Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 798

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 798 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 798); 798 Gesetzblatt Teil II Nr. 95 Ausgabetag: 15. Oktober 1964 geben werden können. Sie können unterteilt werden in Objekte. Teilvorhaben können auch bauvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Baustellenaufschluß und Baustelleneinrichtung, sein. 3.22 Objekte Objekte sind in sich geschlossene Teile eines Investitionsvorhabens oder eines Teilvorhabens, die in der Regel erst im Zusammenwirken mit anderen Objekten eine nutzungsfähige Einheit bilden. Bei der Gliederung in Objekte sind die Erfordernisse der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung zu berücksichtigen. Sie sind weitgehend in Übereinstimmung mit den Erzeugnisnomenklaturen des Bauwesens und des Maschinenbaues festzulegen. 3.3 Investitionskomplexe Investitionskomplexe bestehen aus verschiedenen Investitionsvorhaben, unabhängig von Zweigen und Bereichen in der Regel einschließlich ihrer unmittelbaren und standortbedingten mittelbaren Folgeinvestitionen, die an einem Standort zusammengefaßt werden. Für sie sind gemeinsam zu nutzende Anlagen und Einrichtungen zur Senkung des gebietswirtschaEtlichen Aufwandes und des Aufwandes für Hilfs- und Nebenanlagen festzulegen. 3.4 Investitionsprogramme Investitionsprogramme sind die volkswirtschaftlich sinnvolle Zusammenfassung a) verschiedenartiger Investitionsvorhaben vor-und nachgelagerter Produktionsstufen, unabhängig vom Zweig und vom Standort, ausgehend vom Erzeugnis, b) gleichartiger Investitionsvorhaben eines Zweiges, unabhängig vom Standort, einschließlich der unmittelbaren Folgeinvestitionen der jeweiligen Investitionsvorhaben. 1. Folgeinvestitioncn Folgeinvestitionen werden durch Investitionsvorhaben (Grund Investitionen) veranlaßt und unterschieden nach unmittelbaren Folgeinvestitionen und mittelbaren Folgeinvestitionen. 4.1 Unmittelbare Folgeinvestitionen 4.11 Unmittelbare Folgeinvestitionen sind Investitionen, die für die Durchführung, Inbetriebnahme und vollständige Nutzungsfähigkeit der Grundinvestitionen unbedingte Voraussetzung sind. Dazu gehören insbesondere Erschließungs- und Versorgungsmaßnahmen der Post, Energie, Wasserwirtschaft und des Verkehrswesens von der jeweiligen Hauptleitung bzw. dem Hauptnetz bis zur Übergabestelle im Werk bzw. einer entsprechenden Einrichtung. 4.12 Unmittelbare Folgeinvestitionen sind ferner die Investitionen zur zweckgebundenen Arbeitskräftefreisetzung für die Grundinvestition im Einzugsgebiet. 4.13 Wie unmittelbare Folgeinvestitionen sind außerdem alle Investitionen zu behandeln, die zum Ersatz bzw. zur Verlagerung von Produktionsanlagen und anderen baulichen Einrichtungen infolge der Vorbereitung und Durchführung einer Investition notwendig werden. Hierunter fallen insbesondere Einrichtungen der Post, Energie, Wasserwirtschaft und des Verkehrswesens sowie Ersatzbauten für den Abriß von Ortschaften, Ortsteilen und einzelnen Gebäuden durch bergbauliche und andere Maßnahmen. 4.14 Der Umfang und das Ausmaß der unmittelbaren Folgeinvestitionen gemäß Ziff. 4.13 ergibt sich durch den Aufwand zur Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit und der Kapazität der Einrichtungen. Weitergehende Forderungen sind vom fachlich zuständigen Planträger selbst zu planen und zu finanzieren. 4.15 Die unmittelbaren Folgeinvestitionen als direkter Bestandteil einer Grundinvestition sind in der Aufgabenstellung der Grundinvestition gesondert auszuweisen, auch wenn für die Grundinvestitionen und die unmittelbaren Folgeinvestitionen getrennte Aufgabenstellungen ausgearbeitet werden. 4.16 Die Mittel für die Vorbereitung und Durchführung der unmittelbaren Folgeinvestitionen können an den fachlich zuständigen Planträger bzw. Investitionsträger auf der Grundlage von Vereinbarungen übertragen werden, wenn damit die Vorbereitung und Durchführung verbessert und vereinfacht wird. Dies erfolgt in der Regel stets für die Folgeinvestitio-nen nach Ziff. 4.13 und für die nach Ziff. 4.12 erforderlichen unmittelbaren Folgeinvestitionen zur Arbeitskräftefreisetzung. 4.2 Mittelbare Folgeinvestitionen 4.21 Mittelbare Folgeinvestitionen sind Investitionen, die zu einer wirtschaftlichen Nutzung der Grundinvestition erforderlich sind. Sie sind zu gliedern in produktionsbedingte mittelbare Folgeinvestitionen, standortbedingte mittelbare Folgeinvestitionen. 4.22 Produktionsbedingte mittelbare Folgeinvestitionen sind Investitionen in vor- und nachgelagerten Produktionsstufen, die die Nutzung einer Grundinvestition durch die Sicherung der Zulieferung der Roh- und Hilfsstoffe und des Absatzes der Erzeugnisse bewirken. Als Maßnahmen zur Sicherung der Nutzung der Grundinvestition gelten nur die produktionsbedingten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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