Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 779

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 779 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 779); Gesetzblatt Teil II Nr. 94 Ausgabetag: 13. Oktober 1964 779 (2) Die erzielten Ergebnisse müssen nachweisbar von besonderem Wert für die Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik sein. § 3 Der Ehrentitel wird verliehen a) an Einzelpersonen, b) an Züchterkollektive bis zu 5 Personen. § 4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: a) die Vorsitzenden der Bezirkslandwirtschaftsräte, b) die General- bzw. Hauptdirektoren der WB der Landwirtschaft, c) die zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen, d) das Präsidium dev Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin, e) die Senate der Universitäten und Hochschulen. (2) Die Vorschläge sind bei dem Landwirtschaflsrat der Deutschen Demokratischen Republik einzureichen. § 5 (1) Bei dem Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik ist ein Auszeichnungsausschuß zu bilden, der zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für die Verleihung gegeben sind. (2) Die Mitglieder des Auszeichnungsausschusses werden vom Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der "Deutschen Demokratischen Republik ernannt. (3) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch den Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik. § 6 Die Vorschläge müssen enthalten: a) einen Antrag des Vorschlagsberechtigten, b) eine Kurzbiographie des bzw. der Vorgeschlagenen, c) eine ausführliche Begründung, in der die erzielten Leistungen und Erfolge nachgewiesen sein müssen, d) ein fachlich-wissenschaftliches Gutachten. § 7 (1) Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt durch den Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik (2) Der Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik hat dem Büro des Ministerrates nach erfolgter Auszeichnung die notwendigen Angaben über die Ausgezeichneten zu übersenden. § ß Zum Ehrentitel gehören eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie a) bei Einzelpersonen bis zu 5000 JVIDN, b) bei Züchterkollektiven bis zu 10 000 MDN. Bei der Auszeichnung von Kollektiven erhält jedes Mitglied eine Medaille und Urkunde. Die Prämie wird entsprechend den Leistungen aufgeteilt. § 9 (1) Es können jährlich bis zu 20 Auszeichnungen vorgenommen werden. (2) Die Mittel für die Prämien und Auszeichnungsmaterialien werden aus dem Staatshaushalt zur Verfügung* gestellt und sind vom Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik zu planen. § 10 Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt in der Regel zum 7. Oktober, dem Jahrestag der Deutschen Demokratischen Republik. § 11 (1) Die Medaille ist rund, versilbert und hat einen Durchmesser von 30 mm. Auf der Vorderseite ist ein Hammer, rechts und links davon eine Ähre, dargestellt. Darauf stehen die Worte „Verdienter Züchter“. Auf der Rückseite ist die Friedenstaube aufgeprägt. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen mit grünem Band und einem weißen Längsstreifen bezogenen Spange getragen. (3) Die Medaillenspange ist gleichzeitig Interimsspange. § 12 Die Medaille wird auf der rechten oberen Brustseite getragen. § 13 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. IS. 771). Anlage 4 zu § 1 der vorstehenden Verordnung Ordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Meisterbaucr der genossenschaftlichen Produktion“ § 1 Der Ehrentitel „Meisterbauer der genossenschaftlichen Produktion“ ist eine staatliche Auszeichnung. § 2 Der Ehrentitel kann verliehen werden für besondere Leistungen bei der Steigerung der Brutto- und Marktproduktion und der vorbildlichen termingerechten Erfüllung und Überbietung der Produktionspläne sowie der Senkung der Produktionskosten und bei aktiver Beteiligung am sozialistischen Wettbewerb. Die Vorgeschlagenen müssen in der pflanzlichen oder tierischen Produktion durch die Anwendung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Neuerermethoden und neuer Technologien hervorragende Leistungen erreicht haben. Sie müssen Vorbild sein bei der Verallgemeinerung ihrer Produktionserfahrungen und bei der gegenseitigen sozialistischen Hilfe. § 3 Der Ehrentitel wird an Genossenschaftsbäuerinnen und -bauern und an Mitarbeiter der Produktionsleitungen sowie an Mitglieder der Landwirtschaftsräte verliehen. § 4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: a) die Mitgliederversammlungen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, b) die Leitungen der Parteien und Massenorganisationen, c) die Produktionsleiter der Landwirtschaftsräte.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten an solchen Aussprachen persönlich teilnehmen, sich dadurch selbst einen unmittelbaren Eindruck vom Kandidaten verschaffen und besonders wichtige Fragen sofort klären oder entscheiden können.

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