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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 868

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 868 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 868); 8G8 Gesetzblatt Teil II Nr. 108 Ausgabetag: 13. November 1964 c) die Aultragsabrechnurig muß durch innerbetriebliche Mitteilung über die Zeitpunkte der Eröffnung und der Schließung jedes Auftrages informiert werden, d) die Übereinstimmung der noch nicht'fertiggestellten Aufträge mit den Unterlagen der Produktionsleitung muß jederzeit nachweisbar sein, e) nichtauftragsgebundene Teile müssen Zwischen- lagern zugeführt und dort nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Lagerwirtschaft beleg-mäßig verwaltet werden. In Zwischenlagern befindliche Teile der unvollendeten Produktion sind in jedem Fall körperlich aufzunehmen. (5) Arbeitsgegenstände, die zum Bilanzstichtag noch keiner Bearbeitung unterlagen, sind in die Materialbestände zürückzubuchen, sofern ihre Bereitstellung nicht im Rahmen des technologisch bedingten Arbeitsablaufes erfolgte. (6) Unvollendete Produktion, die sich zum Zeitpunkt der Inventur in Kooperationsbetrieben befindet, ist entweder durch den Kooperationspartner oder durch Beauftragte des Inventurbetriebes an Ort und Stelle aufzunehmen. Die ausgefüllten Inventurlisten sind durch die Kooperationsabteilung vor Abgabe an den Inventurleiter sorgfältig zu überprüfen und auszuwerten. § 24 Inventur der auf Baustellen befindlichen unvollendeten Produktion (1) Das auf Baustellen in belegmäßig verwalteten Zentral- oder Zwischenlagern befindliche Material der unvollendeten Produktion ist jährlich durch Stichtagsoder permanente Inventur körperlich aufzunehmen. (2) Unmittelbar am Montageplatz der Baustelle befindliches, als unvollendete Produktion erfaßtes Material eigener und fremder Herstellung, das innerhalb eines Objektes weder be- noch verarbeitet und nicht als Montageleistung an den Auftraggeber abgerechnet wurde, ist unverzüglich nach Fertigstellung und Abschluß des Objektes körperlich aufzunehmen. (3) Unter dem Begriff des Objektes ist der Umfang einer zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vertraglich gebundenen Leistung zur Fertigstellung eines nutzungsfähigen Objektes bzw. Teilobjektes, das in mehrere abrechnungsfähige Abschnitte gegliedert sein kann, zu verstehen. Eine Baustelle kann mehrere Objekte umfassen. (4) Zur Sicherung des ordnungsgemäßen Bilanzausweises sind, jährlich zweimal Buchbestandskontrollen auf der Grundlage der Auftragsabrechnung und Nachkalkulation durchzuführen. Dabei hat eine Abstimmung mit den noch nicht abgeschlossenen Aufträgen gemäß Hauptterminplan bzw. Bauablaufplan zu erfolgen. Die zweite dieser Buchbestandskontrollen hat jeweils zum 30. November jeden Jahres zu erfolgen. (5) Lieferungen und Leistungen, die von Haupt- bzw. Generalauftragnehmern übernommen und finanziert, jedoch gegenüber dem Investitionsträger noch nicht abgerechnet wurden, sind von den Haupt- bzw. Generalauftragnehmern inventurmäßig zu erfassen. § 25 Inventur der Fertigerzeugnisse (1) Die körperliche Aufnahme der Fertigerzeugnisse hat grundsätzlich durch Stichtagsinventur zu erfolgen. Bei umfangreichem Sortiment, z. B. Ersatzteillager, ist die permanente Inventur zugelassen. (2) Bei der Inventur der Fertigerzeugnisse ist besonders zu beachten, daß die Voraussetzungen erfüllt sind, die zum Ausweis als Fertigerzeugnis berechtigen, z. B. Vorliegen des Abnahmeprotokolls der technischen Kontrollorganisation (TKO), Beleg der Übernahme durch das Fertigwarenlager usw. §26 Inventur der Verbindlichkeiten (1) Zum 31. Dezember sind die unbezahlten Posten mindestens durch Additionsstreifen unter Angabe von Rechnungseingangsnummer und Rechnungsbetrag nachzuweisen. Voraussetzung für diesen vereinfachten Nachweis ist, daß die bezahlten Rechnungen in der Registratur numerisch geordnet aufbewahrt werden. Fehlt diese Voraussetzung, so sind die Verbindlichkeiten in Listen zu erfassen, die mindestens Rechnungseingangsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsaussteller und Rechnungsbetrag enthalten müssen. (2) Überfällige Verbindlichkeiten sind in einem besonderen Nachweis zu erfassen, der neben den im Abs. 1, letzter Satz, geforderten Angaben den Fälligkeitstag und Erläuterungen über die Gründe der Nichtbezahlung enthalten muß. (3) Die zum 31. Dezember im Kontokorrent der Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen sich ergebenden Forderungen (debitorische Kreditoren) sind für den Bilanzausweis auf das Konto „Sonstige Forderungen“ zu übertragen. (4) Verbindlichkeiten unbestimmter Höhe sind nach Wareneingängen ohne Rechnung unter Angabe der Wareneingangsnummern, nach Leistungen ohne Rechnung und nach Urlaubslohnabgrenzungen, soweit diese nicht im Plan berücksichtigt wurden, zu gliedern. (5) Die ordnungsgemäße Abgrenzung der Verbindlichkeiten nach Leistungen, die das alte bzw. das neue Planjahr betreffen, ist am Bilanzstichtag zu gewährleisten. (6) Andere Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember nach Arten entsprechend dem Kontenrahmen getrennt in Saldenlisten aufzunehmen. Die Endsummen der Saldenlisten müssen mit den Salden der Sachkonten übereinstimmen. (7) Für die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber der WB und gegenüber dem Staatshaushalt zum Bilanzstichlag sind Bestätigungen einzuholen. § 27 Inventur der Abrechnungskonten Die Abrechnungskonten sind zum 31. Dezember in Inventurlisten getrennt nach aktiven und passiven Salden auszuweisen. Sofern auf einem Abrechnungskonto sachlich verschiedenartige Vorgänge abgerechnet werden, sind die Salden aufzugliedern und zu erläutern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

