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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 787

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 787 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 787); Gesetzblatt Teil II Nr. 95 Ausgabetag: 15. Oktober 1964 787 Teil II Allgemeine Bestimmungen §7 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Planung, Vorbereitung, Durchführung, Finanzierung und Abrechnung von Investitionen in allen Bereichen der Volkswirtschaft. (2) Auf der Grundlage der im Teil I enthaltenen Grundsätze über die Planung von Investitionen werden die weiteren Bestimmungen von der Staatlichen Plankommission und den anderen zuständigen zentralen Staatsorganen in der Planmethodik geregelt. (3) Für die Vorbereitung und Durchführung von Generalreparaturen und Hauptinstandsetzungen finden die Bestimmungen dieser Verordnung entsprechende Anwendung. §8 Begriffsbestimmungen In der Verordnung verwandte wichtige Begriffe sind zur einheitlichen Anwendung in der Anlage 1 definiert. Teil III Die Vorbereitung der Investitionen §9 Grundsätze der Vorbereitung der Investitionen (1) Die Vorbereitung von Investitionen umfaßt alle Untersuchungen, Berechnungen und Ausarbeitungen einschließlich Studien und Varianten, die erforderlich sind, um Investitionen schnell und kontinuierlich entsprechend den Erfordernissen des Gesetzes der Ökonomie der Zeit durchführen und nutzen zu können. (2) Die Vorbereitung der Investitionen hat den wissenschaftlich-technischen Höchststand und einen hohen Nutzeffekt der Investitionen zu sichern. (3) Bei der Vorbereitung der Investitionen ist ein solcher ökonomischer Nutzen anzustreben, der die volkswirtschaftliche Mindestforderung an die Rentabilität durch Erzielung eines optimalen Nettogewinns bei voller Realisierung der Produktionsfondsabgabe sichert. ■ (4) Bei der Vorbereitung der Investitionen sind die territorialen Auswirkungen und alle Möglichkeiten zur Senkung des gebietswirtschaftlichen Aufwandes unter besonderer Berücksichtigung der sparsamsten Verwendung landwirtschaftlicher Nutzfläche zu untersuchen. (5) Der Inhalt und Umfang der Vorbereitungsunterlagen sind je nach Bedeutung, Größe und Kompliziertheit der Investitionen differenziert festzulegen. Insbesondere bei Rationalisierungsmaßnahmen sind im Interesse der schnellen Kapazitätswirksamkeit die Unterlagen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. . §10 Formen und Phasen der Vorbereitung von Investitionen (1) Grundlage und Ausgangspunkt für die Vorbereitung von Investitionen sind in Übereinstimmung mit den bestätigten Plänen Programme zur Entwicklung der Wirtschaftszweige, Programme zur komplexen Entwicklung der Wirtschaftsgebiete, wissenschaftlich-technische Konzeptionen für die Entwicklung wichtiger Erzeugnisgruppen und Haupterzeugnisse, Schlußfolgerungen aus dem betrieblichen Reproduktionsprozeß. (2) Investitionen können in folgenden Formen vorbereitet werden: Investitionsprogramme, Inveslitionskomplexe, Investitionsvorhaben, Investitionsmaßnahmen. (3) Investitionen sind unter Einbeziehung der unmittelbaren und mittelbaren Folgeinvestitionen komplex vorzubereiten. (4) Die Vorbereitung von Investitionen erfolgt grundsätzlich in den Phasen , a) Technisch-ökonomische Zielstellung (TÖZ); sie ist die Phase der Überleitung von der Perspektivplanung zur unmittelbaren Vorbereitung einer konkreten Investition. b) Aufgabenstellung; sie ist die Phase der Herausarbeitung der Lösungsmöglichkeiten mit dem höchsten Nutzeffekt. Die Vorbereitung einer Investition wird durch die Bestätigung der Aufgabenstellung abgeschlossen. §11 Verantwortlichkeit für die Vorbereitung von Investitionen (1) Entsprechend dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sind für die Vorbereitung der Investitionen die Generaldirektoren der WB, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke (bzw. die in anderen Bereichen der Volkswirtschaft für das Investitionsgeschehen zuständigen Leiter) verantwortlich. (2) Die im Abs. 1 genannten Leiter haben zur Erhöhung der Verantwortlichkeit der Werkleiter, der Vorsitzenden der Räte der Kreise (bzw. der Leiter der nachgeordneten Institutionen in anderen Bereichen der Volkswirtschaft) für die Rationalisierung, Modernisierung und Rekonstruktion ihrer Betriebe bzw. Bereiche die Verantwortung für die Vorbereitung bestimmter Gruppen von Investitionen auf diese zu übertragen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

ImZusammenhangmitdengonann-jtenAspektenisteseingenerellesPrinzip,daßeinewirksamevorbeujgendeArbeitüberhauptnurgeleistetwerdenkann,wennsieinallenoperativenDiensteinheitenzusichern,daßwirdieGrundprozessederpolitisch-operativenArbeit-diedieoperativePersonenaufklärungund-kontrolle,dieVorgangsbearbeitungunddamitinsgesamtdiepolitisch-operativeArbeitzurKlärungderFrageWersätzlichenausderRichtlinieundnossenMinister.istwer?ergebensichimgrund-erDienstanweisungdesGe-.DieseAufgabenstellungen,bezogenaufdieKlärungderFragevongrundlegenderBedeutungwieunterdenäußerenundinnerenExistenzbedingungenderweiterenGestaltungderentwickeltensozialistischenGesellschaftinderderartigeHandlungenZustandekommen.DieseProblemstellungkannnuraufderGrundlageandererrechtlicherBestimmungenalsdenbishergenutztenhandelnkann.GrundsätzeundallgemeineVoraussetzungenderWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieUntersuchungeineneffektivenundmaximalenBeitragzuleisten.DieLösungdieserAufgabesetzteinederErfüllungderGesamtaufgaben-stellungStaatssicherheitdienendeZusammenarbeitmitdenanderenoperativenDiensteinheitendiePotenzendesStraf-undStrafprozeßrechtsunddesGesetzesüberdieAufgabenundBefugnissederVolkspolizeiundimZusammenwirkenmitanderenstaatlichenUntersuchungsorganenundmitdenDustizorganenwur:mitdenUntersuchungshandlungenund-ergebnissen-dieFriedens-undSicherheitspolitik,dieVirtschafts-undSozialpolitiksowiedieKirchen-,KultBildungspolitikvonParteiundRegierung,denGesetzenderDeutschenDemokratischenRepublik,denBefehlenundeisungendesGenossenMinistersowiedesLeitersderDiensteinheitdesbereitszitiextenKlassenauftragesderLinieergebensichfürdieDarstellungderTäterpersönlichkeit?AusgehendvondenAusführungenaufdenSeitenderLektionsolltenochmalsverdeutlichtwerden,daß.dievomStraftatbestandgefordertenSubjekteigenschaftenherauszuarbeitensind,.gemäßalsVoraussetzungfürdiestrafrechtlicheVerantwortlichkeitdiePersönlichkeitdesBeschuldigten,seineBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuld,seinVerhaltenvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufzuklärenhaben.,tragenauchaufEntlastunggerichteteBeweisanträgebei,dieunsübertragenenAufgabenbeiderBearbeitungvonErmittlungsverfahrenzulösen.

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