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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 805

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 805 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 805); 805 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 16. Oktober 1964 Teil II Nr. 96 Tag 30. 9. 64 Inhalt Dritte Durchführungsbestimmung zur Reservistenordnung Seite Dritte Durchführungsbestimmung* zur Reservistenordnung. Vom 30. September 1964 Auf Grund des § 18 der Reservistenordnung vom 24. Januar 1962 (GBl. I S. 21) in der Fassung der Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. März 1963 zur Änderung der Erfassungs-, der Musterungs- und der Reservistenordnung (GBl. I S. 5) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane zum § 13 der Reservistenordnung folgendes bestimmt: §1 Grundsätzliche Aufgaben Um die Kampffähigkeit und Einsatzbereitschaft der Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten der Reserve auch außerhalb des Reservistenwehrdienstes zu erhalten und zu festigen, sind insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Erziehung zur Wachsamkeit und ständigen Bereitschaft für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer sozialistischen Errungenschaften; b) Vertiefung der militärischen Kenntnisse und Erhaltung des physischen Leistungsvermögens der gedienten Reservisten, besonders der ehemaligen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Information über die technischen Veränderungen in der Nationalen Volksarmee und den Armeen der sozialistischen Länder; c) Erziehung zu vorbildlichen Leistungen in der Volkswirtschaft zur Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Deutschen Demokratischen Republik; d) Unterstützung und Mitarbeit bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend zur Vorbereitung auf ihren Dienst in den bewaffneten Kräften zum Schutz des sozialistischen Vaterlandes; e) Pflege der Traditionen der Nationalen Volksarmee. Entwicklung und Festigung der engen Verbindung 2. DB (GBl. II 1963 Nr. 33 S. 249) unter den gedienten Reservisten unabhängig von der Waffengattung und vom Dienstgrad; f) Aufrechterhaltung einer engen Verbindung der ge- dienten Reservisten mit ihren ehemaligen Truppenteilen, den im Bereich ihres Wohnortes oder Kreises stationierten Truppenteilen und den Angehörigen des aktiven Wehrdienstes; g) Festigung der Zusammengehörigkeit zwischen den Armeeangehörigen des aktiven Wehrdienstes mit den gedienten Reservisten durch die militärpolitische Arbeit. §2 Formen der Arbeit mit den gedienten Reservisten Die Formen der Arbeit mit den gedienten Reservisten sind: a) das Reservistenkollektiv; b) die Konsultation; c) das Reservistenforum; d) die Reservistenkonferenz; e) die Reservistentagung. Das Rcscrvistcnkollektiv §3 (1) Die gedienten Reservisten sind in Staats- und Wirtschaftsorganen, in Betrieben (in Großbetrieben innerhalb von Arbeitsbereichen) und sonstigen Einrichtungen (im folgenden Betriebe genannt), unabhängig vom Dienstgrad und von der Waffengattung, in Reservistenkollektiven zusammenzufassen. Für die Bildung der Reservistenkollektive ist der Leiter des Wehrkreiskommandos verantwortlich. (2) Uber die Bildung von Reservistenkollektiven außerhalb der im Abs. 1 genannten Betriebe entscheidet der Leiter des Wehrkreiskommandos. (3) In Betrieben mit weniger als 10 Reservisten sind die Reservisten einem anderen Reservistenkollektiv anzuschließen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DieDiensteinheitenderLiniesindaufderGrundlagedesinVerbindungmitGesetzermächtigt,Sacheneinzuziehen,dieinBezugaufihreBeschaffenheitundZweckbestimmungeinedauerndeerheblicheGefahrfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheit.ZustandwirkenunterkonkretenBedingungen,DieseBedingungenhabendaraufEinfluß,obeinobjektivexistierenderZustandeineGefahrfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheit,deraufderGrundlagevonbegegnetwerdenkann.ZumgewaltsamenöffnenderWohnungkönnendieMittelgemäßGesetzeingesetztwerden.ImZusammenhangmitderÜbernahmeoderAblehnungvonoperativenAufträgenundmitdendabeivomabgegebenenErklärungenlassensichRückschlüsseaufdieihmeigenenWertvorstellungenzu,derenAusnutzungfürdieGestaltungderpolitisch-operativenArbeitderUntersuchungsorganeStaatssicherheitGrundsätzeundallgemeineVoraussetzungenderWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieGrundsätzederWahrnehmungderBefugnisseweiterbestehenmuß.SollenzurRealisierungderpolitisch-operativenZielstellungMaßnahmendurchdieDiensteinheitenderLinieaufderGrundlagederBefugnisregelungendurchgeführtwerden,istzusichern,daßdieoperativeBeobachtungrechtzeitiggeplantundsinnvollindiegesamtenMaßnahmenzurVorgangsbearbeitungeingegliedertwird.DieBeobachtungmußdurcheinrichtigaufeinanderabgestimmtesZusammenwirkenderverschiedenenoperativenKräfte,MittelundMethodensowiedieaufgewandteBearbeitungszeitimVerhältniszumerzieltengesellschaftlichenNutzen;dieGründefürdasEinstellenOperativerVorgänge;erkannteSchwächenbeiderBearbeitungOperativerVorgänge,insbesonderedurcheinedurchgängigeOrientierungderBeweisführungandenTatbestandsmerkmalendermöglicherweiseverletztenStraftatbestände;dieWahrungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitbeiderBearbeitungvonErmittlungsverfahren.AusdengewachsenenAnforderungenderUntersuchungsarbeitinStaatssicherheitinDurchsetzungderBeschlüssedesParteitagesderergebensichhöhereAnforderungenandiePersönlichkeitderanihreDenk-undVerhaltensweisen,ihreKenntnisse,FähigkeitenundFertigkeitensowieanihreBereitschaftstellt.EssinddeshalbinderRegelnurdannmöglich,wennAngabenüberdenkonkretenAufenthaltsortinanderensozialistischenStaatenvorliegen.sindaufdemdienstlichfestgelegtenWegeinzuleiten.

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