Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 859

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 859 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 859); 859 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 12. November 1964 I Teil II Nr. 107 Tag Inhalt Seite 28.10.64 Dritte Durchführungsbestimmung zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik 859 21.10. 64 Anordnung zur Verhütung der Kinderlähmung 859 21.10. 64 Anordnung Nr. 2 zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen Wundstarrkrampf 860 27.10. 64 Anordnung Nr. 3 über die Durchführung zusätzlicher Schutzimpfungen gegen Pocken 861 1.10. 64 Anordnung über die Vergabe von Heimarbeit 861 Berichtigung 862 Dritte Durchführungsbestimmung* zunr Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 28. Oktober 1964 Zur Änderung der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 16. September 1963 zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 691) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten folgendes bestimmt: §1 Der § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Visa müssen die Visanummer, die Gültigkeitsdauer sowie das Ausstellungsdatum enthalten. Visa können als Einzel- oder Sammelvisum erteilt werden. Sie müssen gesiegelt und unterschrieben sein.“ §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Oktober 1964 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei I. V.: Grünstein Staatssekretär und Erstoc Stellvertreter des Ministers 2. DB (GBl. II 1963 Nr. 87 S. 691) Anordnung zur Verhütung der Kinderlähmung. Vom 21. Oktober 1964 Für die Durchführung der oralen Immunisierung gegen Kinderlähmung der Bevölkerung im Jahre 1965 wird folgendes angeordnet: §1 (1) Kinder des Geburtsjahres 1964 sind ab vollendetem 2. Lebensmonat gegen Kinderlähmung zu immunisieren, sofern diese Immunisierung noch nicht erfolgt ist. (2) Die Immunisierung gemäß Abs. 1 erfolgt 3mal in Abständen von 4 bis 6 Wochen getrennt gegen die Typen I, III und II des Erregers der Kinderlähmung. §2 (1) Kinder des Jahrganges 1963, die im Vorjahre an keiner oralen Immunisierung gegen Kinderlähmung teilgenommen haben, sind gemäß § 1 Abs. 2 und § 4 zu immunisieren. (2) Kinder des Jahrganges 1963, die im Vorjahre erstmalig den oralen Impfstoff erhielten, werden 1965 erneut immunisiert, um den erworbenen Impfschutz zu verstärken. Die Wiederholung der Immunisierung erfolgt einmalig mit einem trivalenten Impfstoff, der gegen alle 3 Erregertypen der Kinderlähmung wirksam ist. (3) Die Wiederholung der Immunisierung mit dem im Abs. 2 genannten Impfstoff erfolgt einmalig unabhängig von der Anzahl der Einzelimmunisierungen im Vorjahre. §3 (1) Kinder der Jahrgänge 1960, 1961 und 1962, die bisher nur 1- oder 2mal an einer oralen Immunisierung teilgenommen haben, sind 1965 lmal trivalent zu immunisieren. (2) Kinder der Jahrgänge 1960, 1961 und 1962, die an keiner oralen Immunisierung teilgenommen haben, sind 1965 3mal in Abständen von 4 bis 6 Wochen trivalent zu immunisieren. (3) Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 1940 bis 1959, die bisher an keiner oralen Immunisierung gegen Kinderlähmung teilgenommen haben bzw. nur in einem Jahre (ein- oder mehrmalig) den oralen Impfstoff erhielten, sind ebenfalls gemäß § 2 Absätzen 2 und 3 zu immunisieren. §4 Die Immunisierung gemäß Abs. 1 besteht in der Einnahme von 2 Tropfen (0,1 ml) des Impfstoffes in Trinkwasser, Fruchtsaftwasser oder mit etwas Zucker.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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