 1964 über die Zuführung und Abführung von Preisdifferenzen für natürliche Textilrohstoffe, Garne, Zwirne und Lohnarbeiten in der Textilindustrie (GBl. II Nr. 123) eine Eingangsegalisierung für Chemiefa£erstoffe, natürliche Textilrohstoffe, Garne und Zwirne durchführen, haben diese Bestände nicht aufzunehmen. (2) Das gleiche gilt auch, wenn diese Erzeugnisse vor dem Stichtag' in anderen Betrieben im Lohnauftrag veredelt oder bearbeitet worden sind. * wurde den betreffenden Betrieben direkt zugestellt § 8 Lohnarbeiten (1) Betriebe, bei denen Bestände lagern, die vor dem Stichtag in anderen Betrieben im Lohnauftrag bearbeitet oder veredelt wurden, haben bei der Umbewertung dieser Erzeugnisse die neuen Entgelte für Lohnarbeiten zu berücksichtigen, sofern solche am 1. Januar 1965 in Kraft treten. (2) Das trifft in gleichem Maße für Bestände an unvollendeter Produktion bzw. Halb- und Fertigerzeugnissen zu, wenn in diese Material eingegangen ist, für das ab 1. Januar 1965 neue Entgelte in Kraft treten. § 9 NE-Metalle, NE-Mctallschrott (1) Volkseigene Abnehmerbetriebe sowie Betriebe des Handels aller Eigentumsformen, für die erstmalig ab 1. Januar 1965 neue Preise für NE-Metalle gemäß der im § 6 der Preisanordnung Nr. 3000 3 genannten Preisanordnungen wirksam werden, haben die Bestände an Erzeugnissen der genannten Preisanordnungen aufzunehmen und umzubewerten. (2) Nichtvolkseigene Abnehmerbetriebe haben eine Aufnahme und Umbewertung ihrer Bestände gemäß Abs. 1 nur dann vorzunehmen, wenn die Bestimmungen des § 1 der Anordnung Nr. 13 vom 2. Dezember 1964 über die Umbewertung der Bestände an Erzeugnissen, für die neue Preise in Kraft treten (GBl. II S. 973), zutreffen. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Produktionsbetriebe haben, sofern sie zur Aufnahme ihrer Bestände an NE-Metallen verpflichtet sind, auch eine Aufnahme und Umbewertung ihrer Bestände an NE-Metallschrott auf der Grundlage der Preisanordnung Nr. 3013 durchzuführen. (4) Die volkseigenen Betriebe des Schrotthandels haben ihre Bestände an NE-Metallschrott auf der Grundlage der Preisanordnung Nr. 3013 aufzunehmen und umzubewerten. § 10 Schwarzmetalle, Schrott (1) Volkseigene Abnehmerbetriebe aus den Bereichen Kohle, Energie, Kali, Chemie, Baumaterialien sowie der Betriebe des Verkehrswesens und der Wasserwirtschaft, bei denen auf Grund einer besonderen Weisung des Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates die am 1. April 1964 in Kraft getretenen Preise der Preisanordnungen Nr. 3006, 3008 und 3009 vom 21. Januar 1964 erstmalig ab 1. Januar 1965 wirksam werden, haben ihre Bestände an Erzeugnissen, die zum Geltungsbereich der genannten Preisanordnungen gehören, per Stichtag aufzunehmen und umzubewerten. (2) Die im Abs. 1 genannten Betriebe haben außerdem ihre Bestände an Stahlschrott und Gußbruch auf der Grundlage der Preisanordnung Nr. 3012 sowie Nutzeisen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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