Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 863

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 863 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 863); 863 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 13. November 1964 Teil II Nr. 108 Tag Inhalt Seite 27.10. 64 Anordnung über die Durchführung von Inventuren in der volkseigenen Industrie Inventurrichtlinien 863 Anordnung über die Durchführung von Inventuren in der volkseigenen Industrie. Inventurrichtlinien Vom 27. Oktober 1964 Zur Gewährleistung des exakten Ausweises und der Kontrolle des Volksvermögens sowie zur Aufstellung von realen Eröffnungsbilanzen und Jahresschlußbilanzen sind regelmäßig Inventuren durchzuführen. Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Inventuren wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für a) die dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe, deren volkseigene Betriebe und juristisch selbständige Einrichtungen, b) die den Industrieabteilungen des Volkswirtschaftsrates direkt unterstehenden volkseigenen Betriebe und c) die den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehenden volkseigenen Betriebe der Industrie (im folgenden VEB genannt). Allgemeine Bestimmungen §2 Umfang der Inventur (1) Die Inventuren erstrecken sich auf alle Teile des in Rechtsträgerschaft und Verwaltung des VEB befindlichen Volks Vermögens innerhalb und außerhalb des betrieblichen Territoriums. Sie umfassen sowohl die in der Bilanz im Grund- und Umlaufmittelbereich auszuweisenden materiellen und finanziellen Werte und Verbindlichkeiten als auch die nur listenmäßig bzw. in der Bilanz nachrichtlich auszuweisenden Vermögenswerte. (2) Durch die Inventur sind sowohl Inventarobjekte und Materialien, die sich in Anlagen, Gebäuden, Grund- und Hilfsmateriallagern, in Zwischenlagern der Produktion, in Werkstätten, in Fertigwarenlagern und auf Bau- bzw. Montagestellen des VEB als auch solche, die sich zur Bearbeitung, Reparatur oder Lagerung außerhalb des Betriebsbereiches befinden, körperlich aufzunehmen. Aufzunehmen sind auch Werk- und Baustoffe für im Bau befindliche eigene Investitionsobjekte, sofern sie vom VEB als Investitionsträger finanziert worden sind. (3) Fremdes Eigentum und Vermögensteile, die zum Vermögensbestand anderer Rechtsträger von Volkseigentum gehören ausgenommen Material von Investitionsauftragnehmern , sind unter Angabe des Eigentümers bzw. Rechtsträgers auf besonderen Aufnahmelisten nur mengenmäßig zu erfassen. (4) Mit der Inventur sind gleichzeitig die ordnungsgemäße, werterhaltende, sortimentsgerechte Lagerung, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der ordnungsgemäße Belegdurchlauf zu überprüfen. §3 V erant Wörtlichkeit (1) Für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Inventur ist der Direktor des VEB verantwortlich. Er hat einen Inventurleiter einzusetzen. (2) Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Inventur obliegt dem Hauptbuchhalter. Der Hauptbuchhalter und die in seinem Bereich tätigen Mitarbeiter dürfen nicht als Inventurleiter bestimmt werden. §4 Inventurarten (1) Die Inventuren sind grundsätzlich als Stichtagsinventuren durchzuführen. (2) Für bestimmte Teile des Volksvermögens, auf die in den folgenden Bestimmungen im einzelnen hingewiesen wird, ist die permanente Inventur zugelassen. Der Leiter des übergeordneten Organs kann die Anwendung der permanenten Inventur untersagen. (3) Bei Übernahme eines Betriebsbereiches durch einen neuen Leiter bzw. Wechsel eines Verwalters materieller und finanzieller Werte ist außerhalb der im Inventurplan festgelegten Aufnahmetermine eine Übergabe-Übernahmeinventur durchzuführen. Der Inventurleiter entscheidet, ob diese Inventur als vollgültig im Rahmen des Inventurplanes anerkannt wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise ihrer Lösung festlegen. Dabei sind die erforderlichen Abstimmungen mit den Zielen und Aufgaben weiterer, im gleichen Bereich Objekt zum Einsatz kommender operativer Potenzen, wie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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