Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 795

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 795 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 795); Gesetzblatt Teil II Nr. 95 Ausgabetag: 15. Oktober 1964 795 (3) Die Finanzierung von Anschaffungen und Baumaßnahmen außerhalb des Investitionsplanes hat aus eigenen Mitteln und Krediten sowie Sonderfonds der örtlichen Organe, die nicht zur Finanzierung planmäßiger Investitionen vorgesehen sind, zu erfolgen. Die Rechnungsführung und Statistik der Investitionen §34 Grundsätze der Rechnungsführung und Statistik (1) Aufgabe der Rechnungsführung und Statistik über Investitionen ist die statistische Kontrolle und Analyse der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen sowie der Vertragserfüllung bei Lieferungen und Leistungen für Investitionen einschließlich der Projektierungsleistungen; des ökonomischen Nutzeffektes der durch Investitionen neu geschaffenen Grundmittel; der Gesamtentwicklung der Grundmittel auf der Grundlage einheitlicher Nomenklaturen und Bewertungen sowie einer einheitlichen Primärerfassung. (2) Die Projektierungsberichterstattung umfaßt den statistischen Nachweis und die Analyse des Standes der Ausarbeitung der Aufgabenstellung wichtiger Investitionen sowie die Erfassung von Leistungs-, Arbeitskräfte- und Finanzkennziffern der volkseigenen Pro-jektierungseinrichtungen. §35 Die Berichterstattung über die Durchführung der Investitionen (1) Die Berichterstattung über die Durchführung der Investitionen hat den Ausweis der gebrauchswertmäßigen Fertigstellung von Investitionsvorhaben bzw. Teilvorhaben in Mengen- und Wertkennziffern zu sichern. Der materielle Fertigungsstand der in Durchführung befindlichen Investitionen ist anhand von Wertkennziffern nachzuweisen. (2) Die Berichterstattung erfolgt als zusammengefaßte Abrechnung sämtlicher Investitionen eines Investitionsträgers, Einzelabrechnung ausgewählter Investitionsvorhaben:"' Als Einzelvorhaben sind abzurechnen: Investitionsvorhaben, deren Vorbereitung und Durchführung der Kontrolle des Ministerrates unterliegen, Investitionsvorhaben, die von den Staats- und Wirtschaftsorganen in Abstimmung mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik festgelegt werden. (3) Für die Koordinierung zum einheitlichen, komplexen und vorhabenbezogenen Nachweis über den Realisierungsstand der Investitionen haben die Auftragnehmer des Investitionsträgers bzw. Generalauftragnehmers ihrem Auftraggeber den materiellen Fertigungsstand der von ihnen vertraglich übernommenen Leistungen entsprechend der für die Investitionsberichterstattung festgelegten Methodik und Periodizität nachzuweisen. (4) Die Abrechnung der Investitionen der genossenschaftlichen Landwirtschaftsbetriebe erfolgt durch die Abteilung Landwirtschaftliches Bauwesen der zuständigen Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte. Die Abteilungen Landwirtschaftliches Bauwesen können die Bauinvestitionsgruppen bei den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragen. Die finanzielle Abrechnung erfolgt durch die zuständigen Kreditinstitute. §36 Die Berichterstattung über Grundmittelvcränderung Die Berichterstattung über Grundmitttel gliedert sich in a) die Erfassung der materiellen Veränderungen durch Zugang und Abgang der Grundmittel auf der Grundlage der „Nomenklatur der Inventarobjekte nach ihrer materiell-technischen Struktur“, b) den Nachweis des Standes und der Entwicklung des mengen- und wertmäßigen (Brutto- bzw. Nettowert) Bestandes der Gesamtheit der Grundmittel nach den festgelegten Grundmittelgruppen und -arten einschließlich der abgeleiteten Kennziffern. §37 Rechnungsführung und statistischer Nachweis des ökonomischen Nutzens (1) Grundlage für die Sicherung der im § 34 Abs. 1 festgelegten Aufgaben ist die einheitliche Dokumentation in Form der Rechnungsführung über die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen. (2) Die Einhaltung der in der bestätigten Technischökonomischen Zielstellung fixierten Kennziffern des Investitionsvorhabens bzw. einzelner Objekte ist in den weiteren Phasen der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen zu kontrollieren. Nach Inbetriebnahme des Investitionsvorhabens ist anhand der Ist-Kennziffern der effektiv erzielte ökonomische Nutzen auszuweisen. Der Umfang der jeweils zu erfassenden Kennziffern entspricht den in der Technisch-ökonomischen Zielstellung bestätigten Kennziffern. (3) Bestimmungen über die einheitliche Führung der Dokumentation werden durch den Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik erlassen. Teil VII Schlußbestimmungen §38 Durchführungs- und Ergänzungsbestimmungen (1) Durchführungsbestimmungen erlassen der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission und der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. Der Minister der Finanzen hat die Besonderheiten in Durch-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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