Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 823

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 823 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 823); Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 21. Oktober 1964 823 der Gewinne ist im verstärkten Maße der Rationalisierungskredit auszunutzen. Hierdurch sind insbesondere die Einsparung von Material, die Steigerung des Exports zu unterstützen. Die Rückzahlung der Kredite hat differenziert nach dem vorgesehenen Nutzeffekt aus den erwirtschafteten Gewinnen zu erfolgen. Entsprechend der Länge der Laufzeit der Kredite sind steigende Zinssätze für die einzelnen Jahre festzulegen. Ferner ist durch Kreditgewährung die Umverteilung nicht genutzter Grundmittel zu fördern. Zur Stimulierung einer frist- und qualitätsgerechten Fertigstellung von Investitionen sind den bei der Deutschen Notenbank kontoführenden Betrieben des Anlagenbaus, die als Generaloder Hauptauftragnehmer bzw. als Ausführungsund Lieferbetriebe von Investitionen auftreten, bis zur Bezahlung der Lieferungen und Leistungen zur Ergänzung ihrer eigenen Umlaufmittel Kredite bereitzustellen. Die Laufzeit der Kredite ist an den Termin der Übergabe der Investitionen an den Auftraggeber zu binden. 3. Die Deutsche Notenbank hat die Wirksamkeit des Kredits durch die Festlegung ökonomisch begründeter Kreditbedingungen zu erhöhen. Sie hat die Kreditbedingungen zu differenzieren nach den ökonomischen Besonderheiten der Wirtschaftsbereiche und -zweige sowie der ökonomischen Bedeutung der Betriebe. Von den Direktoren der Industriebankfilialen sind nach Abstimmung mit den Generaldirektoren der WB entsprechend den Erfordernissen zweigbedingte Kreditmethoden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen einzuführen. Für ökonomische Vorgänge, die für den gesamten Industriezweig oder für die Leitungstätigkeit des Generaldirektors von Bedeutung sind, werden von den Industriebankfilialen Kredite an die WB gewährt; nach den ökonomischen Ursachen des Kreditbedarfs, der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kreditzweckes und des Kreditobjektes sowie der Kreditdisziplin. 4. Zur Erhöhung der ökonomischen Wirkung des Kredits und der Verantwortung der Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe sind zwischen der Deutschen Notenbank und den Kreditnehmern Kreditverträge abzuschließen. Auf der Grundlage der Kreditverträge kontrolliert die Deutsche Notenbank die zweckentsprechende Verwendung, die ordnungsgemäße Deckung und die termingerechte Rückzahlung der Kredite. Sie hat das Recht, entsprechende Hinweise über die Verwendung der Kredite und ihre materielle Sicherung zu verlangen und hiervon die Kreditgewährung abhängig zu machen. Sie kontrolliert die Einhaltung der spezifischen Kreditbedingungen und welcher Nutzeffekt durch die Kreditgewährung erreicht wurde. Ergeben sich Zweifel hinsichtlich -der Ordnungsmäßigkeit der Nachweise und Unterlagen der Kreditnehmer, so ist der Einsatz der Finanzrevision zu fordern. Werden in den Kreditverträgen festgelegte wesentliche Bedingungen nicht eingehalten, ist der Kredit fällig. Er kann gestundet werden. Die Deutsche Notenbank ist berechtigt, Sanktionen anzuwenden, wie Berechnung höherer Zinsen, Kürzung der Kredite, Verweigerung weiterer Kredite, Abdeckung der fälligen Kredite aus den Geldeinnahmen ohne Auftrag des Kreditnehmers. 5. Gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen und dem Volkswirtschaftsrat prüft die Deutsche Notenbank, wie die fristgemäße Rückzahlung der Kredite durch die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe' durch ein zweckentsprechendes System der finanziellen Haftung gesichert werden kann und führt entsprechende Experimente durdi. II. Die Aufgaben der Deutschen Notenbank bei der Berechnung von Zinsen 1. Die Bankkredite sind zu verzinsen. Der Zins muß im Zusammenhang mit dem Gesamtsystem ökonomischer Hebel, insbesondere der Produktionsfondsabgabe auf die rationelle Ausnutzung der Fonds orientieren. Die Zinsen für Bankkredite und die Zinsen für überfällige Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten, dem Staatshaushalt und anderen Organen müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß die Betriebe zur Inanspruchnahme von Bankkrediten und zur Vermeidung überfälliger Zahlungsverpflichtungen angeregt werden. 2. Die Zinsen für Bankkredite sind auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der ökonomischen Ursachen des Kreditbedarfs, der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kreditzwecks und des Kreditobjekts sowie der Einhaltung der Kreditdisziplin in den Kreditverträgen differenziert festzulegen, um die Betriebe, die mittels des Kredits einen zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen herbeiführen, zu begünstigen, auf die Betriebe, die den Kredit im Zusammenhang mit Mängeln in ihrer Wirtschaftsführung benötigen, einen ökonomischen Druck zur Beseitigung der Mängel auszuüben. 3. Die Deutsche Notenbank kontrolliert mit der Anwendung der Zinsen die Auswirkungen auf die materielle Interessiertheit der Betriebe und WB und verbindet hiermit eine Einschätzung über die Auswirkung der Produktionsfondsabgabe. Bei Verletzung der Kreditbedingungen kann sie höhere Zinsen berechnen. Als materieller Anreiz zur Beseitigung von Planwidrigkeiten kann eine Rückerstattung von erhöhten Zinsen im Kreditvertrag vereinbart werden. 4. Die Deutsche Notenbank hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen zu prüfen, inwieweit die gegenwärtige Festlegung der Zinsen für Kredite den unterschiedlichen Bedingungen der Zweige gerecht wird. III. Die Aufgaben der Deutschen Notenbank bei der Durchführung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik 1. Die gegenwärtige Form des Bankeninkassos ist durch Zahlungsverfähren zu ersetzen, die die Ware-Geld-Beziehungen zwischen den Betrieben und die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der zweckmäßigsten Zusammensetzung sind die politisch-operativen Schwerpunktaufgaben der operativen Diensteinheit Linie auf der Grundlage des Gesetzes ist nur noch dann möglich, wenn bisher keine umfassende Gefahrenabwehr erfolgt ist und Gefahrenmomente noch akut weiterbestehen wirken.

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