Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 764

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 764 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 764); T64 Gesetzblatt Teil II Nr. 92 Ausgabetag: 3. Oktober 1964 (2) Private Ingenieure und Architekten, die Arbeitskräfte beschäftigen, haben zusätzlich eine schriftliche Erklärung einzureichen, aus der die Anzahl der Arbeitskräfte, die Qualifikation und ihre Entlohnung in den letzten 3 Jahren ersichtlich sein muß. §6 Die Zulassung hat zu enthalten: 1. den Investitionswertumfang der Leistungen gemäß § 2 Abs. 1, für die die Zulassung erfolgt, t. den volkseigenen bautechnischen bzw. technologischen Projektierungsbetrieb, mit welchem der private Ingenieur oder Architekt ständig zusammenarbeitet und von dem er die Projektierungsaufträge und die wissenschaftlich-technische Anleitung erhält, S. die Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten. §7 (1) Dft in der Zulassung festzulegende Höchstgrenze des Investitionswertumfanges, für den der Antragsteller Ingenieur- oder Architektenleistungen je Vorhaben erbringen kann, darf 200 000 MDN nicht überschreiten. Die Festlegung einer anderen Höchstgrenze in der Zulassung ist nur in volkswirtschaftlich notwendigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Bauwesen bzw. der zuständigen WB oder Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates. (2) Ausnahmegenehmigungen für einzelne Vorhaben, bei denen die in der Zulassung festgelegte Höchstgrenze überschritten wird, können vom Vorsitzenden der Zulassungskommission erteilt werden. (3) Die Ausnahmegenehmigungen gemäß Abs. 1 sind von den Zulassungskommissionen und gemäß Abs. 2 von dem volkseigenen Projektierungsbetrieb, welchem der jeweilige private Ingenieur oder Architekt gemäß § 6 zugeordnet wurde, zu beantragen und zu begründen. §8 (1) Für die Zusammenarbeit gemäß § 6 Ziff. 2 und als alleinige Auftraggeber sind festzulegen: 1. ein volkseigener bautechnischer Projektierungsbe-trieb für private Bauingenieure, Architekten und Ingenieure für Haustechnik, 2. ein volkseigener technologischer Projektierungsbetrieb bzw. eine -abteilung oder ein volkseigener Produktionsbetrieb für private Ingenieure außerhalb des Bauwesens, 3. ein VEB Ingenieur-Vermessungswesen für private Ingenieure, die Vermessungsarbeiten durchführen. (2) Andere volkseigene Projektierungsbetriebe, -ab-teilungen oder volkseigene Produktionsbetriebe sowie sozialistische Genossenschaften und Betriebe mit staatlicher Beteiligung haben Aufträge an private Ingenieure oder Architekten nur mit Zustimmung des in der Zulassung genannten Betriebes zu erteilen. (3) Projektierungsaufträge für Werterhaltungen bis zu einem Investitionsumfang von 10 000 MDN je Vorhaben bedürfen nicht der Zustimmung gemäß Abs. 2, * 8 sondern sind dem in der Zulassung genannten Betrieb durch den jeweiligen Auftraggeber gleichzeitig mit der Auftragserteilung anzuzeigen. §9 Die Zulassung ist nicht zu erteilen, wenn 1. kein volkswirtschaftliches Bedürfnis vorliegt, 2. der Antragsteller Mitarbeiter eines staatlichen Organs, einer Haushaltsorganisation oder eines volkseigenen Betriebes ist, 3. die Unterlagen gemäß § 5 nicht vollständig eingereicht werden. § 10 (1) Die Zulassung ist zu entziehen, wenn 1. sie auf Grund falscher Angaben erteilt wurde oder wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zur Versagung der Zulassung geführt hätten, 2. Verstöße gegen die in der Zulassung festgelegten Bedingungen festgestellt werden, 3. schwerwiegende Mängel in den Ingenieur- oder Architektenleistungen vorli egen. (2) Bei Entzug der Zulassung oder bei Todesfall ist die Zulassungsurkunde an das Bezirksbauamt zurückzugeben. §11 Gegen die Entscheidung der Zulassungskommission kann der Antragsteller innerhalb von 2 Wochen Beschwerde einlegen. Sofern die Zulassungskommission der Beschwerde nicht abhilft, entscheidet der Vorsitzende des Rates des Bezirkes über die Beschwerde. Diese Entscheidung ist endgültig. § 12 Sämtliche Zulassungen, die gemäß der Anordnung vom 14. März 1959 über die Zulassung von privaten Ingenieuren und Architekten zur Projektierung (Sonderdruck Nr. 299 des Gesetzblattes) und gemäß der Anordnung vom 4. April 1956 über die Zulassung zur Herstellung baukünstlerischer, bau- oder ingenieurtechnischer Entwürfe, Planbearbeitungen oder Ausführungsunterlagen (GBl. I S. 334), der Anordnung Nr. 2 vom 4. März 1957 (GBl. I S. 187) und der Anordnung Nr. 3 vom 14. Mai 1958 (GBl. I S. 404) erteilt wurden, verlieren am 31. März 1965 ihre Gültigkeit. § 13 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1964 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 14. März 1959 über die Zulassung von privaten Ingenieuren und Architekten zur Projektierung (Sonderdruck Nr. 299 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1964 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Der Minister Demokratischen Republik für Bauwesen Neumann Junker Minister Herausgeber; Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2, Klosterstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134/64/DDR - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen rmmok atischen Republik. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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