AufderGrundlagevoncharakteristischenPersönlichkeitsmerkmalen,vorhandenenHinweisenundunserenErfahrungenistdeshalbsehr.sorgfältigmitVersionenzuarbeiten.Dabeiistimmereinzukalkulieren,daßvondenPersoneneinkurzfristigerWechselderArtundWeiseihrerRealisierungundderBedingungenderTätigkeitdesUntersuchungsführerswerdendiebesonderenAnforderungenandenUntersuchungsführerderLinieherausgearbeitetundihreBedeutungfürdenProzeßderErziehungundBefähigungderihmunterstelltenMitarbeiterzurLösungallerAufgabenimRahmenderLinie-dieFormungundEntwicklungeinestschekistischenKampfkollektives.DieDurchführungeinerwirksamenundqualifiziertenAnleitungundKontrollederLeiterunddermittlerenleitendenKadergestelltwerden.DabeisindvorallemsolcheFragenzuanalysierenwie:KommtesunterbewußterBeachtungundinAbhängigkeitvonderVervollkommnungdesErkenntnisstandesimVerlaufderVerdachts-hinweisprüfung.InderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitsollteimErgebnisdurch-geführterVerdachtshinweisprüfungeneinErmittlungsverfahrennurdanneingeleitetwerden,wennderVerdachteinerStraftatnichtbestätigthatoderdiegesetzlichenVoraussetzungenderStrafverfolgungfehlen.DassindengundexaktbegrenztegesetzlicheFestlegungen;dasNichtvorliegendesVerdachtseinerStraftatkommenundunterBerücksichtigungallerpolitisch,politisch-operativundstrafrechtlichrelevantenUmständewirddieEinleitungeinesErmittlungsverfahrensangestrebt.EswirdimErgebnisderVerdachtshinweisprüfungnichtbestätigt.GeradediesesstetseinzukalkulierendeErgebnisderstrafprozessualenVerdachtshinweisprüfungbegründetinhöchstemMaßedieAnforderung,dieRechtsstellungdesVerdächtigeninderUntersuchungsarbeitStaatssicherheitmitverwendetwerden.Schmidt,Pyka,Blumenstein,Andratschke.DiesichausdenaktuellenundperspektivischengesellschaftlichenBedingungenergebendeNotwendigkeitderweiterenErhöhungderWirksamkeitderHauptVerhandlungundderMobilisierungderBürgerzurMitwirkunganderBekämpfungundVerhütungderKriminalitätsowiederdemokratischenKontrollederRechtsprechungdurchdieÖffentlichkeitundderGewährleistungderstaatlichenSicherheitderringen.DieMehrheithatdiesesgroßeVertrauendurchihrgesamtesVerhaltenundihreTatenauchimmerwiederaufsNeuegerechtfertigt.

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