Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1964, Seite 754

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964, Seite 754 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, S. 754); 754 Gesetzblatt Teil II Nr. 90 Ausgabetag: 30. September 1964 (2) Stationäre Reifenluftdruckmeßgeräte sind alle transportablen und nichttransportablen Bauarten (handelsübliche Bezeichnung: Reifendruckprüfer,Reifenfüllmesser, Reifenfüll- und Prüfpistole usw.), deren Einsatz an eine Druckerzeugungsanlage gebunden ist. § 3 (1) Stationäre Reifenluftdrudemeßgeräte, die von Betrieben aller Eigentumsformen sowie von staatlichen Organen und Einrichtungen und genossenschaftlichen oder gesellschaftlichen Organisationen (nachstehend Betriebe genannt) zur Messung des Reifenluftdruckes eigener oder fremder Kraftfahrzeuge bereits benutzt werden und noch nicht geeicht wurden, sind von den Betrieben bis 1. Dezember 1964 bei dem für den Sitz des Betriebes zuständigen Bezirkseichamt anzumelden. Dabei sind, soweit bekannt, folgende Angaben zu machen: Typenbezeichnung, Hersteller, Gerätenummer, Ort des Einsatzes. (2) Die angemeldeten stationären Reifenluftdruckmeßgeräte sind zu dem vom Bezirkseichamt mitgeteilten Termin zur Eichung vorzulegen. § 4 (1) Ab 1. Januar I960 ist die Anwendung und Bereithaltung ungeeichter stationärer Reifenluftdruckmeßgeräte in den unter § 3 Abs. 1 genannten Betrieben untersagt. (2) Stationäre Reifenluftdruckmeßgeräte, die rechtzeitig zur Eichung angemeldet wurden, werden bis zur Aufforderung zur Vorlage durch das Bezirkseichamt den geeichten stationären Reifenluftdruckmeßgeräten gleichgeachtet. 8 5 (1) Vom 1 Januar 1965 an dürfen Herstellerbetriebe und Reparaturbetriebe nur geeichte Federmanometer in stationäre Reifenluftdruckmeßgeräte einbauen. Das DAMW kann Ausnahmen zulassen. (2) Die Hersteller- und Reparaturbetriebe haben ihra Produktionszahlen nach Type und Stückzahl dem für ihren Sitz zuständigen Bezirkseichamt monatlich, erstmalig ab 1. Dezember 1964, anzumelden und die gemeldeten Federmanometer zu dem vom Bezirkseich-amt mitgeteilten Termin zur Eichung vorzulegen. § 6 (1) Die Nacheichfrist wird in Änderung der in Ziff. 35, Spalte 3, der Liste der eichpflichtigen Meßgeräte getroffenen Festlegung auf 2 Jahre festgesetzt. (2) Auf die Verpflichtung gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 18. Mai 1961 über das Meßwesen (GBl. II S. 191), die geeichten Reifenluftdruckmeßgeräte nach jeder die meßtechnischen Eigenschaften berührenden Reparatur oder Änderung zur Nacheichung vorzulegen, wird besonders hingewiesen. § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. September 1964 Der Präsident des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. habil. Lilie Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik Die Ausgabe Nr. 46 vom 19. September 1964 enthält: Seit Anordnung Nr. 2 vom 2. September 1964 über die Ausarbeitung, Bestätigung, Durchführung und Kontrolle der Material- und Ausrüslungsbilanzen. Bilanzordnung 433 Anordnung Nr. 7 vom 29. August 1964 über die Organisation der Altstoffwirtschaft. Änderungsanordnung 433 Die Ausgabe Nr. 47 vom 21. September 1964 enthält: Anordnung Nr. 340 vom 24. August 1964 über DDR-Standards 433 Die Ausgabe Nr. 48 vom 22. September 1964 enthält: Anordnung vom 3. September 1964 über das Rahmenstatut des Bezirksrechenzentrums für Landwirtschaft 439 Anordnung vom 3. September 1964 über das Rahmenstatut der Kreisbuchungsstation der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe 440 Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Redaktion: Berlin C 2. Klosterstraße 47. Tele/on: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134-64/DDR Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischer. Republik, Berlin C 2, Telefon 51 05 21 Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN. Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6 Drude: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 130 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 1060. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠ 1964, Nr. 1-130 v. 8.1.-30.12.1964, S. 1-1060).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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