Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 768

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 768 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 768); 768 Gesetzblatt Teil II Nr. 93 Ausgabetag: 10. Oktober 1964 (2) Bei Forderungen gegen Außenhandelsunternehmen, denen Exportstreckengeschäfte zugrunde liegen, hat der Verkäufer den vorbereiteten Gutschriftträger zusammen mit den erforderlichen Dokumenten bei der für ihn zuständigen Außenhandelsbank einzureichen, die ihn nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Dokumente an das Außenhandelsunternehmen weiterleitet. (3) Der Käufer erteilt seiner Bank den Überweisungsauftrag, indem er ihr den Gutschriftträger mit einer Sammelaufstellung, die gemäß den bei der Bank hinterlegten Unterschriften zu unterzeichnen ist, einreicht. Für die fristgerechte und ordnungsgemäße Einreichung ist der Käufer verantwortlich. (4) Die Bank des Käufers ist berechtigt, Aufträge zur Überweisung von Geldbeträgen zurückzuweisen, wenn a) nicht ordnungsgemäß ausgefüllte oder nicht zulässige Vordrucke eingereicht werden, b) die Aufträge nicht ordnungsgemäß unterschrieben sind, c) auf dem Konto des Käufers keine ausreichende Verfügungsmöglichkeit für die Ausführung des Überweisungsauftrages besteht. (5) Die Bank des Verkäufers ist verpflichtet, eine für diesen eingehende Gutschrift unverzüglich dem im Gutschriftträger angegebenen Konto gutzubringen und den Verkäufer zu benachrichtigen. §4 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 3. September 1964 Der Präsident der Deutschen Notenbank Dietrich Anordnung über die Verrechnung von Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen im Scheckverfahren. Scheck-Anordnung Vom 3. September 1964 In Durchführung des § 6 Abs. 1 der Verrechnungs-Verordnung vom 3. September 1964 (GBl. II S. 765) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Der Geltungsbereich dieser Anordnung wird durch die Regelung im § 1 der Verrechnungs-Verordnung bestimmt. (2) Für Zahlungen durch Schock außerhalb des Geltungsbereiches dieser Anordnung gelten die allgemeinen Grundsätze des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. §2 V errechnungsgrundsätze (1) Das Scheckverfahren kommt unter den Bedingungen des § 2 der Verrechnungs-Verordnung für die Verrechnung von Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen zur Anwendung, wenn die Verrechnung in diesem Verfahren zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart worden ist. (2) Das Scheckverfahren kommt trotz vertraglicher Vereinbarung nicht zur Anwendung, wenn der Käufer durch seine Bank vom Scheckverkehr ausgeschlossen worden ist (vgl. § 3 Abs. 3 dieser Anordnung). §3 Verrechnung (1) Der Käufer hat dem Verkäufer zur Bezahlung des Rechnungsbetrages einen Scheck zu übergeben. (2) Die Ausstellung von Schecks ist nur auf Grund ausreichender Verfügungsmöglichkeit zulässig, nicht aber schon in Erwartung künftiger Eingänge. (3) Hat der Käufer einen ungedeckten Scheck ausgestellt, so wird er durch seine Bank zeitweilig vom Scheckverkehr ausgeschlossen. (4) Schecks sind innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung der Bank zur Verrechnung einzureichen. (5) Die Bank schreibt den Betrag des fristgerecht eingereichten Schecks dem Konto des Einreichers unter dem Vorbehalt der Einlösung durch die Bank des Ausstellers gut. (6) Die Bank des Ausstellers löst ihr vorgelegte ordnungsgemäße Schecks bei vorhandener Verfügungsmöglichkeit zu Lasten des Kontos des Ausstellers ein. Nicht eingelöste Schecks werden dem Einreicher über dessen Bank zurückbelastet. Teileinlösungen werden nicht vorgenommen. (7) Im übrigen finden die für den allgemeinen Scheckverkehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Anweisungen der Deutschen Notenbank Anwendung. §4 Schlußbestimm ung Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 3. September 1964 Der Präsident der Deutschen Notenbank Dietrich;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Objektdienststellen durch die wurde qualifiziert, ihre Planmäßigkeit und Wirksamkeit erhöht. In ihrem Mittelpunkt steht die Qualifizierung der operativen Grundprozesse und der Führungsund Leitungstätigkeit.

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