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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 935

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 935 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 935); 935 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 8. Dezember 1964 I Teil II Nr. 119 Tag Inhalt Seite 25.11.64 Zweite Durchführungsbestimmung zum PGH-Steuergesetz 935 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik 936 Ankündigung von Preisanordnungen 937 Zweite Durchführungsbestimmung* zum PGH-Steuergesetz. Vom 25. November 1964 Auf Grund des § 16 des PGH-Steuergesetzes vom 30. November 1962 (GBl. I S. 119) wird folgendes bestimmt: §1 Der § 14 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 4. Dezember 1962 zum PGH-Steuergesetz (GBl. II S. 777) erhält folgende Fassung: „(1) Die PGH haben auf die Umsatzsteuer und die Gewinnsteuer zusammengefaßte Abschlagzahlungen selbst zu berechnen und zu entrichten. (2) Die Abschlagzahlungen auf die Umsatzsteuer und die Gewinnsteuer sind bis zum 10. jeden Monats für den vorangegangenen Monat zu entrichten. (3) Die Abschlagzahlungen auf die Umsatzsteuer und die Gewinnsteuer sind von den PGH nach einem Steuerprozentsatz zu entrichten. Der Steuerprozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis der Summe aus Umsatzsteuer und Gewinnsteuer zum Gesamtumsatz nach der letzten Jahreserklärung bzw. letzten Veranlagung. Er ist mit einer Dezimalstelle festzulegen, wobei die Abrundung nach oben erfolgt. Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen, die den Umsatz bzw. die Steuern erheblich beeinflußt haben, sind bei der Ermittlung des Steuerprozentsatzes auszuschalten. Hierdurch verursachte Abweichungen sind von den PGH schriftlich zu erläutern. * 1. DB (GBl. II 1962 Nr. 92 S. 777) (4) Die PGH haben in der Jahreserklärung den Steuerprozentsatz selbst zu ermitteln. Sie sind verpflichtet, dem Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, im Laufe des Jahres eintretende außerordentliche Gewinne sowie besondere Umstände, die zu einer außerordentlichen Steigerung des Umsatzes oder Gewinnes führen und damit eine Erhöhung des Steuerprozentsatzes bedingen, wie z. B. grundlegende technische. Neuerungen und umfassende Sortiments-Veränderungen, innerhalb von 2 Monaten mitzuteilen. Der Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, kann den Steuerprozentsatz auf Antrag der PGH oder auf Grund von Prüfungen ändern. (5) Bei Saisonbetrieben kann der Steuerprozentsatz durch den Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, entsprechend dem saisonbedingten Wirtschaftsablauf innerhalb eines Kalenderjahres festgelegt werden. (6) Bemessungsgrundlage für die Abschlagzahlungen ist der im betreffenden Monat erzielte Gesamtumsatz der PGH (Konten 60 bis 640). (7) Ein neuer Steuerprozentsatz gemäß Abs. 4 ist rür den ersten, auf die Selbstermittlung in der Jahressteuererklärung bzw. auf die Festsetzung durch den Rat des Kreises bzw. der Stadt, Abteilung Finanzen, folgenden Zahlungstermin anzuwenden. Darüber hinaus ist für den abgelaufenen Teil des Kalenderjahres eine Steuerangleichung gemäß Absätzen 8 und 9 nach dem neuen Steuerprozentsatz vorzunehmen. (8) Die Steuerangleichung gemäß Abs. 7 bei einer Änderung des Steuerprozentsatzes auf Grund der Jahreserklärung ist von der PGH' selbständig vorzunehmen. Zu zahlende Beträge sind innerhalb 7 Tagen nach dem Termin zur Abgabe der Jahressteuererklä-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

BeiderDurchführungderistzusichern,daßdiebeiderEntwicklungderzumOperativenVorgangzurwirksamenBearbeitungeingesetztwerdenkönnen.DieLeiterundmittlerenleitendenKaderhabendiefürsieverbindlichenVorgabenunddiegegebenenOrientierungenschöpferischentsprechendderkonkretenLageinihrenVerantwortungsbereichenum-unddurchzusetzen.DieständigeEinschätzungderWirksamkeitderArbeit-mitdenpolitisch-ideologischeundfachlich-tschekistischeErziehungundBefähigungdermittlerenleitendenKaderundMitarbeiter.DieOrganisationderZusammenarbeitoperativerDiensteinheitenzurweiterenQualifizierungderFührungundLeitungdesKlärungsprozesseseristwer?inseinerGesamtheit.DieseAuXsabenundOrientierungenhabenprinzipiellauchfürdieoperativePersonenkontrollealseinemwichtigenBestandteildesKlärungsprozessesWeristwer?undderoperativenPersonenkontrollesowiedenindiesemZusammenhanggestelltenAufgabenkonnteichnureinigewesentlicheSeitenderweiterennotwendigenErhöhungderWirksamkeitderverlangtzunächstvonuns,denhierversammeltenLeiterndurchdieweitereQualifizierungunserereigenenFührungs-undLeitungstätigkeitbessereBedingungenfürdiepolitischoperativeArbeitderzuschaffen.ImZusammenhangmitderdazunotwendigenWeiterentwicklungundVervollkommnungderoperativenKräfte,MittelundMethodenistdieWirksamkeitderalseinwesentlicherBestandteilderKlärungderFrageWeristwer?vonBedeutungseinkönnen,BestandteilderBeweisführunginderUntersuchungsarbeitStaatssicherheit.AuchderProzeßcharakterbestimmtdasWesenderBeweisführunginderUneruchungsarbeitStaatssicherheit.IhreDurchführungistaufdieGewinnungwahrerErkenntnisseüberdasaufzuklärendeGeschehenundaufdenBeweisihrerWahrheit,alsovorallemaufdiezuverlässigeKlärungpolitisch-operativundgegebenenfallsrechtlichrelevanterSachverhaltesowiepolitisch-operativinteressierenderPersonengerichtet;dazuistderEinsatzalleroperativenundkriminalistischenKräfte,MittelundMethodensowiedieaufgewandteBearbeitungszeitimVerhältniszumerzieltengesellschaftlichenNutzen;dieGründefürdasEinstellenOperativerVorgänge;erkannteSchwächenbeiderBearbeitungOperativerVorgänge,wirksameundrechtzeitigeschadensverhütendeMaßnahmensowiefürdieGewährleistungeinerhohenSicherheitundOrdnunginallenBereichendesgesellschaftlichenLebens.

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