Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 864

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 864 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 864); 864 Gesetzblatt Teil II Nr. 108 Ausgabetag: 13. November 1964 §5 Stich tagsin ventur (1) Die Stichtagsinventur ist grundsätzlich zum 31. Dezember durchzuführen. Sie kann bei den Teilen des Volksvermögens vorverlegt werden, bei denen in den folgenden Bestimmungen nicht der 31. Dezember als Stichtag ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Stichtagsinventur ist unbedingt zum 31. Dezember für alle die Bilanzpositionen durchzuführen, die nicht im Laufe des Planjahres bei genutzten Grundmitteln der letzten 2 Jahre durch Stichtags- oder permanente Inventur belegt worden sind. (3) Bei Stichtagsinventuren sind alle aufgenommenen Positionen in die entsprechenden Äufnahmelisten einzutragen. §6 Permanente Inventur (1) Sofern die folgenden Bestimmungen nichts anderes festlegen, wird als permanente Inventur die mindestens einmalige Aufnahme der Bestände innerhalb eines Planjahres anerkannt. (2) Bei permanenten Inventuren genügt die Führung von Aufnahmelisten für solche Positionen, bei denen Mengendifferenzen festgestellt wurden. Die durchgeführte Inventur ist auf den Bestandsnachweisen der Grundrechnungen mit Datum und Namenszeichen des Aufnehmers zu vermerken. Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Inventur §7 Der Inventurplan (1) Der Inventurleiter hat einen Inventurplan aufzustellen, der folgende Festlegungen enthalten muß: Festumrissene Aufnahmebereiche, die für die Inventur in den Aufnahmebereichen Verantwortlichen, die mit der A-ufnahme betrauten Mitarbeiter (Ansager und Aufschreiber), die Termine des Beginns und der Beendigung der Inventur, den Terminablauf für die permanente Inventur, die vom Hauptbuchhalter zur Kontrolle bestimmten Mitarbeiter, die Mindestanzahl der gemäß § 10 durchzuführenden Stichprobenkontrollen. (2) Der Inventurplan für Stichtagsinventuren muß spätestens 14 Tage vor Beginn der Inventur vorliegen. Für permanente Inventuren ist der Inventurplan im Januar jeden Jahres auszuarbeiten. Die für die Inventur in den Aufnahmebereichen Verantwortlichen, die Ansager und die Aufschreiber können monatlich festgelegt werden. (3) Der Inventurplan ist vom Direktor des VEB zu bestätigen. Die Anzahl der gemäß § 10 durchzuführenden Stichprobenkontrollen ist im In.venturplan mit mindestens 5 % der aufgenommenen Positionen bei Stichtagsinventur und mindestens 1 % bei permanenter Inventur festzulegen. (4) Bei der Festlegung der mit der Aufnahme betrauten Mitarbeiter ist zu beachten, daß kein Vei'walter von Teilen des Volksvermögens, z. B. Kassierer, Lagerverwalter, Küchenleiter, die von ihm unmittelbar verwalteten Bestände selbst aufnehmen darf. (5) Für die Durchführung der permanenten Inventur ist ein Kollektiv qualifizierter, sachkundiger Mitarbeiter einzusetzen, das. dem Inventurleiter rechenschaftspflichtig ist. Die Mitglieder des Kollektivs dürfen nicht dem mit der Verwaltung des zu prüfenden Lagers Beauftragten unterstellt sein. §8 Inventurlisten (1) Für die Inventur sind entsprechende Aufnahmelisten (oder -scheine) vorzubereiten. Sie sind mindestens nach Grundstücke (Grund und Boden) sowie dinglich gesicherte und sonstige lang- und kurzfristige Forderungen, die unter dem Bilanzstrich auszuweisen sind, Grundmittel, inventarisierungspflichtige Arbeitsmittel, nicht fertiggestellte Investitionsobjekte, Forschungs- und Entwicklungsaufträge, andere Vorleistungen, Kassen, Bank- und Postscheckkonten, Forderungen, richtsatzgebundenes Material, zweckgebundenes Material, unterwegs befindliches Material, beigestelltes Material, unvollendete Produktion, auf Baustellen befindliche unvollendete Produktion, Fertigerzeugnisse, Verbindlichkeiten, Abrechnungskonten zu gliedern. Ihre Ausgabe und ihr Rücklauf sind stückzahlmäßig zu kontrollieren. (2) Die einzelnen Seiten der Aufnahmelisten sind gruppenweise gemäß Abs. 1 durchzunumerieren. Die Positionen der Aufnahmelisten sind fortlaufend, jede Seite mit der Nummer 1 beginnend, zu numerieren. (3) Alle Eintragungen müssen vollständig und eindeutig erfolgen. Die ursprünglichen Eintragungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden. Rasuren sind nicht gestattet. Änderungen dürfen nur mit Zustimmung des Inventurleiters vorgenommen werden. Sie sind von ihm jmter Hinzufügung des Datums und der Unterschrift zu bestätigen. Nichtbeschriebene Zeilen der Aufnahmelisten sind durch Striche zu sperren. (4) Verschriebene Aufnahmelisten müssen als ungültig bezeichnet, dürfen aber nicht vernichtet werden. Sie sind dem für die Inventur Verantwortlichen zurückzugeben. Der Ungültigkeitsvermerk ist vom Inventurleiter zu unterschreiben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Regelungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung verantwortlich sind. Hieraus ergeben sich mehrere Problemstellungen, die für beide Abteilungen zutreffen. Die Zusammenarbeit ist notwendig bei der Abstimmung politisch-operativer Maßnahmen, die sich bei der Durchsetzung der offensiven, Friedenspolitik der sozialistischen St; emeinschaf. Die entscheidende Kraft bei der Lösung dieser Aufgaben stellen die Inoffiziellen Mitarbeiter dar. Sit- erfüllen den Kampfauftrag innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß sich die Spionageverbrechen ihrem Wesen nach gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten und daß wir mit den Straftatbeständen der Spionage die Feinde und Verräter treffen wollen.

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