Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 814

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 814 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 814); 814 Gesetzblatt Teil II Nr. 98 Ausgabetag: 20. Oktober 1964 Sie haben die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts durch systematische technische Beratungen, Seminare, Schulungen und Erfahrungsaustausche zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Technischen Kabinette haben der „Plan Neue Technik“ und die sich für, die einzelnen Kollektive daraus ergebenden Aufgaben zu stehen. 7. In den Technischen Kabinetten ist den sozialistischen Kollektiven, den Neuerern der Produktion und Mitarbeitern wissenschaftlicher Institute Gelegenheit zu geben, vor den Werktätigen ihre Gedanken zu Verbesserungsvorschlägen und anderen fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen öffentlich zu verteidigen. 8. In den Technischen Kabinetten sind alle Werkr tätigen mit der Technologie der Baustelle, den besten Neuerermethoden und Geräten an Hand von Zeichnungen, von Modellen und im Original vertraut zu machen. Dazu sind Lehr- und Anschauungsmaterialien und technische Dokumentationen über zur Anwendung kommende neueste Erkenntnisse auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik bereitzustellen. Entsprechend der Größe der Baustelle sind Lehr-und Experimentierräume zu schaffen und mit den notwendigen Geräten auszustatten. III. Wohnunterkünfte 1. Die Wohnunterkünfte der Beschäftigten auf Großbaustellen sind als ein umfassendes Zentrum für die kulturelle und soziale Betreuung einzurichten. 2. Bei der Bereitstellung von Wohnunterkünften ist wie folgt zu verfahren: Werden mit der Großbaustelle gleichzeitig neue Wohnkomplexe errichtet, so hat der Planträger für die Grundinvestitionen schon in der Phase der Planung mit dem zuständigen Hat des Bezirkes, Hauptplanlräger komplexer Wohnungsbau, zu gewährleisten, daß diese einschließlich der Folgeeinrichtungen (sanitäre, soziale, kulturelle und Versorgungsbauten) als erste gebaut werden, damit sie von Beginn der Arbeiten an zur Nutzung den Bau- und Montagearbeitern sowie den sie betreuenden Werktätigen als Wohnunterkünfte zur Verfügung stehen; werden nur Wohnkomplexe errichtet, so sind die ersten fertiggestellten Wohnobjekte als Wohnunterkünfte zu nutzen; bis zur Fertigstellung und Nutzung der ersten Wohnobjekte als Unterkünfte hat der Generalauftragnehmer den auf den Großbaustellen Beschäftigten andere Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen; werden neben den Industriebauten keine Wohnkomplexe errichtet, so hat der Generalauftragnehmer andere geeignete Wohnunterkünfte bereitzustellen. 3 Zu Wohnunterkünften gehören Unterkunftsräume, Wasch- und Toiletteneinrichlungen, Kultur-, Ver-sorgungs- und Gesundheitseinrichtungen. Der Standort der Wohnunterkünfte ist baustellen- und verkehrsgünstig zu wählen. 4. Entsprechend den Brandschutzbestimmungen sind Brandbekämpfungsmittel in allen Wohnunterkünften bereitzustellen und Brandschutzhelfer einzusetzen. 5. Die Ausstattung und Verwaltung der Wohnunterkünfte ist Aufgabe des Generalauftragnehmers. Bestehende Wohnlager sind durch Vertragsabschluß zu nutzen. 6. Der Generalauftragnehmer hat gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen staatlichen Organ in den Wohnunterkünften Mieterselbstverwaltungsorgane zu bilden. Diesen Organen sind weitgehende Rechte über den Einsatz der finanziellen Mittel für Reparatur-, Werterhaltungs- und Verschönerungsarbeiten unter dem Gesichtspunkt des materiellen Anreizes zu übertragen. Die Mieterselbstverwaltungsorgane sind dem Generalauftragnehmer sowie dem gesamten Wohnkollektiv für die Verwendung dieser Mittel verantwortlich. IV. Tagesunterkünftc 1. Die Tagesunterkünfte sind durch die-auf der Großbaustelle eingesetzten Betriebe mit Beginn in unmittelbarer Nähe der Investitionsvorhaben zu errichten. 2. Zu den Tagesunterkünften gehören Aufenthalts-, Umkleide-, Wasch-, Trocken- und Toilettenräume. Sie sind, außer den Aufenthaltsräumen, für Männer und Frauen getrennt einzurichten. 3. Entsprechend den Brandschutzbestimmungen sind Brandbekämpfungsmittel bereitzustellen und Brandschutzhelfer einzusetzen. V. Arbeiterversorgung 1. Durch die komplexe Arbeiterversorgung ist zu gewährleisten, daß alle Beschäftigten der Großbaustelle in den Arbeiterwohngebieten, in den Wohn-und Tagesunterkünften und bis in die Nähe des Arbeitsplatzes gut und kontinuierlich versorgt werden. Dazu gehören insbesondere: die gastronomische Versorgung in Werkküchen, Betriebsgaststätten, Kaffee- und Imbißstuben; die Versorgung mit Nahrungs- und Genußmitteln sowie Industriewaren durch zweckmäßige und rationelle Angebotsformen; Dienstleistungen aller Art. 2. Die Versorgung mit hochwertigen Industriewaren hat im Rahmen der für die Schwerpunktversorgung der Großbaustellen zweckgebundenen Warenfonds in Abstimmung mit dem Generalauftragnehmer zu erfolgen. 3. Vom Generalauftragnehmer sind in Zusammenarbeit mit dem zuständigen staatlichen Organ Vereinbarungen mit den örtlichen Handels- und Dienstleistungsbetrieben über die Versorgung bzw. Betreuung der Beschäftigten der Großbaustelle abzuschließen und die notwendigen Räumlichkeiten bei Baubeginn zur Verfügung zu stellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß bei der Gewinnung von die nicht Bürger der sind, sowie in der Zusammenarbeit mit solchen die ausländertypischen Besonderheiten herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Diese Besonderheiten ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration schöpferisch anzuwenden, die Bereitschaft zu hohen physischen und psychischen Belastungen aufbringen sowie über geeignete berufliche, gesellschaftliche Positionen, Wohnortbedingungen, Freizeitbeschäftigungen verfügen.

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