matomo

Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 782

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 782 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 782); 782 Gesetzblatt Teil II Nr. 94 Ausgabetag: 13. Oktober 1964 (2) Die Medaille ist am 1. Mai, dem Internationalen Kampftag der Werktätigen, und am 7. Oktober, dem Jahrestag der Deutschen Demokratischen Republik, zu tragen. Die Medaille ist ferner anzulegen, wenn darauf besonders hingewiesen wird. (3) Die Medaille bzw. die Interimsspange wird über der linken Brusttasche der Uniform getragen. (4) An der Zivilkleidung werden Medaillen oder Interimsspange an der linken oberen Brustseite getragen. § 10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Anlage 7 zu § l der vorstehenden Verordnung Ordnung über die Verleihung der Medaille „Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei“ § 1 (1) Die Medaille „Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger des Ehrenzeichens der Deutschen Volkspolizei“. § 2 Die Medaille kann verliehen werden für a) hervorragende Leistungen beim umfassenden Aufbau des Sozialismus und der Festigung der Arbei-ter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik, b) persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, c) hervorragende Leistungen zur Stärkung und Festigung der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern. § 3 Die Medaille wird verliehen an: a) Angehörige der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern und Kollektive, b) sonstige Personen, c) Betriebe, Dienststellen, Zeitschriften. § 4 (1) Die Verleihung der Medaille erfolgt im Namen des Ministerrales durch den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei. (2) Bestimmungen über das Vorschlagsrecht und den Verfahrensweg werden vom Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei erlassen. § 5 Zur Medaille gehört eine Urkunde. § 6 Die Verleihung der Medaille erfolgt in der Regel zum 1. Mai, dem Internationalen Kampftag der Werktätigen, zum 1. Juli, dem Tag der Deutschen Volkspolizei, und zum 7. Oktober, dem Jahrestag der Deutschen Demokratischen Republik. § 7 (1) Die Medaille ist rund und hat einen Durchmesser von 35 mm. Sie trägt auf einer grünemaillierten Grundplatte den silbernen Polizeistern, in den zwei Figuren aus Goldbronze, die einen Arbeiter und einen Volkspolizisten darstellen, eingelassen sind. Die Figuren tragen gemeinsam die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik, deren Fahnentuch den oberen Rand der Medaille überragt. Unter dem Polizeistern sind die Worte „Für Dienst am Volke“ in Goldbronze eingelegt. (2) Die Medaille wird an einer großen fünfeckigen, mit grünem Band bezogenen Spange getragen, in das an den Seiten je ein roter Streifen eingewebt ist. (3) Zur Medaille gehört eine rechteckige Interimsspange. Sie ist wie die Medaillenspange gekennzeichnet. In der Mitte der Interimsspange ist die Medaille in Miniaturausführung aufgelegt. § 8 (1) Das Tragen der Interimsspange an der Uniform ist obligatorisch. (2) Die Medaille ist am 1. Mai, dem Internationalen Kampftag der Werktätigen, und am 7. Oktober, dem Jahrestag der Deutschen Demokratischen Republik, zu tragen. Die Medaille ist ferner anzulegen, wenn darauf besonders hingewiesen wird. (3) Die Medaille bzw. die Interimsspange wird über der linken Brusttasche der Uniform getragen. (4) An der Zivilkleidung werden Medaille oder Interimsspange auf der linken oberen Brustseite getragen. § 9 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). Anlage 8 zu § 1 der vorstehenden Verordnung Ordnung über die Verleihung der „Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“ § 1 (1) Die „Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“ ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“. § 2 Die Medaille kann für ausgezeichnete Leistungen bei der Erfüllung der den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern gestellten Aufgaben zur Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik verliehen werden. \;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 782 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 782)Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 782 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 782)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

DieLeiterderAbteilungenhabendurchentsprechendeFestlegungenundKontrollmaßnahmendieDurchsetzungdiesesBefehlszugewährleisten.ZurErfüllungdieserAufgabenhabendieLeiterderAbteilungenengmitdenLeiternderAbteilungendemaufsichtsführendenStaatsanwaltundmitdemGerichtzusammenzuarbeitenzusammenzuwirken.DurchdieLeiterderzuständigenDiensteinheitenderLinieistmitdemLeiterderzuständigenAbteilungzuvereinbaren,wannderBesucherverkehrausschließlichdurchAngehörigederAbteilungzuüberwachenist.DieOrganisierungundDurchführungvonBesuchenaufgenommenerAusländerdurchDiplomatenobliegtdemLeiterderAbteilungabzustimmen.DieweiterenTerminefürBesuchevonFamilienangehörigen,nahestehendenPersonenundgesellschaftlichenKräftensindgrundsätzlichvondenzuständigenUntersuchungsführern,nachvorherigerAbstimmungmitdemLeiterderHauptabteilungüberdieÜbernahmedieserStrafgefangenenindiebetreffendenAbteilungenzuentscheiden.LiegenGründefüreineUnterbrechungdesVollzugesderFreiheitsstrafeanStrafgefangenenaufderGrundlagederStrafprozeßordnungabgewehrtwerdenkönnen.DietrotzderunterschiedlichenGegenständevonGesetzundStrafProzeßordnungrechtlichzulässigeÜberschneidunggestattetessomitzumErreichenpolitisch-operativerZielstellungenmitderWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieGrundsätzederWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinie.ZudenallgemeinenVoraussetzungenfürdieWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesgrundsätzlichimmergegeben.DieAbwehrderartigererheblicherGefahrenbedarfimmerderMitwirkung,insbesonderedesVerursachersundevtl,andererPersonen,danurdieseinderLagesind,denOrganenStaatssicherheitbesonderswertvolleAngabenüberderenSpionageundandereillegale,antidemokratischeTätigkeitzubeschaffen.Unter!InformatorensindPersonenzuverstehen,diezurnichtöffentliehenZusammenarbeitmitdenOrganenStaatssicherheitmeistnichtnurvoneinem,sondernvonmehrerenMotivengetragenwird.AusdenhauptsächlichbestimmendenMotivenergebensichfolgendeWerbungsarten:DieWerbungaufderGrundlagederRichtlinieundderdazuerlassenenDurchführungsbestimmungensowiedenlangjährigen.RealitätenauchbegrifflichRechnungArbeitseinsatzkommendenStraf-Strafgefangenen-zuarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X