Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 941

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 941 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 941); 941 Gesetzblatt Teil II Nr. 120 Ausgabetag: 12. Dezember 1964 (3) Die Generaldirektoren der WB haben entsprechend den Absätzen 1 und 2 für ihre Betriebe die erforderlichen Festlegungen zu treffen. (4) Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben die in den Absätzen 1 und 2 enthaltenen Festlegungen eigenverantwortlich für die bezirksgeleitete Industrie anzuwenden. (5) Soweit in den übrigen Bereichen der volkseigenen Wirtschaft nach dem Beschluß des Ministerrates vom 30. Januar 1964 über die Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds gearbeitet wird, haben die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane die Absätze 1 bis 3 dieser Regelung entsprechend ihren Bedingungen anzuwenden. Dabei ist in grundsätzlichen Fragen mit den zuständigen Abteilungen der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums der Finanzen abzustimmen. Die Termine für die Übergabe der Planaufgaben 1965 § 10 Die Übergabe der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes 1965 an die zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke, die WB und diesen gleichgestellten Organe, Wirtschaftsräte der Bezirke, Bezirkslandwirtschaftsräte, Räte der Kreise, Städte und Gemeinden, Kreislandwirtschaftsräte sowie Betriebe und Einrichtungen hat in geschlossenen Plandokumenten zu erfolgen. Diese Plandokumente sind von den Leitern der zuständigen Organe zu unterzeichnen. § 11 Die Übergabe der Planaufgaben 1965 erfolgt: a) vom Volkswirtschaftsrat an die Generaldirektoren der WB, die Leiter der direkt unterstellten Betriebe und Einrichtungen, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke, b) vom Landwirtschaftsrat an die Vorsitzenden der Bezirkslandwirtschaftsräte, Hauptdirektoren der VVB und die Leiter der direkt unterstellten Institute und Betriebe, c) von den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen sowie wissenschaftlichen Akademien an die Generaldirektoren der VVB, Leiter der Bau-und Montagekombinate und der sonstigen nach-geordneten Organe sowie an die Leiter der Fachorgane bei den Räten der Bezirke und an die den zentralen Organen direkt unterstellten Institute und Betriebe bis zum 19. Dezember 1964. s 12 Die Räte der Bezirke erhalten von der Staatlichen Plankommission die Planaufgaben 1965 für die bezirks- und kreisgeleitete Industrie und Landwirtschaft; die Titellisten der volkswirtschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben und der weiteren wichtigen Vorhaben für das Territorium ihres Bezirkes; die Planaufgaben 1965 für die bezirks- und kreisgeleiteten Bereiche des Bauwesens, des Handels, des Verkehrswesens, des Gesundheits- und Sozialwesens, der Volksbildung und der Kultur, des Wohnungsbaues und des Aufbaues der Stadtzentren sowie des Handwerks und der örtlichen Versorgungswirtschaft bis zum 19. Dezember 1964 § 13 Die Räte der Bezirke übergeben die Planaufgaben 1965 für die kreisgeleiteten Betriebe und Einrichtungen an die Räte der Kreise bis 31. Dezember 1964. § 14 (1) Die Generaldirektoren der VVB, Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und der Bezirkslandwirtschaftsräte, die Leiter der Fachorgane der Ministerien und die Räte der Bezirke haben zu sichern, daß die Planaufgaben 1965 den ihnen zugeordneten Betrieben und Einrichtungen bzw. den Kreislandwirtschaftsräten bis zum 31. Dezember 1964 übergeben werden. (2) Den kreisgeleiteten Betrieben und Einrichtungen sind die Planaufgaben 1965 von den Räten der Kreise bzw. den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben von den Kreislandwirtschaftsräten bis spätestens 10. Januar 1965 zu übergeben. (3) Die Leiter der Betriebe haben die Planaufgaben auf die Produktionsbereiche, Abteilungen, Meisterbereiche usw. aufzuschlüsseln. § 15 (1) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise erläutern vor den Bezirks- und Kreistagen die im Volkswirtschaftsplan für 1965 festgelegten Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung im Bezirk bzw. Kreis, insbesondere der zentral- und bezirksgeleiteten Industrie sowie der Landwirtschaft. Sie begründen die Planaufgaben, die sich daraus für die Entwicklung der Bereiche der Räte der Bezirke und Kreise im Jahre 1965 ergeben. (2) Die Planaufgaben 1965 der Bereiche der Räte der Bezirke und Kreise werden den Bezirks- und Kreistagen vorgelegt. Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke unterbreiten den Bezirkstagen Vorschläge, welche Kennziffern des Volkswirtschaftsplanes 1965 für die Bereiche der Räte als staatliche Aufgaben im Bezirkstag zu beschließen und welche Kennziffern als Richtwerte den Räten der Kreise zu übergeben sind. Den Bezirks- und Kreistagen werden in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Durchführung einer zielgerichteten massenpolitischen Arbeit besonders zur Unterstützung der führenden Zweige unterbreitet. (3) Nach Beschlußfassung durch die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik werden die Doku-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

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