Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 867

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 867 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 867); Gesetzblatt Teil II Nr. 108 Ausgabetag: 13. November 1964 867 (5) Andere Forderungen sind zum 31. Dezember nach Arten entsprechend dem Kontenrahmen getrennt in Saldenlisten aufzunehmen. Die Endsummen der Saldenlisten müssen mit den Salden der Sachkonten Überei nstimmen, (6) Für die Höhe der Forderungen an die WB und an den Staatshaushalt zum Bilanzstichtag sind Bestätigungen einzuholen. (7) Die bis zum Ablauf der Verjährungsfrist listenmäßig zu' führenden und unter dem Bilanzstrich auszuweisenden ausgebuchten Forderungen sind hinsichtlich ihrer Realisierung bzw. notwendiger Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung zu überprüfen. §18 Inventur des richtsatzgebundenen Materials (1) Die Inventur der richtsatzgebundenen Materialvorräte kann permanent durchgeführt werden. (2) Besonders wertvolle oder wichtige Materialien oder solche, bei denen größere Differenzen auftreten können, sind mehrmals im Laufe eines Jahres aufzunehmen. Die Festlegung dieser Positionen erfolgt durch den Direktor des VEB oder den Leiter des übergeordneten Organs. §19 Inventur des zweckgebundenen Materials Das zweckgebundene Material ist durch Stichtagsinventur körperlich aufzunehmen. §20 Inventur des unterwegs befindlichen Materials (1) Die Inventur des unterwegs befindlichen Materials hat zum 31. Dezember durch Übernahme der offenstehenden Rechnungen gemäß Konto „Rechnungseingang und unterwegs befindliches Material“ in einer Aufnahmeliste zu erfolgen. Der Saldo dieses Kontos muß mit der Summe der Aufnahmeliste übereinstimmen. (2) Die Aufnahmeliste muß mindestens folgende Angaben enthalten: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag. (3) Durch Abstimmung der Aufnahmeliste mit dem Lager ist festzustellen, ob der Eingang der Lieferung zum Bilanzstichtag tatsächlich nicht erfolgt ist. §21 Inventur des beigestellten Materials ■ (1) Unter dieser Gruppe ist nur das beigestellte Material aufzunehmen, das im Buchwerk als Materialbestand ausgewiesen wird. Material, welches Kooperationspartnern unter gleichzeitiger Buchung in die Kosten zur Bearbeitung übergeben wird, ist in der Inventur der unvollendeten Produktion zu erfassen. (2) Das beigestellte Material ist durch Stichtagsinventur aufzunehmen und in Aufnahmelisten zu erfassen, aus denen folgende Angaben hervorgehen müssen: Auftragnehmer, Auftragsnummer bzw. Bestellnummer, Menge der zu fertigenden bzw. zu bearbeitenden Teile, Betrag laut Konto „Beigestelltes Material“ einschließlich des durch Teilrechnung belegten Wertzuwachses. (3) Auf eine körperliche Aufnahme durch Mitarbeiter des VEB kann verzichtet werden, wenn durch den Auftragnehmer eine Bestätigung bzw. eine bestätigte Durchschrift der beim Auftragnehmer anzuferiigenden Aufnahmeliste über fremdes Eigentum vorgelegt wird. Die Bestätigungen sind sorgfältig zu prüfen und das beigestellte Material auf dieser Grundlage zu bewerten. §22 Inventur der Kleinmaterialien (1) Die Durchführung einer Inventur der Kleinmate-rialien, die nach der vom Hauptbuchhalter bestätigten Nomenklatur bei Bezug direkt in die Kosten verrechnet und mengenmäßig in Lagerkarten nachgewiesen werden, kann vom Direktor des VEB nach eigenem Ermessen angewiesen werden. (2) Eine listenmäßige Erfassung dieser Kleinmaterialien zum Zwecke der Inventur ist nicht erforderlich. Die Abstimmung der Istmenge pro Artikel kann unmittelbar mit der Lagerkarte erfolgen. §23 Inventur der unvollendeten Produktion (1) Die Inventur der unvollendeten Produktion hat innerhalb von 12 Monaten mindestens einmal körperlich zu erfolgen. Der Leiter des übergeordneten Organs entscheidet bzw. legt in der Branchenrichtlinie fest, welche Teile der unvollendeten Produktion permanent aufgenommen werden können. (2) Zum Inventurstichtag ist der Fertigungsgrad der einzelnen Arbeitsgegenstände anhand der Arbeitspapiere in den Aufnahmelisten genau anzugeben. (3) Bei teilweiser Anwendung der permanenten Inventur hat die Aufnahme so zu erfolgen, daß eine gleichzeitige Abstimmung mit den im Rechnungswesen ausgewiesenen Beständen gegeben ist. (4) Betrieben, in denen auf Grund der Kompliziertheit der Fertigung eine lückenlose körperliche Inventur der unvollendeten Produktion nicht möglich ist, kann der Leiter des übergeordneten Organs auf Antrag die Zustimmung zum teilweisen Verzicht auf körperliche Aufnahme erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) die Fertigung muß auftragsgebunden erfolgen und darüber eine lückenlose Auftragsabrechnung vorhanden sein, b) Sammelkostenträger bzw. Kostenträgergruppen müssen sich in abrechenbare Einzelaufträge gliedern lassen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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