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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 972

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 972 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 972); Gesetzblatt Teil II Nr. 121 Ausgabetag: 14. Dezember 1964 972 c) die Auswirkungen aus der Umstellung der Verrechnung des innerbetrieblichen Umsatzes von Selbstkostenverrechnung auf Industrieabgabepreis-Verrechnung, sofern diese Umstellung ebenfalls zum Stichtag auf Grund besonderer Weisung vorzunehmen ist. (3) Bei Beständen, die gemäß §§ 2 und 7 aufzunehmen sind, ist die nach Absätzen 1 und 2 vorzunehmende Umbewertung spätestens am 2. Werktag nach dem Stichtag abzuschließen. (4) Die Umbewertung der Bestände gemäß § 6 (Unterwegsware) hat sofort nach Eingang zu erfolgen. Die Bestände gemäß § 8 (Lohnaufträge, fremde Erzeugnisse, Kommissionsware) sind unmittelbar nach Zustellung der Bestandsaufnahmelisten umzubewerten. (5) Die übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe sind berechtigt, abweichend von den Bestimmungen der Absätze 3 und 4 einen anderen Termin für den Abschluß der Umbewertung der aufzunehmenden Bestände festzulegen, §10 Die Umbewertung der Bestände gemäß § 2 Abs. 4 erfolgt a) in den Herstellerbetrieben sofort nach Bestätigung des neuen Preises durch das Preisbildungsorgan, b) in den Abnehmerbetrieben sofort nach Bekanntwerden des neuen Preises. Die Abnehmer sind verpflichtet, den neuen Preis beim Herstellerbetrieb zu erfragen. §11 Errechnung der Umbewertungsdifferenzen (1) Die Betriebe haben die sich ergebenden Umbewertungsdifferenzen selbst zu errechnen. (2) Die Betriebe haben eine Zusammenfassung der Umbewertungsdifferenzen dem übergeordneten wirtschaftsleitenden Organ vorzulegen. (3) Die für die Umbewertung erforderlichen Unterlagen sind von allen Betrieben zur Überprüfung durch das übergeordnete wirtschaftsleitende Organ bzw. durch Beauftragte des zuständigen Rates des Kreises, Abteilung Finanzen, bereitzuhalten. Darüber hinaus sind sie als Buchungsunterlagen entsprechend den gesetzlichen Fristen aufzubewahren. (4) Das übergeordnete wirtschaftsleitende Organ ist verpflichtet, die gemäß Abs. 3 bereitzuhaltenden Unterlagen stichprobenweise zu überprüfen. (5) Ergeben sich durch die Kontrollen Korrekturen der errechneten Umbewertungsdifferenz, so sind die entsprechenden Berichtigungen vorzunehmen. §12 Höhe der Umbewertungsdifferenzen (1) Die Höhe der Umbewertungsdifferenzen ist wie folgt zu ermitteln: a) in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben 1. für Grund- und Hilfsmaterial sowie für Handelsware aus der Differenz zwischen den bisher im Betrieb angewandten Preisen und den sich hiernach ergebenden neuen Preisen auf der Grundlage der §§ 101 und 102 der Verordnung vom 29. September 1955 über die Buchführung und die buchhalterische Berichterstattung' der volkseigenen Industriebetriebe (GBl. I S. 713) sowie § 8 der Zweiten Verordnung vom 30. April 1959 über die Buchführung und die buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Industriebetriebe Vereinfachungsmaßnahmen (GBl. I S. 517), 2. für unvollendete Produktion sowie Fertigerzeugnisse bei Bewertung zu Plankosten aus der Differenz zwischen den Plankosten vor und nach dem Inkrafttreten der neuen Preise, bei Bewertung zu Ist-Grundkosten und Plangemeinkosten aus der Differenz zwischen alten und neuen Materialgrundkosten sowie zwischen den Plangemeinkosten vor und nach dem Inkrafttreten der neuen Preise, bei Bewertung zu Ist-Selbstkosten aus der Differenz zwischen alten und neuen Materialgrundkosten sow'ie zwischen Ist-Gemeinkosten vor und Plangemeinkosten nach dem Inkrafttreten der neuen Preise, b) in Großhandelsbetrieben aus der Differenz zwischen altem und neuem Industrieabgabepreis, c) in Einzelhandelsbetrieben aus der Differenz zwischen altem und neuem Großhandelsabgabepreis oder aus der Differenz zwischen altem und neuem Einzelhandelsverkaufspreis abzüglich Einzelhandelsrabatt gemäß Preisanordnung Nr. 1869 vom 28. März 1960 Einzelhandelsspannen für die Lieferungen der Großhandelsgesellschaften an den Einzelhandel (GBl. I S. 238) und deren Ergänzungen, d) in Außenhandelsbetrieben für Exporterzeugnisse, wenn die Erzeugnisse bisher zum Betriebspreis geliefert wurden, aus der Differenz zwischen altem Betriebspreis und neuem Industrieabgabepreis, wenn die Erzeugnisse bisher zum Industrieabgabepreis geliefert wurden, aus der Differenz zwischen altem und neuem Industrieabgabepreis. (2) Die Höhe der Umbewertungsdifferenz ist jeweils auf vergleichbarer Basis zu ermitteln. (3) Bei der Ermittlung der Höhe der Umbewertungsdifferenzen sind die Auswirkungen der im § 9 Abs. 2 aufgeführten Tatbestände zu berücksichtigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DasZusammenwirkenmitdenBruderorganenhatsichkontinuierlichweiterentwickeltundgefestigt.ImMittelpunktstandeh-diegegenseitigeUnterstützungbeiderAufklärungvölkerrechtswidrigerHandlungenundvonSachzusammenhängenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieerzieltenArbeitsergebnisseumfasseninsbesondere-dieErarbeitungbeweiskräftigerMaterialienundinter-nationalverwertbarerErkenntnissezuPersorerrundSachverhaltenausderZeitdesFaschismusunddesantifaschistischenWiderstandskampfes.DieErgebnissedieserArbeitumfasseninsbesondere-dieErarbeitungundBereitstellungbeweiskräftigerMaterialienundInformationenzurEntlarvungderBegünstigungvonNaziundKriegsverbrecherninderundWestberlinaufInitiativeirnperialistischerGeheimdienste,beiteilweiseerkennbarerSteuerungundBeteiligung,ReihevonspeziellenEinrichtungenzurverstärkteRealisierungimperialistischerEinmischungindieinnerenAngelegenheitendersozialistischenStaatenzunutzen,antisozialistischeKräfteinderundanderensozialistischenLändernzuermuntern,eichzuorganisierenundmitAktionengegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungindersind.DieseVerhaftetenentstammendiesemSystemsubversiverAktivitäten,dessenDetailsnurschwerdurchschaubarsind,daderGegnerunteranderemauchdiesichausderAufgabenstellungdesUntersuchthgesimStaatssicherheitergebengS-grijjt!yOperativeSofortSrnnaiimenimoperativenUn-tersuchungstypjsfügunddieNotwendigkeitderArbeit.

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