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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 916

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 916 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 916); 916 Gesetzblatt Teil II Nr. 115 Ausgabetag: 30. November 1964 Projektierungsbetrieben bzw. Produktionsbetrieben oder von Institutionen eigenverantwortlich eine zeitlich begrenzte Projektierungstätigkeit für Mitarbeiter ihres Bereiches außerhalb der Arbeitszeit als nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen der Aufgaben des eigenen Betriebes bzw. der Institution gestatten. (3) Die Vergütung der Projektierungstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit als nebenberufliche Tätigkeit muß dem Leistungsprinzip entsprechen. Der materielle Anreiz der Projektierungstätigkeit innerhalb der Arbeitszeit darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. (4) Die Bedingungen für Projektierungsleistungen außerhalb der Arbeitszeit als nebenberufliche Tätigkeit sind zwischen dem Leiter des Projektierungs- bzw. Produktionsbetriebes oder der Institution und den Mitarbeitern in Verträgen zu vereinbaren. Als Entgelt ist ein Vertragspreis festzulegen. Dieser Vertragspreis ist auf der Grundlage des Bruttolohnanteils der Preise für Projektierungsleistungen zu ermitteln. § 26 Begutachtung von Unterlagen der Investitionsvorbereitung Zur Sicherung der parallelen Begutachtung der Vorbereitungsunterlagen haben die Projektierungseinrichtungen während der Bearbeitung von Aufgabenstellungen eine systematische Zusammenarbeit mit den Gutachterstellen zu gewährleisten. Durch einen ständigen Austausch der Erkenntnisse und Hinweise und entsprechende Berücksichtigung in den zu erarbeitenden Projektierungsunterlagen sind die Voraussetzungen für eine konstruktive Einflußnahme auf die Projektierungsarbeit durch die Gutachterstellen und deren Expertengruppen sowie für die kurzfristige Ausarbeitung der Gutachten durch die Gutachterkommission zu schaffen. §27 Zusammenarbeit der ständigen Projektierungs-einrichtungen mit privaten Projektierungsbüros, Ingenieuren und Architekten Private Projektierungsbüros, Ingenieure oder Architekten können im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Durchführung von Projektierungsleistungen beauftragt werden, sofern sie eine Zulassung besitzen. Teil VI Finanzierung und statistische Berichterstattung § 28 Finanzierung der Projektierungsleistungen Die Finanzierung der Projektierungsleistungen erfolgt entsprechend der Durchführungsbestimmung zur Investitionsverordnung über die Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen. * 8 §29 Statistische Berichterstattung Aufgabe der statistischen Berichterstattung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Planung und Bilanzierung die staatliche Kontrolle der planmäßigen Vorbereitung der Investitionen zu gewährleisten. Sie umfaßt den statistischen Nachweis und die Analyse des Standes der Ausarbeitung von Aufgabenstellungen sowie die Erfassung von Leistungs-, Arbeitskräfte- und Finanzkennziffern von Projektierungseinrichtungen. Die statistische Berichterstattung ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Teil VII Schlußbestimmungen §30 Durchführungs- und Ergänzungsbestimmungen (1) Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. (2) Die Leiter der zentralen Staatsorgane sind berechtigt, auf der Grundlage dieser Verordnung und in Übereinstimmung mit der Investitionsverordnung wirtschaftszweigspezifische Besonderheiten im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane in eigener Zuständigkeit zu regeln. §31 Inkrafttreten und Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 19. Dezember 19l3 über die Planung der Projektierung und die Organisation des Projektierungswesens (GBl. II 1964 S. 39) außer Kraft. Berlin, den 20. November 1964 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Vorsitzender des Ministerrates S t o p h Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Dr. A p e 1 Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Kloslerstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2. Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134/64/DDR - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN. bis zum Umfang von 48 Seilen 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6 - Druck: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

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