Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 918

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 918 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 918); 618 Gesetzblatt Teil II Nr. 118 Ausgabetag: 1. Dezember 19G4 Erste Durchführungsbestimmung zum Beschluß über die Zahlung von Weihnachtszuwendungen für das Jahr 1964. Vom 30. November 1964 Auf Grund der Ziff. 8 des Beschlusses vom 20. November 1964 über die Zahlung von Weihnachtsxuwen-dungen für das Jahr 1964 (GBl. II S. 917) wird im Einvernehmen mit der Kommission für Arbeit und Löhne bei der Staatlichen Plankommission und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu Ziff. 3 des Beschlusses: §1 (1) Sofern sich für Beschäftigte, die im Vorjahr Weihnachtszuwendungen erhielten, infolgt durchgeführter lohnpolitischer Maßnahmen der vergangenen Jahre ein Bruttodurchschnittsverdiensi ergibt, der die in Ziff. 3 des Beschlusses genannten Höchstgrenzen überschreitet, so können die Betriebsleiter im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung darüber entscheiden, ob an diese Beschäftigten die Weihnachtszuwendungen wie im Vorjahr zu zahlen sind. (2) Die im Betrieb insgesamt für die Zahlung der Weihnachtszuwendungen geplanten finanziellen Mittel dürfen durch die nach Abs. 1 möglichen Ausnahmeentscheidungen nicht überschritten werden (3) Beschäftigte, die nur während der Weihnachtssaison arbeiten, haben keinen Anspruch auf Weihnachtszuwendungen. Als Weihnachlssaison gilt die Zeit vom 1. November 1964 bis 15. Januar 1965. Zu Ziff. 4 des Beschlusses: §2 Zu den unterhaltsberechtigten Kindern zählen auch Lehrlinge, Schüler und Studenten. §3 Die Weihnachtszuwendungen sind steuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht der Sozialversicherung. Zu Ziff. 7 des Beschlusses: §4 Der Anspruch auf Zahlung der Weihnachtszuwendungen ist bei dem Betrieb geltend zu machen, bei dem der Beschäftigte air 1 Dezember 1964 in einem Arbeitsrechtsverhältnis stand. §5 Finanzierungsbcslimmungcn (1) Die Finanzierung der Weihnachtszuwendungen erfolgt: a) in den volkseigenen Betrieben, die der Verordnung vom 12. Juli 1962 über die Planung und Abrechnung der Selbstkosten der Betriebe und Erzeugnisse Selbstkostenverordnung (GBl. II S. 445)* * 8 unterliegen, aus den Selbstkosten, b) in den übrigen volkseigenen Betrieben aus Mitteln der Gewinnverwendung bzw. aus Stützungsmitteln, c) in den staatlichen Organen und Einrichtungen (Haushaltsorganisationen) sowie in der bruttogeplanten Kommunalwirtschaft aus den Mitteln des Sachkontos 65 Prämienfonds und Weihnachtszuwendungen . (2) Die Finanzierung der Ausgaben für alleinstehende Frauen mit eigenem Haushalt ohne Kinder erfolgt aus den geplanten Mitteln. Werden dadurch zusätzliche Mittel erforderlich, können die als Kosten geplanten Mittel für Weihnachtszuwendungen überschritten und am Jahresende bei der Ermittlung der Zuführung zum Prämienfonds sowie bei der Ermittlung der Haushaltsabführung eliminiert werden. (3) Die Finanzierung der Ausgaben nach Ziff. 4 letzter Satz des Beschlusses erfolgt in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben aus dem Kultur- und Sozialfonds bzw. in staatlichen Organen und Einrichtungen aus dem Prämienfonds. §6 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. November 1964 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers * Selbstkostenanordnung Bauindustrie vom 13. Mai 1963 (GBl. II S. 337), Selbstkostenanordnung Verkehr vom 13. Mai 1963 (GBl. II S. 339), Selbstkostenanordnung Deutsche Post vom 13. Mai 1963 (GBl. II S. 342), Kostenanordnung Handel vom 13. Mai 1963 (GBl. II S. 344), Selbstkostenanordnung Land-, Forst- und Wasserwirtschaft vom 29. Juli 1963 (GBl. II S. 567), Anordnung vom 26. August 1963 über die Planung und Abrechnung' der Kosten in den Betrieben der Kultur (GBl. II i'. 628). Herausgeber: Büro des Ministerrales der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2. Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - AH 134/64 DDR - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN. Teil II 1,80 MDN und Teil III 1.80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 MDN, bis zum umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand, Erfurt. Erfurt. Posl-sdiließfach 696. sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6 Druck: Staats-druckerei der Deutschen Demokratischen Republik Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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