Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 865

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 865 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 865); Gesetzblatt Teil II Nr. 108 Ausgabetag: 13. November 1964 865 (5) Die Urschriften der Aufnahmelisten sind mit Datum zu versehen und vom Ansager, Aufschreiber und Kontrolleur zu unterschreiben. (6) Aufgenommene Gegenstände Und Werte sind sichtbar zu kennzeichnen, um Doppelerfassungen und Auslassungen zu vermeiden. Bei Hilfsberechnungen sind die zugrunde gelegten Bezugsgrößen in den Aufnahmelisten besonders zu vermerken. (7) Die Gesamtwertspalten der Aufnahmelisten sind seitenweise aufzurechnen. Sämtliche Additionen, Umrechnungen und Ausrechnungen sind lückenlos nachzurechnen. Die Listen sind vom Rechner und vom Nachrechner zu unterschreiben. Die Seitensummen sind auf Sammelblätter zu übertragen und gruppenweise gemäß Abs. 1 aufzurechnen. (8) Die Zusammenstellungen auf den Sammelblättern sind mit Angabe von Ort und Datum vom Inventurleiter und vom Direktor des VEB zu unterschreiben. Der Hauptbuchhalter unterschreibt für die von ihm durchgeführten Kontrollen. * (9) Bei maschineller Aufbereitung sind die Bestimmungen der Absätze 7 und 8 sinngemäß anzuwenden. (10) Die Urlisten der Aufnahme sind, auch wenn Reinschriften angefertigt werden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren. Dies bezieht sich in gleicher Weise auf alle Hilfsunterlagen zur Ermittlung von Mengen und Werten, wie z. B. Additionsstreifen, Umrechnungen usw. §9 Inventurvorbereitung (1) Vor Beginn der Inventur sind abgewertete Materialien, stillgelegte und ausgebuchte Grundmittel, schrottwertige Bestände und Abfälle zu kennzeichnen. Die Entscheidung darüber, welche Materialien oder Inventargegenstände als Schrott zu behandeln sind, obliegt dem Direktor des VEB unter Beachtung der diesbezüglich! gesetzlichen Bestimmungen. Sofern anläßlich der Inventur noch derartige Bestände festgestellt werden, sind sie auf besonderen Aufnahmelisten zu erfassen. In den Aufnahmelisten sind der Zustand anzugeben und die Gebrauchswertminderung einzuschätzen. (2) Alle mit der Durchführung der Inventur betrauten Mitarbeiter sind vom Inver.turleiter vor Beginn der Inventur eingehend zu belehren und auf ihre Pflichten und Rechte hinzuweisen. Die Inventurrichtlinien sind ihnen ausführlich zu erläutern. Die durchgeführte Belehrung ist protokollarisch festzuhallen. §10 Inventurkontrolle (1) Die vom Hauptbuchhalter eingesetzten, im Inventurplan bestätigten Kontrolleure haben alle Aufnahmebereiche durch ausgewählte Stichproben gemäß § 7 Abs. 1 nach Menge und Art zu überprüfen und die Richtigkeit der Eintragungen in den Aufnahmelisten mit Namenszeichen zu bestätigen. Die Kontrolleure dürfen bei der Aufnahme der von ihnen geprüften Positionen nicht beteiligt gewesen sein. (2) Die Inventur darf in keinem Aufnahmebereich als beendet betrachtet werden, bevor nicht Stichprobenkontrollen in der im Inventurplan festgelegten Mindestanzahl durchgeführt worden sind. §11 Inventur der Grundmittel (1) Die körperliche Aufnahme der aktivierten Grundmittel hat, mit Ausnahme der betrieblich nicht genutzten Grundmittel, mindestens im Abstand von 2 Jahren zu erfolgen. (2) Bei Anwendung der permanenten Inventur sind die Grundmittel innnerhalb von 2 Jahren mindestens einmal körperlich aufzunehmen. (3) Die betrieblich nicht genutzten Grundmittel sind durch Stichtagsinventur zum 31. Dezember jährlich nachzuweisen. (4) Bei der Aufnahme der einzelnen Inventarobjekte ist gleichzeitig deren Vollständigkeit, z. B. in bezug auf Zubehör und Teile, festzustellen. Für die Abgrenzung eines Inventarobjektes ist die in den gesetzlichen Bestimmungen über die Umbewertung der Grundmittel festgelegte Abgrenzung weiterhin verbindlich. (5) Die Aufnahmelisten für Grundmittel müssen folgende Angaben enthalten: Nummer des Inventarobjektes, Bezeichnung des Inventarobjektes, Standort des Inventarobjektes, Mengeneinheit, Menge, Bruttowert. (6) Die Aufnahme der vermieteten Grundmittel hat anhand der vorliegenden Verträge zu erfolgen. Zum Inventurstichtag ist eine Bestätigung des Vertragspartners über das Vorhandensein der beweglichen Inventarobjekte einzuholen. Als Bestätigung wird auch der Nachweis der letzten Mietzahlung anerkannt, sofern diese nicht länger als der vertraglich vereinbarte letzte Fälligkeitstermin zurückliegt. §12 Inventur der inventarisierungspflichtigen Arbeitsmittel (1) Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände, die unter die Anordnung vom 27. April 1963 über die Inventarisierung von Arbeitsmitteln in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. Ill S. 257) fallen, sind durch Stichtagsinventur jährlich aufzunehmen. Der Leiter des übergeordneten Organs kann die permanente Inventur zulassen bzw. branchenbedingt regeln. (2) Die Aufnahmelisten für inventarisierungspflichtige Arbeitsmittel sind entsprechend § 11 Abs. 5 zu gestalten. Die Angabe des Bruttowertes entfällt. § 13 Inventur der nicht fertiggestelltcn Investitionsobjekte (1) Die Inventur der noch nicht fertiggestellten Investitionsobjekte ist zum 31. Dezember auf der Grundlage der Investitionsbuchführung bzw. der Obligo-Kartei durchzuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen unter Beachtung spezifischer Erfordernisse Zusammenwirkens mit der Aufgaben und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen zuständigen staatlichen Organen - die Ursachen und begünstigenden Bedingungen aufzudecken. Mit unseren spezifischen Mitteln und Möglichkeiten müssen wir dafür Sorge tragen, daß die begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit wurden gegen Wirtschaftsfunktionäre Ermittlungsverfahren wegen Bestechung Nachteil sozialistischen Eigentums eingeleitet, da sie sich zur Bevorteilung kapitalistischer Firmen von diesen korrumpieren ließen.

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