Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 932

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 932 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 932); 932 Gesetzblatt Teil II Nr. 118 Ausgabetag: 5. Dezember 1964 haben, können nach Abstimmung mit der Produktionsleitung des Kreislandwirtschaftsrates ihr Jahreskontingent bis zum 30. Juni in Anspruch nehmen. (3) Die Belieferung der Bezugsansprüche mit den verschiedenen Düngemittelsorten erfolgt entsprechend der anfallenden Produktion und unter Berücksichtigung der nachstehenden Hinweise. Gebiete mit leichten Böden, die unter Magnesiumarmut leiden, sind verstärkt mit magnesiumhaltigen Düngemitteln zu beliefern. Ammonsulfat und Superphosphat wird überwiegend für die ausreichend mit Kalk versorgten Böden bereitgestellt. Natronsalpeter erhalten in erster Linie die Gebiete mit leichten, stark versauerten und an Magnesium verarmten Böden. Kalkstickstoff erhalten vorrangig die Betriebe mit hohem Zuckerrüben- und Gemüseanbau sowie Gebiete mit starker Windhalmverunkrautung. Die kohlesauren Kalke, besonders die dolomithaltigen Kalkdüngemittel, sind vorrangig den Kreisen mit leichten Böden zur Verfügung zu stellen. Zur Unterstützung und vollen Auslastung der Technik bei der Anwendung neuer Düngeverfahren in der Kalkung sind durch die Produktionsleitungen der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte gemeinsam mit den LPG und VEG Jahreseinsatzpläne auszuarbeiten, und die erforderlichen Kalkdüngemittel sind nach Menge und Sorte im Rahmen der anfallenden Produktion durch die DHZ Chemie bereitzustellen. (4) Alle hochprozentigen Düngemittel sind vorrangig für den Flugzeugeinsatz bereitzustellen. Auf der Grundlage der mit der Interflug abgeschlossenen Verträge und der darüber hinaus zu erwartenden Leistungen haben die Produktionsleitungen der Kreislandwirtschaftsräte, die Bezirksdirektionen für VEG und die zuständigen WB in Abstimmung mit dem Handelskontor für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft die Bevorratung mit den dafür notwendigen Düngemitteln in den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben oder bei BHG zu sichern. (5) Die auf der Grundlage dieser Anordnung durch die Produktionsleitungen der Kreislandwirtschaftsräte für die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe festgelegten und die durch die Kreislandwirtschaftsräte bestätigten Düngemittelkontingente sind, entsprechend den Kennziffern des Volkswirtschaftsplanes, nach Quartalen auf die Betriebe aufzuschlüsseln und zu übergeben. Die Quartalskontingente in Tonnen Reinnährstoif bilden die Grundlage für den Vertragsabschluß und die Belieferung. §7 (1) Der Bezug der Düngemittel kann bei Erreichung von ganzen Waggonladungen in den Lieferabschnitten direkt von der DHZ Chemie, Düngemittel und Chemie-Importe, erfolgen. Der Bezug von ganzen Waggonladungen ist auch dann möglich, wenn mehrere LPG und VEG gemeinsam über einen Empfänger Direktbezug durch die DHZ Chemie wünschen. In allen anderen Fällen erfolgt die Belieferung durch die BHG. Die BHG berechnen bei der Belieferung sozialistischer Landwirtschaftsbetriebe die in der Anlage 2 zu dieser Anordnung veröffentlichten Handelsspannen und Entgelte. (2) Übernehmen die BHG oder Be- und Entladegemeinschaften die Entladung oder Einlagerung von Düngemitteln, die von den sozialistischen Landwirtschafts- betrieben von der DHZ Chemie, Düngemittel und Chemie-Importe, direkt bezogen wurden, sind auf der Grundlage von Leistungsverträgen die entsprechenden Entgelte für Umschlag bzw. Lagerhaltung der Anlage 2 zu berechnen. (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten für alle Düngemittel. §8 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung Nr. 6 vom 30. Oktober 1963 über die Versorgung der Landwirtschaft mit Düngemitteln für das Jahr 1964 Düngemittelanordnung (GBl. II S. 768) und die Anordnung Nr. 7 vom 29. Juni 1964 (GBl. Ill S. 364) außer Kraft. Berlin, den 28. Oktober 1964 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Hinweise zur Berechnung der Düngemittelkontingente für das Jahr 1965 I. Stickstoff Zweckgebundene Mengen für die Vermehrung von Pflanzen mit hohem N-Bedarf a) Gräser (unterschiedlich) durchschnittlich bis zu 70 kg/ha b) Gemüse bis zu 100 kg/ha c) Zuckerrüben bis zu 60 kg/ha d) Futterhackfrüchte bis zu 50 kg/ha II. Phosphorsäure für gut versorgte Böden bis zu 30 kg/ha für mäßig versorgte Böden bis zu 38 kg'ha für schlecht versorgte Böden bis zu 55 kg/ha III. Kali für gut versorgte Böden bis zu 45 kg/ha für mäßig versorgte Böden bis zu 86 kg/ha für schlecht versorgte Böden bis zu 127 kg/ha IV. Kalk Bei der Berechnung der Kalkkontingente werden für etwa 25 % der Flächen mit schlechtem Kalkzustand (pH unter 5,6), auf denen eine Gesundkalkung vorgesehen ist, bis zu 1200 kg CaO bereitgestellt. Außerdem für alle Böden mit einem pH-Wert von 5,6 bis 6,5 je ha 120 kg;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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