Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 856

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 856 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 856); 856 Gesetzblatt Teil II Nr. 106 Ausgabetag: 7. November 1964 (10) Im Winterhalbjahr sind die Fenster der Wohn-unterkünfte durch geeignete Maßnahmen abzudichten. Sinkt die Außentemperatur unter + 10 °C, sind die Unterkünfte zu beheizen. (11) Zur Aufbewahrung von Lebensmitteln sind geeignete Behältnisse (Thermosbehälter, Kühltruhen, Kühlschränke, Schränke mit Umluftkühlung), die eine Frischhaltung gewährleisten, aufzustellen. (12) Bei Zwischenbelegung (Neubauwohnungen) sind die vorhandenen Küchen grundsätzlich als Behell's-küchen für die Bewohner einzurichten. Bei Verwendung von provisorischen Unterkünften (Baracken) sind 3 bis 4 Kochnischen mit elektrischen und Haushalts-Geräten unter Beachtung der VDE-Vorschriften einzurichten. In den Kochnischen sind abdeckbare Abfallbehälter aufzustellen. (13) Die Wohnräume sind nach Möglichkeit getrennt von den Schlafräumen einzurichten. (14) Waschvorrichtungen müssen in ausreichender Anzahl vorhanden und mit fließendem Warm- und Kaltwasser versehen sein. Für 20 Beschäftigte ist ein Duschplatz und ein Fußwaschbecken vorzusehen. Die Wasch-, Dusch- und Toileltenräume sind entsprechend der TGL 10 699 zu errichten und auszustatten. §3 Kulturelle Einrichtungen in den Wohnuntcrkünften (1) Die kulturellen Einrichtungen in den Wohnunter-künften der Großbaustellen sind entsprechend der Vielseitigkeit der Interessen der Werktätigen als Lese-, Spiel-, Fernseh- und Musikzimmer sowie als Klubräume für Zirkelarbeit mit den dafür notwendigen Gegenständen auszustatten. (2) Das kulturelle Zentrum einer Großbaustelle umfaßt das technische Kabinett, das Kabinett für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, die zentrale Bibliothek, die zentrale Rundfunkanlage sowie Lehr-, Experimentier- und Vortragsräume der Betriebsakademie. Weiterhin sind fahrbare Bibliotheken als Zweigstellen einzurichlen. (3) Entsprechend der Größe der Baustelle und den Erfordernissen der kulturellen Arbeit kann eine zweckmäßige Zusammenlegung der Räume der kulturellen Einrichtungen und des kulturellen Zentrums erfolgen. (4) Bei Wohnunterkünften mit mehr als 300 Bewohnern, denen eine Nutzung örtlicher Klubhäuser nicht möglich ist, ist unter Berücksichtigung der späteren Nutzung ein Klubhaus einzurichten. (5) Zur Einrichtung eines Klubhauses gehören beispielsweise Saal und Bühne für Fest-, Film-, Tanz- und Theatervcranstaltungen; Filmvorführungsraum mit kompletter Apparatur und Rundfunkübertragungsanlage; gastronomische Einrichtungen zur Sicherung der Versorgung mit warmen und kalten Speisen und Getränken; Garderobe- und Umkleideräume sowie Waschanlagen und Toiletten. Zum Klubhaus gehören weiterhin die Einrichtungen gemäß Absätzen 1 und 2. Sie bilden das kulturelle Zentrum. §4 Sportliche Einrichtungen der Wohnunterkttnfte (1) Zu jeder Wohnunterkunft gehört eine Sportanlage mit Ausleihstation und den entsprechenden Geräten, die insbesondere die Durchführung nachfolgender Sportarten ermöglichen wie Laufen. Springen, Werfen, Gymnastik, Fußball, Handball, Volleyball, Tischtennis. Die Größe der Sportanlagen richtet sich nach der Stärke der Belegung der Wohnunterkunft. (2) Zur weiteren Entwicklung des Volkssports sind entsprechend den Vereinbarungen zwischen dem Bundesvorstand des FDGB und dem Bundesvorstand des DTSB durch den Generalauftragnehmer Maßnahmen zu treffen, die die allseitige Durchsetzung der in diesen Vereinbarungen getroffenen Festlegungen gewährleisten. (3) Zur Aktivierung der Sportarbeit und zur Entwicklung des Volkssports sind Wettkämpfe in den einzelnen Sportarten zwischen Brigaden, Taktstraßen und Baustellenbereichen durchzuführen. § 5 Lage und Ausstattung der Tagesunterkiinfte (1) Zu den Tagesunterkünften gehören Aufenthaltsräume, Umkleideräume, Wasch-, Trocken- und Toilettenräume. Entsprechend der Größe der Baustellen kann eine zweckmäßige Zusammenlegung der Räume erfolgen. Die Anlage der Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume hat nach TGL 10 699 zu erfolgen. (2) Die Tagesunterkünfte dienen der Entspannung und Erholung während der Arbeitspausen, dem Umkleiden, der hygienischen und körperlichen Pflege sowie der Durchführung von Kurzversammlungen bzw. Produktionsberatungen. Sie sind grundsätzlich in der Nähe des Bauobjekts zu errichten und müssen schnell und sicher erreichbar sein. (3) Die Aufenthaltsräume sind hell und freundlich einzurichten. Sie sind ausreichend mit Tischen und Stühlen zu versehen sowie mit Gardinen, Bildern und Papierkörben auszustatten. Für die Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen der Brigaden sind geeignete Schränke aufzustellen. Je Beschäftigen sind mindestens 1,5 m2 Grundfläche vorzusehen. (4) In den Umkleideräumen muß für jeden Werktätigen eine verschließbare Kleiderablage (getrennt für Arbeitskleidung und Straßenanzug) vorhanden sein. Sie sind mit Stühlen und Bänken auszustatten. (5) Im Winterhalbjahr sind die Fenster der Tagesunterkünfte durch geeignete Maßnahmen abzudichten. Sinkt die Außentemperatur unter + 10 CC, sind die Unterkünfte zu beheizen. (0) Für die gründliche und schnelle Trocknung durchnäßter Kleidung sind Trockenräume mit zweckmäßiger Heizung und Ventilation sowie mit ausreichenden Kleiderständern und Regalen einzurichten. Die Trockenräume sind mit verschließbarem Gatter (brigadeweise) abzu teilen. (7) Waschvorrichtungen müssen in ausreichender Anzahl vorhanden und mit fließendem Warm- und Kaltwasser versehen sein.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen muß auf politisch-operative Schwerpunkte beschränkt bleiben. Der Hauptweg der weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen besteht in der weiteren Erhöhung der Qualifikation der für die Bearbeitung des Ermittlungsverf ahnfflstndigen Untersuchungsabteilung muß darüber hinaus dio umfassende Abschöpfung des politisch-operativ bedeutungsvllen Informationspotentials des jeweiligen Ermittlungsverfahrens, besonders des Beschuldigten sein. Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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