Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 933

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 933 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 933); Gesetzblatt Teil II Nr. 118 Ausgabetag: 5. Dezember 1964 933 Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Grund- Entgelte Überspanne für Um- nähme Produkte schlag auf Lager MDN/t MDN/t MDN/t Schwefelsaures Ammoniak 2,- 3,- 6- Kalkammonsalpeter 2,- 4,- 7- Natronsalpeter 2,- 3,- 7,30 Kaliammonsalpeter 2,- 4,- 8,- Kalkstickstoff 2,- 4,- 7,- Pikaphos 2,- 4,- 7,- Volldünger „Glückauf“ 2,- 4,- 8,- Ammonsulfatsalpeter 2,- 3,- 6, Superphosphat 1,50 3,- 5,70 MG-Phosphat 1,50 3,- 5,70 Alkali-Sinter-Phosphat 2,- 4,- 7,- Schlempe-Kali-Fhosphat 2,- 4,- 7- Thomas-Phosphat 2,- 4,- 6,- Rhenania-Phosphat 2,- 4,- 7,- Kainit 1,- 3,50 2,- Reform-Kali 1,50 3,50 6,- Kali 40% 1,50 3,50 6,- Emge-Kali 1,50 3,50 6,- Kaliumsulfat 1,50 3,50 7,90 Kali 60% . 1,50 3,50 6,70 Kali 50% 1,50 3,50 6,20 Calzium-Carbonat (Leunakalk) 0,50 3,50 1,80 Kalkstein gemahlen (Kalkmergel) 0,50 3,50 1,80 Stückkalk 0,50 4,- 2,70 Branntkalk gemahlen 0,50 4,- 2,70 Kalkhydrat (Löschkalk) 0,50 4- 2,70 Mischkalk 0,50 4- 2,50 Karbidkalkhydrat (Buna und Piesteritz) 0,50 4,- 2,50 Hüttenkalk 0,50 4,- 2,50 Harnstoff 2,- 4,- 8,- Begriffsbestimmung: Das darf erhoben werden, Entgelt für wenn die den Ware Umschlag verladen für Lieferung an den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb bereitgestellt wird. Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Regelung der Gewerbetätigkeit in der privaten Wirtschaft. Vom 17. November 1964 Auf Grund des § 10 der Verordnung vom 28. Juni 1956 über die Regelung der Gewerbetätigkeit in der privaten Wirtschaft (GBl. I S. 558) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes bestimmt: § 1 (1) Für die gewerbsmäßige Ausübung der Tätigkeit als Kosmetikerin gelten die Bestimmungen über die Regelung der Gewerbetätigkeit in der privaten Wirtschaft. Die Zweite Durchführungsbestimmung vom 4. Mai 1955 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Niederlassungserlaubnisse für mittlere medizinische Berufe (GBl. I S. 333) findet keine Anwendung. (2) Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ist der Nachweis des Facharbeiterzeugnisses und der staatlichen Anerkennung als Kosmetikerin gemäß der Zwölften Durchführungsbestimmung vom 30. Oktober 1962 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe - (GBl. II S. 757). (3) Bei Zurücknahme der staatlichen Anerkennung oder bei Verfügung des Rühens der Befugnis zur Berufsausübung erlischt die Gewerbeerlaubnis. §2 Kosmetikerinnen, denen die Gewerbeerlaubnis erteilt wird, sind entsprechend dem Berufsbild verpflichtet, die Fußpflege mit auszuüben. §3 Die vor Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung erteilten Gewerbegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit. §4 Die Anlage 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 30. September 1956 zur Verordnung über die Regelung der Gewerbetätigkeit in der privaten Wirtschaft (GBl. I S. 1159) wird unter Buchst, c Ministerium für Gesundheitswesen wie folgt ergänzt: „Kosmetik“. §5 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. November 1964 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Dr. G e h r i n g Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers * 4. DB (GBl. U 1963 Nr. 60 S. 417);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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