Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 769

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 769 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 769); Gesetzblatt Teil II Nr. 93 Ausgabetag: 10. Oktober 1964 769 Anordnung über die Verrechnung von Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen im Lastschriftverfahren. Lastschrift-Anordnung Vom 3. September 1964 In Durchführung des § 6 Abs. 1 der Verrechnungs-Verordnung vom 3. September 1964 (GBl. II S. 765) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Anordnung wird durch die Regelung im § 1 der Verrechnungs-Verordnung bestimmt. §2 V errechnungsgrundsätze (1) Das Lastschriftverfahren kommt unter den Bedingungen des § 2 der Verrechnungs-Verordnung für die Verrechnung von Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen zur Anwendung, wenn a) es sich um Lieferungen von Elektroenergie, Gas, Wärme, Wasser handelt oder b) die Verrechnung in diesem Verfahren gemäß 8 2 Abs. 3 der Verrechnungs-Verordnung zugelassen worden- ist und auf dieser Grundlage zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. (2) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 können die Vertragspartner bei Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen, die kontinuierlich und in der Regel gleichbleibend nach Umfang und Qualität erfolgen, die Verrechnung von Raten zu bestimmten Terminen im Lastschriftverfahren vereinbaren. Die Differenz zwischen dem Betrag der im Abrechnungszeitraum erfolgten Warenlieferungen und sonstigen Leistungen und der Summe der gezahlten Raten ist zu überweisen. §3 Einreichung bei der Bank des Verkäufers (1) Der Verkäufer hat seiner Bank Ulster Verwendung der von der Deutschen Notenbank vorgeschriebenen Vordrucke einen Lastschriftauftrag über seine Forderungen gegen den Käufer zu erteilen. Die Bank stellt dem Verkäufer den Rechnungsbetrag bis zu dessen endgültiger Abbuchung vom Konto des Käufers im voraus zur Verfügung. Sie kann die Verfügung über den Rechnungsbetrag bis zu dessen endgültiger Abbuchung vom Konto des Käufers von bestimmten Bedingungen abhängig machen. (2) Die Bank des Verkäufers kann bei der Einreichung von Lastschriftaufträgen die Vorlage von Rechnungsunterlagen oder sonstigen Dokumenten verlangen. §4 Abbuchung bei der Bank des Käufers (1) Die Bank des Käufers bucht den Rechnungsbetrag sofort nach Eingang des Lastschriftauftrages vom Konto des Käufers ab und benachrichtigt ihn von der erfolgten Abbuchung. (2) Kann ein Rechnungsbetrag vom Konto des Käufers mangels Verfügungsmöglichkeit nicht abgebucht werden, wird der Lastschriftauftrag an die Bank des Verkäufers zurückverrechnet und der Käufer hiervon benachrichtigt. Die Bank des Verkäufers nimmt die Rückbuchung des Betrages vor und unterrichtet den Verkäufer. (3) Teilabbuchungen werden von der Bank nicht vorgenommen. (4) War die Anwendung des Lastschriftverfahrens nicht zulässig oder ist die Vereinbarung aufgehoben worden, kann der Käufer seiner Bank unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke einen rechtsverbindlich unterschriebenen Auftrag zur Rüdeverrechnung des zu Unrecht abgebuchten Betrages erteilen. Im Rückauftrag hat der Käufer eine entsprechende Erklärung abzugeben. (5) Die Bank des Käufers weist den Rückauftrag zurück, wenn er später als 10 Tage nach dem Tag der Abbuchung des Rechnungsbetrages bei ihr eingeht oder keine Begründung enthält. (6) Zurückverrechnete Forderungen sind von der weiteren Verrechnung im Lastschriftverfahren ausgeschlossen. §5 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 3. September 1964 Der Präsident der Deutschen Notenbank Dietrich Anordnung über die Verrechnung von Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten aus Warenlieferungen und sonstigen Leistungen im Akkreditivverfahren. Akkreditiv-Anordnung Vom 3. September 1964 In Durchführung des § 6 Abs. 1 der Verrechnungs-Verordnung vom 3. September 1964 (GBl. II S. 765) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (I) Der Geltungsbereich dieser Anordnung wird durch die Regelung im § 1 der Verrechnungs-Verordnung bestimmt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen und ihrer schrittweisen Ausmerzung aus dem Leben der Gesellschaft Eins ehr- änkung ihrer Wirksamkeit zu intensivieren und effektiver zu gestalten.

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